Auszahlung Angehörige beim Haus-Erben

Hallo,

eine Großmutter hat ein Renovierungsbedürftiges Haus das sie gerne ihren Enkel vermachen würde das er es ausbauen bzw renovieren kann und einzieht. Das Problem ist aber das das die Großmutter noch 4 Kinder hat. Was passiert also wenn sie das Haus überschreibt bzw. sie aus welchen Grund auch immer Sterben würde. Wem muss der Enkel was bezahlen? Die Kinder wollen das Haus nicht. Wie geht man vor das man am Ende nicht allen viel Geld ausbezahlen muss aber auch keinen über den Tisch zieht?

Danke

wollen das Haus nicht. Wie geht man vor das man am Ende nicht allen viel Geld ausbezahlen muss aber auch keinen über den Tisch zieht?

Unter sachkundiger Anleitung ein Testament aufsetzen. Dabei wird auch zwangsläufig der Wert der Immobilie berücksichtigt.

Hallo,

um vor größeren Investitionen Rechtssicherheit zu bekommen, wäre ein Erbvertrag zwischen Großmutter und deren Kindern sinnvoll. Darin wird dann genau geklärt, was diese wann und in welcher Form anstelle ihres Anteils am Haus erhalten, oder im besten Fall, dass sie eben darauf verzichten, am Haus und seinem Wert beteiligt zu werden.

Gegen ein Testament spricht in solchen Situationen, dass ein solches jederzeit problemlos änderbar ist, und für die übrigen Beteiligten oft ein „Überraschungsei“ ist, was dann zu unvorhersehbaren Reaktionen führt. Und dann geht die Zitterpartie los, bis man wirklich Rechtssicherheit über ein Objekt hat, in das man schon viel investiert hat.

Hier ist der Weg zum spezialisierten Anwaltskollegen zu empfehlen.

Gruß vom Wiz

Hi!

Am Besten in dem man das heute bereits ganz klar und transparent regelt. Ein Variante wäre, dass das Haus bereits heute an den Enkel übertragen wird und er sich verpflichtet Betrag X sofort oder später (z.B. mit Tod der Oma) an die Kinder auszuzahlen.

Es gibt 1000 Möglichkeiten, ich denke aber es isst das Beste, wenn sich heute schon alle Parteien an den Tisch setzen und verbindlich regeln wie es laufen soll und zu welchem Preis. Da es sich wahlweise um eine Grundstücksübertragung, Testament oder Erbvertrag handelt ist der Notar der geeignete Ansprechpartner vor Ort.

Gruß

derschwede77