Hallo,
Arbeitnehmer A, 58 Jahre alt, Steuerklasse 5 arbeitet für €
1.500 brutto bei seinem Arbeitgeber.
Nun bietet ihm der Arbeitgeber an, bei ihm die Stundenzahl zu
reduzieren und nur noch € 1.100,00 zu verdienen und ihn bei
einer anderen seiner Firmen auf 400,00-€ -Basis einzustellen.
Es würde sich hier tatsächlich um einen anderen Arbeitgeber
handeln.
Das Konstrukt der Rentenberechnung ist mehr als kompliziert. Eine einfache pauschale Aussage kann hier kaum getroffen werden, da immer das gesamte Versicherungsleben betrachtet werden muss.
Aber ich kann mal versuchen an einer einfachen Berechnung den Unterschied deutlich zu machen zwischen den beiden Varianten.
Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass die Rente pünktlich mit Eintritt der Regelaltersgrenze beginnt (heute 65, ab 2012 65 + x)
Die Rente berechnet sich aus sog. Entgeltpunkten. Für jedes Beschäftigungsjahr werden diese Punkte berechnet, zusammengezählt und mit dem sog. aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert gibt also an, wie viel man für einen Entgeltpunkt bekommt.
Die Entgeltpunkte werden errechnet, in dem der Jahresverdienst durch das Durchschnittsengelt aller Versicherten geteilt wird (wird jedes Jahr vom Gesetzgeber vorgegeben). Hat man also genau den Durchschnittsverdienst, hat man genau 1 Entgeltpunkt. Hat man weniger, hat man z.B. nur 0,7435 Entgeltpunkte. Hat man mehr, hat man z.B. 1,2412 Entgeltpunkte.
Der Durchschnittsverdienst für 2011 beträgt: 30.268 Euro
Der aktuelle Rentenwert (West) für 2011 beträgt: 27,20 Euro
Der aktuelle Rentenwert gibt also an, wie viel genau 1 Entgeltpunkt wert ist.
Damit ergibt sich für die Beschäftigung mit 1.500 Euro:
1.500 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro / 30.268 Euro = 0,5947 Entgeltpunkte
Ergibt also als „Rente“ = 0,5947 Entgeltpunkte x 27,20 Euro = 16,18 Euro.
Bei der zweiten Variante wird es komplizierter:
1.100 Euro x 12 Monate = 13.200 Euro / 30.268 Euro = 0,4361 Entgeltpunkte.
Bei dem Minijob verkürze ich mal, hier ergeben sich für das Jahr nur 0,1235 Entgeltpunkte (aber falls die Berechnung interessiert: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__76b.html). Die Berechnung ist hier komplizierter. Es ergibt sich eine Minderung dadurch, weil ja in der Regel nur ein verminderter Beitragssatz von 15% angewendet wird und man diese Beiträge damit nicht denen gleichstellen kann, die aus den 19,9 % Beitragssatz gezahlt werden.
Also ergeben sich als Gesamt-Entgeltpunkte hier 0,5596 Entgeltpunkte. Macht damit eine „Rente“ von 15,22 Euro.
Wie man trotz der sehr abgespakten Berechnung sieht, macht es sich schon bemerkbar.
ABER: Es gibt eine Masterlösung. Bei einem Minijob zahlte ja nur der AG die Beiträge. Der Arbeitnehmer kann aber erklären, dass er aufstocken möchte. Heißt, dass er die Differenz zum vollen Beiträge in Höhe von 4,9 % selber trägt. Und damit werden die Beiträge wieder „aufgewertet“ und wir wären wieder bei der Berechnung nach der 1. Variante.
Er hat einmal gehört, dass sich gerade die in den letzten
Jahren vor Renteneintritt gezahlten Beiträge
überdurchschnittlich auf die Rentenhöhe auswirken würde.
Woher dieses Spukgespinst kommt möchte ich gerne mal wissen…nein, lass dich beruhigen, dem ist nicht so. Wenn überhaupt, hat es Auswirkungen auf die Anspruchsvoraussetzungen, aber weniger auf die Höhe.
In der frohen Hoffnung sich nicht verrechnet zu haben und 2 Jahre nach dem Studium das ganze halbwegs noch zu können
Greetz
S_E