Auswirkung Spendenbescheinigung bei Steuerkl. 3/5

Hallo,

ich bin in einem Verein ehrenamtlich als Trainer aktiv und erhalte als Auslgeich jedes Jahr eine Trainervergütung, auf die ich allerdings verzichte. Dieser Verzicht wird mir in Form einer Spendenbescheinigung bestätigt. Diese kann ich bei meiner Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres immer ganz nützlich einfließen lassen.

Nun ist folgendes. Ich hatte bisher die Steuerklasse 1 und da hat diese Spende richtig etwas gebracht. Nun habe ich geheiratet und habe Steuerklasse 3. Wie ist das nun bei der Steuererklärung am Jahresende? Bezieht sich die Spende dann nur auf mein Einkommen und meine Steuern (die ja jetzt deutlich geringer sein werden) oder bezieht sich das auf das Ehe-Einkommen und die Ehe-Steuern?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Gruß Marcus

hallo,

spenden sind sonderausgaben und wirken sich direkt verringernd auf die steuerlast aus (im gegensatz zu werbungskosten, die das zu versteuernde einkommen verringern).

solange ihr keine getrennte veranlagung durchführt, ist es grundsätzlich egal, bei wem die spenden angesetzt werden.
das fa geht bei einer gemeinsamen veranlagung folgendermaßen vor:
einkommen mann+frau - werbungsausgaben mann+frau - sonderausgaben mann+frau = zu versteuerndes einkommen mann+frau -> berechnung der steuerlast nach st-kl 4/4
(bewußt aspekte wie kinder etc. außen vor gelassen).

ob ihr nun st-klassen 3/5 oder 4/4 habt, ändert an der endgültigen steuerfestsetzung nichts, sondern ist nur eine bewußte ungleichbehandlung der steuerlast.

du kannst noch wählen, ob du die spenden auf das gemeinsame einkommen oder auf allein dein einkommen angesetzt haben willst. je nachdem verringert sich dann das gemeinsame oder das individuelle einkommen. an der steuerberchnung aber ändert sich nichts.

hoffe, daß das einigermaßen verständlich war.

saludos, borito

Hallo Marcus,
wenn ihr eine gemeinsame Veranlagung macht, wirken sich deine Spenden auf das zu Versteuernde Einkommen aus. Die Höhe der Spende verringert zwar wir in der 1 Klasse dein zu versteuerndes Einkommen, abber da din Klasse 3 der Steuersatz niedriger ist ist die Steuerersparniss durch deine Spende auch " etwas" geringer.
Aber ihr müsst ja keine Zusammenveranlagung machen, solange keine Kinder da sind ist die getrennt sowieso besser!
Gruss Hermann

Hallo Borito,

vielen Dank für die Erklärung. Das mit der Spende habe ich verstanden. Aber dabei stellt sich mir die Frage zu 3/5 oder 4/4.

Ist es so, dass unsere JÄHRLICHE Steuerlast immer gleich hoch ist - egal ob wir 4/4 oder 3/5 haben? Man merkt nur bei der monatlichen Berechnung einen Unterschied?

Danke und Gruß

Marcus

hallo marcus,

exakt so ist es. am ende des steuerjahres wird alles, was verdient wurde, zusammengeworfen und zu gleichen teilen aufgeteilt (ehegattensplitting). die unterschiedlichen steuerklassen 4/4 und 3/5 sind nur unter dem jahr relevant - 3 ist besser dran als 5, bei 4/4 wird jeder behandelt, als wäre es st-klasse 1.

differenzierter ist die möglichkeit, 4/4 zu wählen, aber dem fa vorab mitzuteilen, wie sich di steuerlast prozentual in etwa verteilt (z.b. ehemann 60%, ehefrau 40%). somit setzt das fa von vornherein den entsprechenden steuersatz bei deiden eheleuten an. sorgt insgesamt für mehr „gerechtigkeit“.

ist seit 2011 möglich und muß beim fa beantragt werden.

saludos, borito

Hallo ukyo184,
wenn eine gemeinsame Steuererklärung gemacht wird, bezieht es sich auf das gemeinsame Einkommen.
Viele Grüße Sylke

hallo,
falls sie zusammen veranlagt werden, bezieht sich die spende auf das ehegatteneinkommen und wirkt sich auf die berechnung der ehegattensteuern aus.
gruß
katrin

Hallo,

fliesst automatisch in die gemeinsame Erklärung ein.
Hilft also ebenfalls.

Gruss Wolfgang aus München