Auswirkung der EV auf Partnerschaft

Liebe Leute,

ich erhoffe mir hier ein wenig Hilfe für die folgende Situation:

Nehmen wir an, jemand hat einen guten Job, in dem er anständig verdient. Er ist seit vielen Jahren liiert mit seiner Lebensgefährtin, allerdings unverheiratet, und die beiden wohnen auch nicht zusammen. Die Lebensgefährtin ist noch Studentin und wurde von ihrem eigenen Vater durch eine Falschaussage vor Gericht in den finanziellen Ruin getrieben, bevor das Leben eigentlich richtig losgeht. Jedenfalls wird sie voraussichtlich einen gigantischen Schuldenberg ihres Vaters abzahlen müssen. Da sie das nicht kann, droht in Kürze der Offenbarungseid (oder EV wie es jetzt wohl heißt). Was bedeutet eine solche EV eigentlich für den Lebenspartner? Im Wesentlichen habe ich fünf Fragen:

  1. Kann der Gerichtsvollzieher eigentlich Geschenke pfänden, die in den vergangenen Jahren von unserem Jemand gemacht wurden? Wie steht’s zum Beispiel um eine wertvolle Kamera, die unser Jemand bestimmt nicht verschenkt hat, damit sie sich der Gerichtsvollzieher schnappt.

  2. Kann der Gerichtsvollzieher nach der EV Geschenke pfänden? Wenn also unser Jemand teuren Schmuck verschenken will (z.B einen Verlobungsring), geht der dann sofort an den Gläubiger?

  3. Wie verhält es sich z.B. bei Reisen? Nehmen wir mal an, unser Jemand will seiner Lebensgefährtin auf eine nicht ganz billige Reise quer durch Neuseeland mitnehmen, auf die er schon seit Jahren spart. Kann dann der Gerichtsvollzieher verlangen, dass sich die Schuldnerin das Geld zur Schuldentilgung ausbezahlen lässt?

  4. Schließlich überlegen unser Jemand und die Schuldnerin schon seit längerem in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, die dann natürlich unser Jemand fast vollständig bezahlen würde. Gilt das dann als eheähnliche Gemeinschaft, bzw. wird der Schuldnerin der Selbstbehalt gekürzt, sodass im Grunde unser Jemand die Schulden abtragen muss?

  5. Und die letzte Frage: Kann man sich eigentlich mit solchen Fragen als „Nichtschuldner“ an eine Schuldnerberatungsstelle wenden oder muss man da zu einem Anwalt gehen?

Schon im Voraus vielen Dank für Eure Tipps!

Matthias

Hallo Matthias!

Bin zwar juristischer Laie, aber Deine Fragen erscheinen mir beantwortbar zu sein:

Im Falle von Pfändungen wird ein Gerichtsvollzieher pfändbare, verwertbare Gegenstände in der Wohnung der Freundin pfänden. Ob es sich um Geschenke handelte, spielt keine Rolle.

Wenn Du mit Deiner Freundin eine Reise machst, geht das den Gerichtsvollzieher nichts an. Solltest Du mit Deiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen oder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft heiraten, hast Du mit den Schulden rein rechtlich nichts zu tun. Du heiratest die Frau, nicht deren Schulden.

Trotzdem muß eine Lösung für die Schulden her. Sofern Abzahlen in irgend vertretbarer Zeit nicht möglich erscheint, wenn eine Vergleichsvereinbarung mit dem Gläubiger scheitert und die Schulden nicht als Folge einer Straftat entstanden, ist eine Privatinsolvenz ein gangbarer Weg, um die Schulden ein für allemal zu beseitigen. Das ist in vielen Fällen der schnellste, eleganteste Weg, um wieder frei und ohne Angst vor Gläubigern und Vollstreckungen leben zu können und absehbar eine sichere Perspektive zu erhalten.

Gruß
Wolfgang

Nehmen wir an, jemand hat einen guten Job, in dem er anständig
verdient. Er ist seit vielen Jahren liiert mit seiner
Lebensgefährtin, allerdings unverheiratet, und die beiden
wohnen auch nicht zusammen.

Was also haben wir denn hier ? Nix, oder ?
Denn der Postbote wird wohl öfter zu besuch sein, oder ?

Die „F r a u“ ist noch

Studentin und wurde von ihrem eigenen Vater durch eine
Falschaussage vor Gericht in den finanziellen Ruin getrieben,
bevor das Leben eigentlich richtig losgeht. Jedenfalls wird
sie voraussichtlich einen gigantischen Schuldenberg ihres
Vaters abzahlen müssen.

