Auswirkung auf Rentehöhe (Altersrente)

Guten Abend !

Nehmen wir einmal folgendes an:

Arbeitnehmer A, 58 Jahre alt, Steuerklasse 5 arbeitet für €  1.500 brutto bei seinem Arbeitgeber.

Nun bietet ihm der Arbeitgeber an, bei ihm die Stundenzahl zu reduzieren und nur noch € 1.100,00 zu verdienen und ihn bei einer anderen seiner Firmen auf 400,00-€ -Basis einzustellen. Es würde sich hier tatsächlich um einen anderen Arbeitgeber handeln.

Der Arbeitnehmer ist an einer solchen Regelung zwar sehr interessiert, stellt sich aber die Frage, ob sich eine solche Konstellation (auch angesichts seines Alters (voraussichtlich arbeitet er bis zu seinem 65. Lebensjahr)) nachteilig auf seine Altersrente auswirken würde.

Er hat einmal gehört, dass sich gerade die in den letzten Jahren vor Renteneintritt gezahlten Beiträge überdurchschnittlich auf die Rentenhöhe auswirken würde. Ob dies stimmt, weiß er nicht. Er würde bei einem Renteneintritt im Alter von 65 Jahren auf ca. 46 Beitragsjahre kommen.

Hat jemand Infos hierzu?

Vielen Dank
MOXA

Hallo,

Arbeitnehmer A, 58 Jahre alt, Steuerklasse 5 arbeitet für €
1.500 brutto bei seinem Arbeitgeber.

Nun bietet ihm der Arbeitgeber an, bei ihm die Stundenzahl zu
reduzieren und nur noch € 1.100,00 zu verdienen und ihn bei
einer anderen seiner Firmen auf 400,00-€ -Basis einzustellen.
Es würde sich hier tatsächlich um einen anderen Arbeitgeber
handeln.

Das Konstrukt der Rentenberechnung ist mehr als kompliziert. Eine einfache pauschale Aussage kann hier kaum getroffen werden, da immer das gesamte Versicherungsleben betrachtet werden muss.

Aber ich kann mal versuchen an einer einfachen Berechnung den Unterschied deutlich zu machen zwischen den beiden Varianten.

Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass die Rente pünktlich mit Eintritt der Regelaltersgrenze beginnt (heute 65, ab 2012 65 + x)

Die Rente berechnet sich aus sog. Entgeltpunkten. Für jedes Beschäftigungsjahr werden diese Punkte berechnet, zusammengezählt und mit dem sog. aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert gibt also an, wie viel man für einen Entgeltpunkt bekommt.

Die Entgeltpunkte werden errechnet, in dem der Jahresverdienst durch das Durchschnittsengelt aller Versicherten geteilt wird (wird jedes Jahr vom Gesetzgeber vorgegeben). Hat man also genau den Durchschnittsverdienst, hat man genau 1 Entgeltpunkt. Hat man weniger, hat man z.B. nur 0,7435 Entgeltpunkte. Hat man mehr, hat man z.B. 1,2412 Entgeltpunkte.

Der Durchschnittsverdienst für 2011 beträgt: 30.268 Euro
Der aktuelle Rentenwert (West) für 2011 beträgt: 27,20 Euro

Der aktuelle Rentenwert gibt also an, wie viel genau 1 Entgeltpunkt wert ist.

Damit ergibt sich für die Beschäftigung mit 1.500 Euro:
1.500 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro / 30.268 Euro = 0,5947 Entgeltpunkte
Ergibt also als „Rente“ = 0,5947 Entgeltpunkte x 27,20 Euro = 16,18 Euro.

Bei der zweiten Variante wird es komplizierter:
1.100 Euro x 12 Monate = 13.200 Euro / 30.268 Euro = 0,4361 Entgeltpunkte.

Bei dem Minijob verkürze ich mal, hier ergeben sich für das Jahr nur 0,1235 Entgeltpunkte (aber falls die Berechnung interessiert: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__76b.html). Die Berechnung ist hier komplizierter. Es ergibt sich eine Minderung dadurch, weil ja in der Regel nur ein verminderter Beitragssatz von 15% angewendet wird und man diese Beiträge damit nicht denen gleichstellen kann, die aus den 19,9 % Beitragssatz gezahlt werden.

