Auswirkung von Verlusten?

Hallo!

Ein Laden der Geschirr vertreibt, hat Verluste, weil einige Artikel zu Bruch gegangen sind, wie wirkt sich das auf die zu zahlende Steuer aus?

Vielen Dank für Antworten!

Liebe Grüße
Lunalu

Sorry, da kann ich dir leider nicht weiter helfen!

Gruss R1-Steffen

Hallo Lunalu,

ich gehe mal davon aus, dass es ein kleiner Bterieb ist, der nur eine EÜR macht. Dann ist ja so,
dass DU die Ware gekauft hast - Ausgaben - und keine Einnahmen dagegen hast, da defekt. Somit hast Du in Deiner EÜR weniger Gewinn!

Gruß

Hallo Lunalu,

ich hoffe ich gebe dir jetzt keine zu komplizierte
Antwort, denn im Prinzip ist es ganz einfach:
Der Laden kann die Bruch-Ware nicht mehr verkaufen,
er hat also Ausgaben und keine Einnahmen, das heisst
weniger Gewinn. Demzufolge zahlt er weniger Steuern
(alle Steuern die durch den Gewinn ermittelt werden).

Wenn der Laden vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er
die Umsatzsteuer, die auf der Rechnung für die Bruch-
ware steht, vollkommen in der Umsatzsteuervoranmeldung
ansetzen und sie wird berücksichtigt. Ausnahme Klein-
betrieb, dieser kann erst im Jahresbschluss die Brutto-
Rechnung (inkl. Umsatsteuer) als Ausgaben einsetzen.

Wenn der Laden nicht bilanziert, kann er im Jahresab-
schluss einfach die Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Das ergibt dann den Gewinn.
Wenn er eine Bilanz macht, muss er seinen Gewinn auch
über den Wareneinsatz ermitteln. Der Wareneinsatz gibt
an, was übers Jahr an Waren verbraucht wurde, damit
der angegebene Umsatz erreicht wurde.
Das geht nach der Formel:
Wareneinsatz = Jahresanfangsbestand + Lagerzugänge -
Jahresendbestand. Da der Jahresendbestand aufgrund
des Bruschschadens geringer sein wird, erhöht sich de
Wareneinsatz und dementsprechend verringert sich der
Gewinn.
Erhält der Laden allerdings eine Erstattung von der Versicherung, muss er diese als Erträge buchen (nor-
malerweise gibt es dafür keine Umsatzsteuer).

Wer keine Bilanz macht hat eigentlich nichts besonderes zu beachten.

Ich hoffe, es wurde von mir nicht unnötigerweise
kompliziert gemacht.

EKST wird grundsätzlich nur aus dem Geschäftserfolg
(Gewinn) gezahlt. Die Bruchware schmälert den Erfolg,
also automatisch weniger Gewinn, somit weniger Steuern.

Gruß Hans

Hi,
es ehrt mich, daß du mich auch für einen Steuerexperten hältst, aber leider Fehlanzeige.
EL

Hallo Lunalu!

Falls der Laden keine Bilanz erstellen muss (Umsatz- und Gewinngrenzen werden nicht überschritten) und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht, werden die Kosten für den Erwerb der (später zu Bruch gegangenen) Artikel inkl.der gezahlten Vorsteuer als Ausgaben gebucht, denen keine Einnahmen entgegenstehen. Dieser Verlust mindert also den Gewinn aus den anderweitigen Einnahmen und damit die Steuerlast prozentual in Abhängigkeit des persönlichen Steuersatzes.

Bei Bilanzpflicht muss der Warenverlust in einem separaten Posten geführt werden.

Viele Grüße

J.R.

Hallo Lunalu!

Falls der Laden keine Bilanz erstellen muss (Umsatz- und Gewinngrenzen werden nicht überschritten) und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht, werden die Kosten für den Erwerb der (später zu Bruch gegangenen) Artikel inkl.der gezahlten Vorsteuer als Ausgaben gebucht, denen keine Einnahmen entgegenstehen. Dieser Verlust mindert also den Gewinn aus den anderweitigen Einnahmen und damit die Steuerlast prozentual in Abhängigkeit des persönlichen Steuersatzes.

Bei Bilanzpflicht muss der Warenverlust in einem separaten Posten geführt werden.

Viele Grüße

J.R…

Ein Experte bin ich da ganz bestimmt nicht, aber ich denke der Fall ist vergleichbar mit Läden die Waren mit abgelaufenem Verfallsdatum als Verlust abschreiben. Ist jetzt wohl keine große hilfe, aber vielleicht kannst du dazu Möglichkeiten der steuerlichen Geltung finden und diese dann einfach für deinen Fall anwenden!? Ist aber nur eine Idee und der Versuch zu helfen.

Danke trotzdem :wink:

Vielen Dank!