Auszahlung 1. Gehalt?

A hat am 01.12.2007 eine Arbeit angenommen im 3 Schichtsystem. Zahltag ist immer der 15. im Monat.
Wann müßte A das erst Geld bekommen? Ihm wurde gesagt erst am 15.01.2008. Arbeitsbeginn ist auch der 01.12. gewesen. Hat er nicht Anspruch auf eine Abschlagzahlung? Da das AA ja den Dezember auch nicht mehr bezahlt?

A hat am 01.12.2007 eine Arbeit angenommen im 3 Schichtsystem.
Zahltag ist immer der 15. im Monat.

Das steht so sicher nicht im Vertrag.

Wann müßte A das erst Geld bekommen?

Das steht im Vertrag.

Ihm wurde gesagt erst am 15.01.2008.

Das ist möglich. Gehaltszahlung zum 15. des Folgemonats ist zwar ziemlich spät, aber durchaus verbreitet.

Hat er nicht Anspruch auf eine Abschlagzahlung?

Warum sollte er? Er kann allerdings seinen Arbeitgeber freundlich um einen Abschlag bitten.

Gruß,

Malte

Im Vertrag steht, das monatliche Gehalt ist nachträglich zum 15. des folgenden Monats bargeldlos … zu zahlen.
Warum? Weil er vom 01.12. - 15.12 durchweg arbeitet mit 2 Tagen frei.
Das AA für Dezember keine Zahlungen mehr übernimmt- Mietzahlungen aber für Dez. und Jan. zum 05. des Monats gefährdet sind. Also der ganze Dez. ohne ein Cent wird sehr schwer.
Aber danke für den Tip mit der Nachfrage wegen Abschlag. Werden es mal versuchen.

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Hallo!

Schau mal hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont…

Hoffe es hilft.

Lg Karlinchen

Im Vertrag steht, das monatliche Gehalt ist nachträglich zum
15. des folgenden Monats bargeldlos … zu zahlen.

Na, dann ist doch (rechtlich) alles klar.

Warum? Weil er vom 01.12. - 15.12 durchweg arbeitet mit 2
Tagen frei.
Das AA für Dezember keine Zahlungen mehr übernimmt-
Mietzahlungen aber für Dez. und Jan. zum 05. des Monats
gefährdet sind. Also der ganze Dez. ohne ein Cent wird sehr
schwer.

Das ist das persönliche Problem des AN.

Aber danke für den Tip mit der Nachfrage wegen Abschlag.
Werden es mal versuchen.

Eventuell hilft auch das Arbeitsamt mit einem Darlehen, falls Du beim AG keinen Erfolg hast. Müsstest Du natürlich auch zurückzahlen.

Irgendwelche Ansprüche sehe ich da aber nicht.

Gruß,

Malte

Hallo,

also gleich hin und schriftlichen Antrag stellen. Rückwirkend wird nichts bezahlt.

Gruß
Otto

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Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Habe heute alles klären können mit dem neuen AG. Zahlung erfolgt schon im Dezember mit einem Abschlag.

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