Hi
Angenommen, H. Müller möchte seine freiberufliche Tätigkeit „Müller EDV-Dienstleistungen“ nennen.
Ist er dann irgendwie beschränkt in dem, was er tatsächlich macht? Könnte er zum Beispiel (neben der eigentlichen Tätigkeit) einem Kunden „Tapezieren“ in Rechnung stellen? Oder Gartenplanung?
Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist ja an bestimmte Vorgaben gebunden (z.B. Ingenieur); wenn das erfüllt ist, darf er dann auch beliebige andere Sachen machen (außer Waren, versteht sich)?
Gruß
Timbo
Hi
Anmelden unter dem Begriff : Service & Dienstleistung und groß Umreizen, um was es genau geht. (Ich mußte bei meiner Gewerbeanmeldung ein zusätzliches Blatt eingefügt, wobei die Sachbearbeiterin sich sehr wunderte.)
Danach kann man entsprechend Aufträge erfüllen und Rechnungen schreiben.
Voraussetzung ist allerdings, das du nicht gegebene Vorschriften, zur Ausübung spezieller Tätigkeiten, verletzt.
Gruß Nino
Hallo,
also generell ist eine Firma an die Art des Gewerbes gebunden, wie sie beim Gewerbeamt angemeldet wurde. Es ist jedoch möglich vereinzelt Rechnungen andersartiger Dienstleistungen auszustellen. Also, wenn du ausnahmsweise jmd. den Garten planst, kannst du dies ja auch in einer Rechnung mit dem Einsatz von EDV begründen, würde demnach keinen Konflikt mit der Gewerbeart geben. Ansonsten gilt das Sprichwort: Einmal ist keinmal, aber zweimal ist dreimal. Wenn du also merkst, dass du öfters Dienstleistungen ausübst, die nicht beim Gewerbeamt gemeldet sind, solltest du dringend dein Gewerbe ummelden.
Falsche Voraussetzung !
Hallo …
Sie haben die Voraussetzungen einfach abgeändert, die ursprüngliche Frage bezog sich auf einen Freiberufler!
Firma ist der Name des Kaufmanns. Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt. Wer ein Handelsgewerbe (Gewerbe) betreibt, muß dies beim Ordnungsamt anzeigen. Er würde mit der Anzeige allerdings den Vorteil des Freiberuflers (vereinfachte Buchführung und Gewerbesteuerbefreiung) verlieren und würde Gewerbesteuerpflichtig werden, wenn er Ihrem Rat Folge leisten und ein Gewerbe anmelden würde.
Der Freiberufler meldet seine Tätigkeit beim Finanzamt an und erhält daraufhin, d.h. nach Prüfung, eine Steuernummer. Selbstverständlich erteilen die Ordnungsämter bei vorherigen Anfragen immer die Auskunft, man solle ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie die Gewerbesteuer kassieren würden, dann würden Sie diesen Rat doch wohl auch erteilen.
In Rechnung stellen darf er dann alle Tätigkeiten, die mit dem Oberbegriff seiner beim Finanzamt angemeldeten Tätigkeit abgedeckt werden können. Ein Gewerbe ist als Freiberufler jedenfalls nicht umzumelden, denn man betreibt gar kein Gewerbe!
Würde es sich tatsächlich um einen Gewerbebetrieb handeln, dann ist der Begriff „ummelden“ gleichfalls nicht richtig, man meldet ein Gewerbe bei einer Sitzverlegung um, was hier gemeint ist, ist die Ergänzung der ausgeübten Tätigkeiten.
MfG
BEBOUB