Hallo!
Vielleicht hat jemand nach einer BP schon einmal ein ähnliches Problem gehabt und kann mir helfen:
Bei einer Mandantin wurde im Februar eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 2008-2010 abgeschlossen und eine Änderung daraus ist, dass ein PKW, der im Dezember 2010 angeschafft wurde, nicht als Firmenfahrzeug anerkannt wird, weil nach Ansicht des FA die betriebliche Nutzung nicht glaubhaft ist, zumal sich noch ein weiterer PKW im Betriebsvermögen befindet. Dies wurde letztendlich vom der Mandantin auch akzeptiert.
Das Problem, das sich daraus aber ergibt, ist folgendes: Ab Januar 2011 wurde das Fahrzeug nach der 1%-Regel zuerst bei der Tochter, die während ihres Studiums dort angestellt war, als Teil des Gehalts lohnversteuert und ab Juni 2012 erfolgte dies über den angestellten Ehemann. Ohne diese Versteuerung sind wir bei beiden wieder im Bereich eines Minijobs und das soll dann auch so abgerechnet werden, da ansonsten die Mandantin ja den Nettoabzug an Tochter und Ehemanns auszahlen müsste und das ist bei dem Gesamtergebnis der BP einfach nicht drin.
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt und kann mir sagen, wie man da verfahren muss/kann/soll/darf? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Flockeline