Also ergeben sich als Gesamt-Entgeltpunkte hier 0,5596 Entgeltpunkte. Macht damit eine „Rente“ von 15,22 Euro.

Wie man trotz der sehr abgespakten Berechnung sieht, macht es sich schon bemerkbar.

ABER: Es gibt eine Masterlösung. Bei einem Minijob zahlte ja nur der AG die Beiträge. Der Arbeitnehmer kann aber erklären, dass er aufstocken möchte. Heißt, dass er die Differenz zum vollen Beiträge in Höhe von 4,9 % selber trägt. Und damit werden die Beiträge wieder „aufgewertet“ und wir wären wieder bei der Berechnung nach der 1. Variante.

Er hat einmal gehört, dass sich gerade die in den letzten
Jahren vor Renteneintritt gezahlten Beiträge
überdurchschnittlich auf die Rentenhöhe auswirken würde.

Woher dieses Spukgespinst kommt möchte ich gerne mal wissen…nein, lass dich beruhigen, dem ist nicht so. Wenn überhaupt, hat es Auswirkungen auf die Anspruchsvoraussetzungen, aber weniger auf die Höhe.

In der frohen Hoffnung sich nicht verrechnet zu haben und 2 Jahre nach dem Studium das ganze halbwegs noch zu können

Greetz
S_E

VIELEN DANK !

Fleißarbeit=Sternchen!
Hi,

da Du dies nicht aus nem SGB einfach so rauskopieren konntest, ist die wahrlich ne Fleißarbeit!:wink:

@Nordlicht
dieser Beitrag gilt es mMn zu erhalten und nicht nur im Arschief verschwinden zu lassen!

VG René

Schade, dass man nur ein Sternchen vergeben kann. Dafür hättest Du 10 verdient !

Sag bloß, dass war auch noch richtig gerechnet?

Sollte ich tatsächlich endlich mal diesen Punkt in meinem Leben erreicht haben?! Unglaublich … glaub morgen friert die Hölle zu.

Greetz
S_E

Sag bloß, dass war auch noch richtig gerechnet?

Sogar die Rundungsregeln eingehalten!!!

Sollte ich tatsächlich endlich mal diesen Punkt in meinem
Leben erreicht haben?!

Wendepunkte sind auch Punkte!*feix*

Unglaublich … glaub morgen friert die Hölle zu.

Diesbezüglich bitte mal im Eso, ääääähhh Para ääähhhh
Relegionsbrett´l (so jetzt hab ich´s) mal nachfragen!

Nee, wirklich sehr gut erläutert!

VG René

Ich muss noch einen Schwenk machen zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken und Arbeitslosenversicherung):

Auch der Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld I würden im Verhältnis 15:11 reduziert. Hierfür gibt es keine Aufstockungsalternativen.

Vielleicht ist der AG aber bereit, 401 EUR im 2.Job zu zahlen. Wie hier vor einigen Tagen vorgerechnet wurde, ist das für ihn noch billiger und der AN bleibt in allen Zweigen der Sozialversicherung auch im 2.Job versichert.

Hallo,

Vielleicht ist der AG aber bereit, 401 EUR im 2.Job zu
zahlen. Wie hier vor einigen Tagen vorgerechnet wurde, ist das
für ihn noch billiger und der AN bleibt in allen Zweigen der
Sozialversicherung auch im 2.Job versichert.

Ich habe den Beitrag zu diesem Thema hier nicht gefunden. Kannst Du mir entweder sagen, wie ich diesen finde oder mir das nochmals erläutern?
Der AN verliert aber dann bei dieser Konstellation die Vorteile des Mini-Jobs. Oder ? Es geht ja darum, dass er mit Steuerklasse 5 extrem hohe Abzüge hat, die er bei einer Aufsplittung in „Hauptjob“ und „Minijob“ verringern könnte. Sehe ich es richtig, dass er bei obiger Variante (€401,00) dann wiederum keine Vorteile hätte gegenüber der jetzigen Lösung (= 1 Arbeitgeber mit 1.500 brutto)?.

Danke
MOXA

Richtig, er verändert sich nicht gegenüber der jetzigen Situation.

Ich habe das Posting so verstanden, dass der AG hier der aktive Part war, der etwas ändern wollte.