Hallo Daisy,
ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig erfasst habe. Ich gehe davon aus, dass ihr verheiratet seid und das noch nicht wart, als dein Mann kam. Die Verpflichtungserklärung bezog sich dann auf den „Gast“ der, da noch unverheiratet, im Nichteinwanderungsland Deutschland NULL Rechte oder Ansprüche hat. Jetzt als Ehemann einer deutschen Staatsbürgerin sieht die Sache schon völlig anders aus, was man ja allein schon dadurch sieht, dass er eine Arbeitserlaubnis bekam, was ohne den Trauschein undenkbar gewesen wäre.
Ich bin kein Spezialist in den Spitzfindigkeiten unseres Ausländerrechts. Ich rate dir hier einfach auf Grund meiner eigenen Erfahrung die ich in diesen Dingen machte seit ich 1996 zusammen mit meiner honduranischen Freundin nach Deutschland zurückkam. Durch das verheiratet sein mit dir ist dein Mann hier nun mit den Füssen recht gut auf dem Boden. Wir selbst waren (zum Glück) nie in Finanzknappheit. Ich kann nicht sicher sagen, dass deiner Ausländerbehörde nicht doch was blödes einfällt, aber ich habe das Gefühl, dass das nicht zu befürchten ist.
Das mit dem letzten Lohn solltet ihr übrigens beim Arbeitsgericht einklagen. Da kommt zwar wahrscheinlich nichts bei raus, wenn die Firma zahlungsunfähig ist, aber es stärkt eure Situation rechtlich. Früher konnte man sowas wie Konkursausfallsgeld beim Arbeitsamt beantragen, wenn letzte Löhne nicht gezahlt wurden, fragt mal ob es sowas noch gibt.
Wahrscheinlich ist das alles jetzt mir Harz 4 abgedeckt.
Ein wichtiges Argument weshalb ihr wohl kaum Probleme mit Ausweisung bekommen werdet ist, dass dein Mann ja schon nach einem Monat wieder gearbeitet hat. Dass der Vertrag zeitlich beschränkt ist, dafür könnt ihr ja auch nichts.
Also ich sehe kein Problem.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Sache und dass sich eure Finanzlage bessert!
Rolf