Hallo
In der Klasse meines Sohnes wurde kurz vor den Zeugnissen eine 2-teilige Klassenarbeit geschrieben. Da der erste Teil „zu gut“ ausfiel, beschloss die Lehrerin, den ersten Teil nicht zu werten, angeblich war dieser Teil nicht für die Arbeit vorgesehen, sondern ein schwierigerer. Durch die reduzierte Punktzahl (um etwa die Hälfte) im Bewertungsschema ergibt sich, dass 2 Punkte Differenz 2 Noten ausmachen.
Dies wiederum sorgt dafür, dass die Zeugnisnote meines Sohnes um eine Note schlechter ausfällt. Ärgerlich!!
Frage: darf die Lehrerin nachträglich einfach einen Teil der Arbeit aus der Wertung ausklammern?
Frage: darf die Lehrerin nachträglich einfach einen Teil der
Arbeit aus der Wertung ausklammern?
Ob man das ‚darf‘ weiß ich nicht, aber ich halte es zumindest für Täuschung…vorausgesetzt, die Schüler wußten das wirklich nicht vorher (gern erzählen diese ja nicht immer alles ).
Täuschung deshalb, weil man den Kindern immer sagt, sie sollen sich bei den Arbeiten darauf konzentrieren A: zuerst die Aufgaben zu lösen, die ihnen sehr leicht fallen und B: als nächstes die Aufgaben zu lösen, die die meißten Punkte bringen.
Wenn ein Kind nicht weiß, daß es für einen Teil der Arbeit gar keine Punkte bekommen wird, darauf aber seien Zeit verwendet, so ist für mich die gesamte Arbeit in Frage gestellt. Da würde ich doch mal ein Elterngespräch suchen, um mir das erläutern zu lassen.
Wegen der Note würde ich mir nur Sorgen machen, wenn sich Dein Kind nicht schon mit diesem Zeugnis irgendwo bewerben muß, ansonsten ist das doch nur eine Zwischeninfo.