Auswirkung Änderung Steuerklasse Bezug ALG1

Hallo,

angenommen, zwei Ehepartner sind berufstätig und in Steuerklasse IV. Dann wird ein Ehepartner arbeitslos - in diesem Fall würde ein Wechsel der Steuerklassen zur Kombination III / V günstiger sein, da der noch berufstätige Partner deutlich mehr verdienen würde (beispielsweise 400 Euro mehr Netto-Verdienst bei 200 Euro weniger ALG1).

Wenn die Ehepartner dies nach drei Monaten bemerken und dann wechseln, wird dann ab diesem Zeitpunkt das ALG 1 gekürzt oder wird dies auch rückwirkend für die vergangenen Monate nachträglich gekürzt? Ab wann greift die Veränderung?

Hat ein Wechsel der Steuerklassen wie oben beschrieben auch Auswirkungen auf die Steuererklärung des Jahres? Wenn ja, welche?

Danke für Eure Antworten!

VG, net7rot

Hallo,

angenommen, zwei Ehepartner sind berufstätig und in
Steuerklasse IV. Dann wird ein Ehepartner arbeitslos - in
diesem Fall würde ein Wechsel der Steuerklassen zur
Kombination III / V günstiger sein, da der noch berufstätige
Partner deutlich mehr verdienen würde

Nein, er verdient genau gleich. Nur die Auszahlung ändert sich.

Hat ein Wechsel der Steuerklassen wie oben beschrieben auch
Auswirkungen auf die Steuererklärung des Jahres?

Ja

Wenn ja,
welche?

Die Ehegatten werden höchstwahrscheinlich nachzahlen müssen. Die Steuerklassen haben KEINEN Einfluss auf die Jahreseinkommensteuer, sondern nur auf die Höhe der Lohnsteuer, die ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist. Bei StKL III wird unterm Jahr weniger LSt einbehalten-daher wird am Jahresende bei der StE entweder eine Nachzahlung oder zumindest eine geringere Rückzahlung zu erwarten sein.

angenommen, zwei Ehepartner sind berufstätig und in
Steuerklasse IV. Dann wird ein Ehepartner arbeitslos - in
diesem Fall würde ein Wechsel der Steuerklassen zur
Kombination III / V günstiger sein, da der noch berufstätige
Partner deutlich mehr verdienen würde

Nein, er verdient genau gleich. Nur die Auszahlung ändert
sich.

Klar stimmt, danke!

Hat ein Wechsel der Steuerklassen wie oben beschrieben auch
Auswirkungen auf die Steuererklärung des Jahres?

Ja

Wenn ja,
welche?

Die Ehegatten werden höchstwahrscheinlich nachzahlen müssen.
Die Steuerklassen haben KEINEN Einfluss auf die
Jahreseinkommensteuer, sondern nur auf die Höhe der
Lohnsteuer, die ja nur eine Vorauszahlung auf die
Einkommensteuer ist. Bei StKL III wird unterm Jahr weniger LSt
einbehalten-daher wird am Jahresende bei der StE entweder eine
Nachzahlung oder zumindest eine geringere Rückzahlung zu
erwarten sein.

Danke!

Und wie verhält es sich mit dieser Frage:
„… wird dann ab diesem Zeitpunkt das ALG 1 gekürzt oder wird dies auch rückwirkend für die vergangenen Monate nachträglich gekürzt?“

Nochmals danke!