Hab da mal ne Frage! Und zwar: Warum muss der Bundesrat zustimmen, wenn die Bundesregierung sich entscheidet, im kommenden Jahr das Gesetz zum besseren Schutz der Jugendlichen (das mit den Alkopops) auf wein- und bierhaltige Getränke auszuweiten?
Hab da mal ne Frage! Und zwar: Warum muss der Bundesrat
zustimmen, wenn die Bundesregierung sich entscheidet, im
kommenden Jahr das Gesetz zum besseren Schutz der Jugendlichen
(das mit den Alkopops) auf wein- und bierhaltige Getränke
auszuweiten?
ganz einfach:wink:
Die Brandweinsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich dem Bund zusteht (wie auch die Schaumweinsteuer).
Die Biersteuer ist eine Steuer, die ausschließlich den Ländern zusteht.
Quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Verbrauchsteuer.html
Alle Änderungen an Steuerarten, die die Finanztöpfe der Länder beeinflussen, sind zustimmungspflichtig durch die Länder, d.h. müssen durch den Bundesrat.
Hab da mal ne Frage! Und zwar: Warum muss der Bundesrat
zustimmen, wenn die Bundesregierung sich entscheidet, im
kommenden Jahr das Gesetz zum besseren Schutz der Jugendlichen
(das mit den Alkopops) auf wein- und bierhaltige Getränke
auszuweiten?
Bist du dir da wirklich sicher? Mein Kenntnisstand dahingehend:
Die Alkopopsteuer gibt es seit dem 23.07.2004 (vgl. BGBl. I, S. 1857).
2.Die Alkopopsteuer dürfte eigentlich nicht zustimmungspflichtig gewesen sein, denn die Einnahmen stehen dem Bund zu. Laut Art. 105 Abs. 3 GG sind nur Steuergesetze zustimmungspflichtig, die das Finanzwesen der Länder oder der Gemeinden berühren. Zudem wird m.W. durch die Erhebung der Steuer nicht in die Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen, was auch ein Kriterium für Zustimmungspflichtigkeit im BR ist. Denn die Alkopopsteuer wird, wie alle sogenannten Verbrauchssteuern, durch das Zollamt erhoben.
zugegeben, jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Wo hast du gelesen, dass das Gesetz zustimmungspflichtig war?