Auswirkungen auf Kurantrag bei Wiedereingliederung

Hallo,

meine Frage ist, ob sich eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (12 Wochen) auf einen Kurantrag (negativ) auswirken kann?

Es handle sich dabei um einen Kurantrag, der auf Grund von Burn-Out (phychosomatisch) beantragt wurde.
Wenn nun eine Wiedereingliederung - hier über die Krankenkasse - beginnt und diese vllt. auch positiv ausfällt und das normale Berufsleben wieder beginnt, könnte es dann passieren, dass auf Grund des verbesserten Zustands der Kurantrag abgelehnt wird?

Grüße

Hallo,
das kann so geschehen, muss aber nicht - kommt auch darauf an ob die Antragsdiagnose mit der letzten AU-Diagnose übereinstimmt und auch, wer der KOstenträger der Reha-Massnahme sein soll - Kuren in diesem Sinne gibt es schon lange nicht mehr, nennt sich alles Reha-Massnahmen.
Wenn nun eine Reha-Massnahme (Wiedereingliederung) Erfolg hatte, warum sollte dann eine zweite Reha-Massnahme durchgeführt werden ??.
Auf der anderen Seite werden ja auch sehr viele Reha-Massnahmahmen als Vorsorgeleistung aus dem Berufsleben heraus beantragt und bewilligt.
Du siehst - mann kann es pauschal nicht beantworten - kommt wirklich auf den Sachverhalt, sprich Einzelfall an.
Gruss
Czauderna