Auswirkung nach Auflösung einer Erbengemeinschaft - Eltern bereits verstorben, Oma lebt noch

Liebe Experten,

ich bin Teil einer Erbengemeinschaft. Wir sind drei Geschwister, unsere Eltern sind beide verstorben, es existiert ein Haus auf Grund und mein Bruder X möchte nun das Haus alleine bewohnen und sanieren und wünscht eine Auflösung der Erbengemeinschaft. Bruder X ist also danach Alleinerbe.
Die Mutter meiner Mutter, also unsere Oma, lebt allerdings noch.
Wenn wir die Erbengemeinschft, welche nach dem Tod unserer Eltern entstanden ist, jetzt auflösen, wie verhält es sich dann einmal, wenn meine Oma verstirbt?

Hat es Auswirkungen oder ist das ein eigenständiger, ganz neuer Erbfall?
Anders herum gefragt, lösen wir jetzt die Erbengemeinschaft auf, hat meine Oma dann drei Erben oder ist Bruder X ihr Erbe?

Vielen Dank und herzlichen Gruß

Hallo,

das ist ein eigenständiger Erbfall.
Was mit eurer jetzigen Erbengemeinschaft und dem Haus passiert hat keinen Einfluss darauf.

Die Oma könnte ja schließlich auch alles einfach einem Dritten vermachen, dann gäbe es in ihrem Fall gar keine Erbengemeinschaft (Pflichtteile mal unberücksichtigt).

Gruß,
Steve

Danke Steve, ich hatte es schon vermutet, wollte es aber lieber nochmal lesen.

Alles Gute und vielen Dank

Nein, der Bruder wird durch Auslösung der Erbengemeinschaft nicht Alleinerbe, sondern durch den entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag dann lediglich alleiniger Eigentümer des Hauses. Normalerweise werden dafür die Miterben dann Eigentümer anderer Nachlassgegenstände, oder bekommen eine anderweitig vom Miterben aufgebrachte Ausgleichszahlung.

Soweit das Erbe aber nicht vollständig durch den Auseinandersetzungsvertrag verteilt wird, bleibt die Erbengemeinschaft im Übrigen bestehen, und gibt es nach wie vor gemeinschaftliches Eigentum der Erbengemeinschaft an noch nicht auseinander gesetzten Nachlassgegenständen. Auch sonstige Rechte und Pflichten der Erben laufen dann weiter. D.h. wenn sich noch rechtzeitig von Verjährung ein Gläubiger meldet, dann kann der sich weiterhin an die Erben wenden. Etwas anderes wäre nur dann möglich, wenn die Miterben die Erbschaft selbst rechtzeitig ausgeschlagen hätten.

Was Oma angeht, so ist deren Nachlass eine hiervon vollkommen unabhängige Geschichte.

Danke wiz.
Leider verhält es sich bei uns nicht so einfach. Wir sollen nicht ausgezahlt werden obwohl das Testament meiner Eltern sagt, die 3 Kinder bekommen alles zu gleichen Teilen.
Mein Bruder X hat uns vor 4 Wochen eröffnet, dass er unsere Anteile geschenkt haben will. Er hat das daraus geschlossen, dass er im Haus wohnt, wir anderen zwei nicht und das ist für ihn Grund genug, dass er alles bekommt und wir nichts. Jetzt wird es wahrscheinlich erst einmal Auseinandersetzungen damit geben. Mein Bruder hat alles hinter unseren Rücken vorbereitet, sich beraten lassen, alle Akten für uns unzugänglich aufbewahrt, so dass ich weder an Sterbeurkunde noch an Erbschein oder Gutachten komme, spielt psychologisch sehr klug, lässt sich als Opfer dastehen, der die „alte Hütte“ nun an der Backe hat und verweist darauf, dass er wohl so viel reinstecken muss. Aus diesem Grunde verlangt er unsere Teile geschenkt. Er kann sich die Auszahlung nicht leisten. Er weiß auch, dass ich das Haus gerne loshaben würde und beruhigt mich damit, dass er nach der Schenkung ja alle Sorgen alleine tragen muss. Aber kein Interesse am Haus heißt noch lange nicht, kein Interesse am Geld.

Nun bin ich nur leider etwas zu stutzig geworden, denn für die Dachsanierung und die Heizungsanlage hat er uns anderen Geschwistern letztes Jahr noch je 10000€ abgenommen und diese selbstverständlich verlangt, es kommt ja „UNSEREM“ Haus zugute. Die Pflichten teilen wir also, wenns um Auszahlen geht, kommt aber von ihm nichts.

Er hat uns nach 1 Jahr Vorbereitung damit überrumpelt und will nun ganz schnell bis Monatsende nen Notartermin, so dass wir nicht reagieren können.
Seine Anrufe waren mir jedoch etwas suspekt, so dass ich mich jetzt in verschiedene Richtungen schlau mache und ihn hoffentlich noch das Licht abdrehen kann.

Die Frage oben hat mich interessiert, weil ich natürlich nicht will, dass der Schurke aus Omas Nachlass auch alles bekommt. Es sind zwar nur kleine Summen, aber auch bei 15000€ Nachlasssumme bin ich nicht bereit, meine 5000€ an meinen gerissenen Bruder zu verschenken.
Miete zahlt er natürlich auch nicht. Und es wäre ein schönes Sümmchen - 200qm Wohnfläche plus Lagerräume in Schuppen und Garagen.
Somit beruhigt mich schon mal, dass Omas Fall einen neuen Erbfall darstellt. Jetzt hoffe ich nur, dass mein Bruder mit seiner Vollmacht nicht einfach das Konto meiner Oma heimlich leert. Bruder X wohnt nämlich als einziger noch in der Heimat und im Elternhaus und hat sich deswegen eine Vollmacht über alle Belange von Oma, damit er sich um ihren Schreibkram kümmern kann.

