Hallo,
meine Frage ist, ob sich eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (12 Wochen) auf einen Kurantrag (negativ) auswirken kann?
Es handle sich dabei um einen Kurantrag, der auf Grund von Burn-Out (phychosomatisch) beantragt wurde.
Wenn nun eine Wiedereingliederung - hier über die Krankenkasse - beginnt und diese vllt. auch positiv ausfällt und das normale Berufsleben wieder beginnt, könnte es dann passieren, dass auf Grund des verbesserten Zustands der Kurantrag abgelehnt wird?
Grüße