Auswirkungen von Privateinlagen

Im konkreten Fall wurde eine GbR von 2 Gesellschaftern (A + B) gegründet. Beide zahlten die vereinbarte Stammeinlage.

Sachen wurden angeschafft und A war der Ansicht, dass Teile unnötig sind und wollte sich an einer Nachlage der Einlage nicht beteiligen, um diese Eskapaden nicht mit zu finanzieren.

Daraufhin zahlte B wieder auf das Geschäftkonto einen Betrag X (Kontoauszugsinformtiaon: Einlage X) ein.

Die folgenden Monate lief es auch noch nicht so, wie erhofft und A + B legten immer zu gleichen Teilen nach.
Auch immer als Einlage deklariert, damit das Konto gedeckt war.

So nun sagt aber B, der einmal mehr eingezahlt hat, dass es damals ein Kredit war und will das Geld wieder haben.

Der GbR Vertrag sieht nur eine Entnahme in gleichen Teilen der Gesellschaftler voraus.

A wollte von Anfang an das nicht mit finanzieren, wenn nun aber B einfach das Geld nimmt, weil er auf einmal von Kredit spricht, fragt sich A warum er wohl gesagt hat, dass er dies nicht möchte. Es wurde gesagt, dass wenn B der Meinung ist, dass es für ihn unabdingbar sei, er dies selber bezahlten soll. Jetzt soll A aber doch dafür mit zahlen?

Handelt es sich bei B tatsächlich um einen Kredit? (auch wenn davon vorher nicht die Rede war?)

Steuerlich wurde es 50 zu 50 gerechnet wie im GbR Vertrag festgehalten.

Es wurde kein Gewinn erzielt und auch dieses Jahr würde man im besten Fall wahrscheinlich plus minus 0 fahren und wenn der Mietvertrag Mitte nächsten Jahres ausläuft trennen sich die Wege von A + B auf jeden Fall. Allerdings sieht A nun schon einen Rechtstreit kommen, da B dann ankommt und sagen wird, dass er ja mehr gegebn hat und dann auch mehr bekommen will. Quasi: Wenn etwas da ist, gehört es ihm. Ist das sachlich und faktisch richtig?

Wäre es dann klüger, wenn A den Betrag X, den B als Einlage mehr getätigt hat, auch zu tätigen? Dies will A aber eigentlich nicht und ist auch nur als Notlösung gedacht.

Vielen Dank für jede Antwort!

Hallo Beruthiel,
zu dem geschilderten Fall kann ich leider keine kompetente auskunft geben, da ich nicht auf Gesellschaftsrecht spezialisiert bin.

Hallo,
tut mir leid, ich kann Dir leider nicht helfen.
jotti

Hallo, auf diese Anfrage hin muss ich passen. Ich habe keine Ahnung, was zu empfehlen ist. Tut mir leid. Gruß Lothar

O je, das ist leider zu kompliziert für mich. Sorry