Auszahlung 13. Monatsgehalt nach Kündigung

Diese Frage wurde zwar bereits in unterschiedlichen Konstellationen behandelt, allerdings konnte ich für meinen Fall keine eindeutige Lösung finden.

Ich habe fristgerecht zum 30.09.2011 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und zum 01.10.2011 bei meiner neuen Arbeitsstelle begonnen.
Als Architekt gibt es für mich keinen Tarifvertrag. Allerdings stand in meinem alten Arbeitsvertrag neben der monatlichen Bruttovergütung von X €:

„Zusätzlich wird ein anteiliges 13. Monatsgehalt nach der mit dem Betriebsrat vereinbarten Regelung bezahlt.“

Diese Regelung besagt, daß ein halbes Monatsgehalt ausgezahlt wird, sowie ein weiteres halbes Monatsgehalt bei der Überschreitung einer gewissen Gewinnsumme.

Meine alten Kollegen haben zusammen mit ihrem Novembergehalt ihr 13. Monatsgehalt erhalten(ohne Gewinnauszahlung).

Bei meinem neuen Arbeitgeber - jetzt Angestellter des Landes - bekomme ich noch kein 13. Gehalt, da ich noch nicht lange genug angestellt bin.

Bin ich nun einfach in der dummen Situation genau zum falschen Zeitpunkt gekündigt zu haben, oder steht mir ein (anteiliges?) 13. Monatsgehalt meines alten Arbeitgebers zu?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Sie schreiben: „Zusätzlich wird ein anteiliges 13. Monatsgehalt nach der mit dem Betriebsrat vereinbarten Regelung bezahlt.“ Deshalb kann die Frage wohl auch nur der Betriebsrat beantworten - gerade bei solchen Einzelfragen.