Jetzt mal ganz langsam: Das eine ist die rechtliche Frage, die sich eindeutig beantworten ließ. Das andere ist jetzt ein konkreter Sachverhalt, bei dem jemand offenbar vorhat, andere über den Tisch zu ziehen, die eine an sich saubere rechtlich gut abgesicherte Position haben.
Das kann man mit sich machen lassen, muss man aber nicht! D.h. nur weil er einen Auseinandersetzungsvertrag beim Notar hat aufsetzen lassen, nach dem er die übrigen Teile des Hauses ohne Ausgleich übernehmen kann, heißt ja noch lange nicht, dass die übrigen Erben den dann auch unterschreiben. Und es ist auch vollkommen egal, ob er für die Unterschriften morgen, übermorgen, oder in drei Wochen einen Termin gemacht hat!
Wenn Du nicht bereit bist, diesen Vertrag zu unterschreiben, dann unterschreibst Du den eben nicht. Dann kann er Dir ein akzeptables Angebot für deinen Teil machen, oder auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft klagen, um die Hütte im Wege der Zwangsversteigerung irgendwann mal ggf. übernehmen zu können, was ihn jede Menge Geld, Ärger und Zeit kosten wird. Da ist die direkte Verhandlung mit kompromissbereiten Erben sicherlich der bessere Weg.
D.h. teile ihm einfach mit, dass Du das Ding nicht unterschreiben wirst, solange Du es nicht von einem Experten (eigener Anwalt) hast umfassend prüfen lassen, und teile ebenso mit, dass Du einen angemessenen Ausgleich erwartest, den Du entweder selbst (mit genug Verhandlungsmasse) vorgibst, oder den er bitte schnellstmöglich in akzeptabler Höhe anbieten möge.
Und dann überlässt Du die Sache den Profis untereinander. Die wissen genau, was machbar ist und was nicht, und betrachten so eine Angelegenheit ganz emotionslos und zielorientiert. Sind da auf beiden Seiten dann vernünftige Anwaltskollegen am Werke, werden die ein-, zweimal schriftlich die Säbel kreuzen, und dann zu einem für beide Seiten akzeptablen Verhandlungsergebnis kommen.
Was Oma angeht, so ist es ausschließlich deren Sache, wem sie was vererbt. Da sind deine Einflussnahmemöglichkeiten begrenzt. Wenn Oma hier Unheil aufziehen sieht, dann soll sie mit Euch einen Erbvertrag aufsetzen. Der kann dann nicht mehr ohne Eure sofortige Kenntnis durch ein wie auch immer beeinflusstes Testament ersetzt werden. Und durch Einsetzung eines Testamenstvollstreckers kann sie dann auch sicherstellen, dass besagter Erbe sich dann nicht mehr bedient, als ihm zustehen soll.