Hallo,
nehmen wir an, dass ein Gericht die Wahl des Vorstandes einer Gesellschaft auf Grund einer Gesetzwidrigkeit für ungegültig erklärt. Seit der Wahl bis zum Gerichtsurteil ist jedoch ein längerer Zeitabschnitt vergangen. Wären mit dem Gerichtsurteil automatisch !auch alle Beschlüsse, die dieser Vorstand gefällt hat, ungültig? Welche Auswirkungen hätte dies auf Personen, die durch diese Beschlüssen einen finanziellen Vorteil erhalten hätten? Müssten diese etwas zurückzahlen? Oder hätte das Gerichtsurteil keine Auswirkungen auf die von diesem Gremium gefassten Beschlüsse?
Grüße
Martin Unterholzner
Hallo Martin,
wenn der Vorstand nicht wirksam gewählt worden ist, wären m.M. nach tatsächlich alle Beschlüsse dieses „Vorstands“ ohne Wirkung gegenüber der Gesellschaft. Ein neuer, ordnungsgemäß gewählter Vorstand sollte daher schleunigst die in der Zwischenzeit gefassten Beschlüsse nachträglich genehmigen oder eben abändern. Dritten gegenüber handelten die Eben-nicht-Vorständler als „Vertreter ohne Vertretungsmacht“, d.h., dass die Gesellschaft - vertreten durch den nachträglich gewählten „richtigen“ Vorstand - die Rechtsgeschäfte genehmigen muss. Tut der neue Vorstand dies nicht, sind die Vertäge ungültig. Für evtl. entstandenen Schaden haften die „falschen“ Vorstandsmitglieder.
Viele Grüße
Robert
Danke, Thomas (owT)
Danke Thomas,
du hast mir sehr geholfen.
Gruß
Martin