Hallo. Ich habe eine Vollzeitstelle und möchte gerne noch einen Nebenjob auf 450€ - Basis ausüben. Was bleibt mir von den 450€ ? Wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus? Hat jemand Erfahrung damit? Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
hallo,
kommt drauf an, ob dein ag die besteuerung pauschal übernimmt oder ob er dir das „überträgt“.
wird vom ag pauschalbesteuerung gewählt, dann bekommst du erstmal brutto=netto. in der steuererklärung mußt du natürlich beide gehälter angeben, das wird dann zusammengezählt, und die steuerlast auf das gesamte einkommen berechnet.
übernimmst du die besteuerung, dann läuft das im prinzip identisch ab bei der steuererklärung, außer daß du auf die 450 euro ja selbst steuern gezahlt hast.
am besten den ag fragen, wie er hier vorgeht.
saludos, borito
hallo sven411973,
soweit mir bekannt ist, kann man einen steuerfreien 450€ Job haben, jeder weitere wäre steuerpflichtig. Das einzige was passieren kann bei einem 450€ Job, daß dir der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe für Sozialversicherung abziehen kann aber bei 90% der Arbeitgeber wird brutto für netto ausgezahlt.
Steuerlich hat der 450€ Job keine Auswirkungen und braucht bei der Steuer auch nicht angegeben werden.
Abzüge gibt es nach der aktuellen Änderung von 400 auf 450 € in Form der Rentenbeiträge in Höhe von z. Zt. 3,9% (zusätzlich zu den pauschalen15% vom Arbeitgeber). Also wäre das bei vollen 450€ Verdienst 17,55€ Abzüge. Man kann bei Vertragsabschluss zum 450er Job aber auch ausdrücklich und schriftlich darauf verzichten, was aber dumm wäre, denn so kommen immerhin 85€ jeden Monat mehr aufs Rentenkonto und das für 17€ Eigenbeteiligung.
Jeder Hauptjober darf zusätzlich noch einen Nebenjob bis 450€ ausüben. Hierfür fallen für den Arbeitnehmer auch keine Steuern an, weil der Arbeitgeber diese pauschal abführen muss. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Summe von 450€ auch nicht für einen Cent überschritten wird.
Für diesen Nebenjob ist keine Steuerkarte erforderlich, also muss diese Tätigkeit bei der Steuererklärung auch nicht angegeben werden. Jedoch muss der Hauptarbeitgeber über diesen Nebenjob informiert werden, damit er seine Zustimmung geben kann, sonst könnte es zu Schwierigkeiten im Hauptjob kommen.
Ich hoffe, diese Auskunft war hilfreich.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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