Auswirkung Schwarzfahren auf Lehramtsstudenten

Hallo an alle,

meine Freundin ist leider 3 mal beim Schwarzfahren erwischt worden!
Nun kam ein Brief nach Hause geflattert in dem etwas wegen polizeilicher Ermittlungsarbeit steht. Genaueres steht allerdings leider nicht drin. Nun meine Frage: hat das Auswirkungen auf ihr künftiges Lehrer da sein? Und was werden jetzt die nächsten rechtlichen Schritte seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft sein? Was wäre in so einem Fall das höchste Strafmaß das angesetzt werden würde?
Sie steht kurz vor ihrer Zulassungsarbeit (noch als Randbemerkung).

Vielen Dank im Vorraus!

MBoM

Hallo MBoM!

Deine Freundin ist dann ja eigentlich noch eine Studentin und noch keine Lehrerin. Ich denke, es wird kein großes Problem werden. Leider kann ich dazu noch keine richtige Antwort geben.

Grüße:

Hallo an alle,

meine Freundin ist leider 3 mal beim Schwarzfahren erwischt
worden!
Nun kam ein Brief nach Hause geflattert in dem etwas wegen
polizeilicher Ermittlungsarbeit steht. Genaueres steht
allerdings leider nicht drin. Nun meine Frage: hat das
Auswirkungen auf ihr künftiges Lehrer da sein? Und was werden
jetzt die nächsten rechtlichen Schritte seitens der Polizei
und Staatsanwaltschaft sein? Was wäre in so einem Fall das
höchste Strafmaß das angesetzt werden würde?
Sie steht kurz vor ihrer Zulassungsarbeit (noch als
Randbemerkung).

Vielen Dank im Vorraus!

MBoM

Deine Freundin ist ziemlich dämlich. Spätestens nach dem ersten Mal …
§ 265a Strafgesetzbuch sagt:
Wer … die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Es kommt darauf an, wie der Staatsanwalt und der Strafrichter den Fall bewerten. Beim 3. Mal wird wohl Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen. Wenn sie bisher kein Vorstrafen hat, ist sie vermutlich mit 20-30 Tagessätzen zu 20 € dabei. Falls ihr Nettoeinkommen höher ist, sind die Tagessätze auch höher. Ab 90 Tagessätzen steht die Sache im Führungszeugnis.

Hallo MboM,

die Frage wäre etwas leichter zu beantworten, wenn es etwas genauer ginge als „etwas wegen polizeilicher Ermittlungsarbeit“.

Der Brief könnte ein Anhörungsbogen sein. Dann sollte daraus auch zu erkennen sein:

  • Wer der Absender ist
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Schreiben geschickt worden ist (z.B. Anhörung nach §…)
  • Ggf. auch der konkrete Tatvorwurf, muss aber icht zwingend sein

Zusatzinfos gibt es auch unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Befoerderungserschleichung

In der Praxis wäre es für mögliche Folgen auch wichtig die Fristen dieses Briefes zu beachten.

Ob sich Auswirkungen auf ein zukünftiges Lehrerdasein ergeben, kann ich so spontan leider nicht beantworten. Das hängt zum einen vom zukünftigen Arbeitsverhältnis ab (Beamte oder Angestellte) und zum anderen vom Verfahrensergebnis. Bei einer Einstellung des Verfahrens ist es zumindest unerheblich.

Also, wenn deine Freundin einfach nur vergessen hatte einen Fahrschein zu lösen, dann kommt folgender Straftatbestand in Frage.

§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Wenn allerdings ein Fahrschein manipuliert wurde, dann kommt noch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) in Frage.

Wenn deine Freundin noch nicht vorbestraft ist und das erste Mal wegen Schwarzfahren angeklagt werden solle, dann kommt da meistens eine Geldstrafe raus.

Empfehlenswert ist es immer, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen guten Eindruck zu machen und sich reuig zu zeigen.

Eventuell kann man so sogar eine Einstellung des Verfahrens mit Auflagen: z.B. Spenden erreichen.

Da das Delikt einen sehr geringen Strafrahmen hat, denke ich nicht, dass das Auswirkungen auf die Zulassung haben wird, sicher bin ich mir aber nicht.

Da das Schwarzfahren auch kein Verbrechen ist, scheidet auch § 45 StGB aus…

§ 45
Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Hallo vielen Dank für deine Antwort.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da das Vergehen zu geringfügig (ich habe es nicht mit juristen Deutsch) ist.
Zu Mal der Staatsanwalt ihr auch keine Absicht unterstellt hat.

Danke noch mal und VG

Hallo vielen Dank für eure Antworten.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da das Vergehen zu geringfügig (ich habe es nicht mit juristen Deutsch) ist.
Zu Mal der Staatsanwalt ihr auch keine Absicht unterstellt hat.

Danke noch mal und VG