Drück mir die Daumen, dass alles rechtens läuft und mein Bruder keine Schlupflöcher findet für sein Vorhaben.

Viele Grüße

Jetzt mal ganz langsam: Das eine ist die rechtliche Frage, die sich eindeutig beantworten ließ. Das andere ist jetzt ein konkreter Sachverhalt, bei dem jemand offenbar vorhat, andere über den Tisch zu ziehen, die eine an sich saubere rechtlich gut abgesicherte Position haben.

Das kann man mit sich machen lassen, muss man aber nicht! D.h. nur weil er einen Auseinandersetzungsvertrag beim Notar hat aufsetzen lassen, nach dem er die übrigen Teile des Hauses ohne Ausgleich übernehmen kann, heißt ja noch lange nicht, dass die übrigen Erben den dann auch unterschreiben. Und es ist auch vollkommen egal, ob er für die Unterschriften morgen, übermorgen, oder in drei Wochen einen Termin gemacht hat!

Wenn Du nicht bereit bist, diesen Vertrag zu unterschreiben, dann unterschreibst Du den eben nicht. Dann kann er Dir ein akzeptables Angebot für deinen Teil machen, oder auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft klagen, um die Hütte im Wege der Zwangsversteigerung irgendwann mal ggf. übernehmen zu können, was ihn jede Menge Geld, Ärger und Zeit kosten wird. Da ist die direkte Verhandlung mit kompromissbereiten Erben sicherlich der bessere Weg.

D.h. teile ihm einfach mit, dass Du das Ding nicht unterschreiben wirst, solange Du es nicht von einem Experten (eigener Anwalt) hast umfassend prüfen lassen, und teile ebenso mit, dass Du einen angemessenen Ausgleich erwartest, den Du entweder selbst (mit genug Verhandlungsmasse) vorgibst, oder den er bitte schnellstmöglich in akzeptabler Höhe anbieten möge.

Und dann überlässt Du die Sache den Profis untereinander. Die wissen genau, was machbar ist und was nicht, und betrachten so eine Angelegenheit ganz emotionslos und zielorientiert. Sind da auf beiden Seiten dann vernünftige Anwaltskollegen am Werke, werden die ein-, zweimal schriftlich die Säbel kreuzen, und dann zu einem für beide Seiten akzeptablen Verhandlungsergebnis kommen.

Was Oma angeht, so ist es ausschließlich deren Sache, wem sie was vererbt. Da sind deine Einflussnahmemöglichkeiten begrenzt. Wenn Oma hier Unheil aufziehen sieht, dann soll sie mit Euch einen Erbvertrag aufsetzen. Der kann dann nicht mehr ohne Eure sofortige Kenntnis durch ein wie auch immer beeinflusstes Testament ersetzt werden. Und durch Einsetzung eines Testamenstvollstreckers kann sie dann auch sicherstellen, dass besagter Erbe sich dann nicht mehr bedient, als ihm zustehen soll.

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Das widerspricht sich aber heftig. Wenn die Hütte in der tat nichts wert wäre, müsse er ja auch kaum was auszahlen. Und wenn er haufenweise Geld reinstecken muss, hat er auch welches.

Ich würde mich an Eurer Stelle nur dann auf eine Schenkung einlassen, wenn ihr zum einen auf Geld verzichten könnt und weil ihr ihm entsprechend nahesteht. Beides scheint hier nicht der Fall zu sein, zwingen kann er Euch gar nicht.
Also: das Haus schätzen lassen und dann weitersehen. Und auch die Akten einsehen, was da sonst noch so an Erbe vorhanden ist. So eine Aktion hintenrum macht stutzig. Vielleicht mal vom Anwalt beraten lassen? Zusammen mit der dritten Partei?
Gruß
anf

Es stinkt zum Himmel.

Der Anruf lautete: „selbst, wenn ich euch noch was auszahlen würde, das wären ja alles keine Summen.“ Also schön tiefstapeln. Aber wenn es keine Summen sind, kann er es doch zahlen…

ich habe auch folgende Mail ausgekramt, die dem oben gesagten ja widerspricht, denn Schenkungssteuer fällt bei neralten wertlosen ja gar nicht an :

Meine Vermieterin, die sind ja Fachanwälte für Immobilien, hat einen Weg gefunden wie wir das Grundstück im Grundbuch auf mich überschreiben können ohne die Schenkungssteuer oder Vermögenssteuer bei Verkauf. Dazu müsstet ihr eine Verzichtserklährung unterschreiben wollen wir das so machen ?? Da die mit den Beamten aus dem Grundbuchamt oft zusammen arbeiten würden die sich auch um die Eintragung/ Änderung im Grundbuchamt (so unter der Hand) kümmern. So das wir fast keine Kosten haben .

Alleine diese Mail schreit nach linker, krummer Tour:

Zusätzlich dazu seine Psychotricks, ich werd sicher mal zum Anwalt müssen.
Und danke an alle, die im Forum mich dazu bestärken, nicht aus falschen Mitleid und wegen Vermeidung von Familienstreitigkeiten, nachzugeben.

Danke!