Sollen, nicht müssen…aber nicht können !

Da sie das nicht kann, droht in Kürze

der Offenbarungseid (oder EV wie es jetzt wohl heißt). Was
bedeutet eine solche EV eigentlich für den Lebenspartner?

Noch mal : welche Verbindung ? Keine Ehe ? Keine
Wohnung ? Also : nix !
Sollte der Gerichtsvollzieher kommen wollen, wäre
schon hier Schluss ! Keine Ahnung, wohnt hier nicht
und tschüss, wäre hier die Aussage an den GV !

Im

Wesentlichen habe ich fünf Fragen:

  1. Kann der Gerichtsvollzieher eigentlich Geschenke pfänden,
    die in den vergangenen Jahren von unserem Jemand gemacht
    wurden? Wie steht’s zum Beispiel um eine wertvolle Kamera, die
    unser Jemand bestimmt nicht verschenkt hat, damit sie sich der
    Gerichtsvollzieher schnappt.

Welche Kamera, etwa die in Deiner Wohnung. Deine Wohnung,
in der Du allein wohnst ???

  1. Kann der Gerichtsvollzieher nach der EV Geschenke pfänden?
    Wenn also unser Jemand teuren Schmuck verschenken will (z.B
    einen Verlobungsring), geht der dann sofort an den Gläubiger?

So was geht gar nicht. Ausser, da sitzen massig Diamanten
drauf.

  1. Wie verhält es sich z.B. bei Reisen? Nehmen wir mal an,
    unser Jemand will seiner Lebensgefährtin auf eine nicht ganz
    billige Reise quer durch Neuseeland mitnehmen, auf die er
    schon seit Jahren spart. Kann dann der Gerichtsvollzieher
    verlangen, dass sich die Schuldnerin das Geld zur
    Schuldentilgung ausbezahlen lässt?

Nein, ist doch Dein Geld ! Wird den GV auch nie
interessieren, der hat ander Dinge zu erledigen !

  1. Schließlich überlegen unser Jemand und die Schuldnerin
    schon seit längerem in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, die
    dann natürlich unser Jemand fast vollständig bezahlen würde.
    Gilt das dann als eheähnliche Gemeinschaft, bzw. wird der
    Schuldnerin der Selbstbehalt gekürzt, sodass im Grunde unser
    Jemand die Schulden abtragen muss?

Sozialamt, Arbeitsamt gegenüber J A, sonst nein.
Is doch Deine Untermieterin oder was ?

  1. Und die letzte Frage: Kann man sich eigentlich mit solchen
    Fragen als „Nichtschuldner“ an eine

Schuldnerberatungsstelle - da einen Termin zu bekommen,
ooooohhhhh weia !

wenden oder muss man da zu einem Anwalt gehen?

Hier musst Du darauf achten, einen FACHANWALT
zu finden, der sich auch noch die zeit nimmt,
Dich richtig aufzuklären. Mache nicht den Fehler,
auf einen „SChaumschläger“ oder „Abkassierer“
reinzufallen.

Wenn der Anwalt „richtig“ ist, das Wissen habn sie fast
alle, wird er auch Wege aus dieser Sache aufzeichnen.

Für diese Frau bietet sich das Insolvenzverfahren
an - oder das Vorverfahren. Das muss kallhart und
zügig über die Bühne. Es wird ihr wenn überhaupt, eine
kleine Summe auferlegt, zu zahlen.

Sagen wir Euro 100,- als Schätzung.
Da sie ja in absehbarer Zeit kein Einkommen
haben wird (Studium) ist diese einkommenslose
Zeit „kalkulierbar“ in Monaten und Jahren.

Sollte sie „freiwillig Euro 100,- zahlen müssen“, als
Beispiel, beisst Du mal in den saueren Apfel und legst
auf ein seperates Konto Euro 1.200,- da bietet sich die
Postbank an - wegen gutem Internetbangking.
Da gibts Du dann die Übereweisungsaufträge vor und
machst das für mindestens ein Jahr im Voraus klar.

In den Verwendungszwekc schreibst Du rein :
I. d. Sache für : Frau Studentin, Aktz: 08-15.
usw.
So kommt dieser Betrag von einer fremden Person,
niemand hat das Recht Einblick in dieses Konto
zu verlangen und Du hast die Fäden i. d. Hand.

Gehen wir mal davon aus, dass die Frau Studentin noch
3. Jahre rumstudiert und dann noch ein Jahr
Praktkum oder so was macht…dann ist die hälfte
der „Bewährungszeit“ um…