Auszahlung aufgrund Kostenvoranschlag?

Hallo Leute!

Ich habe zZ folgendes Prob:
Bei einem Autoaufbruch direkt vor meiner Haustüre ist mein Autoradio entwendet worden. Nun habe ich der Versicherung (Teilkasko) einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens und Quittung des Autoradios samt gemachten Fotos und Kopie des Tagebucheintrags der Polizei zukommen lassen.
Die Versicherung erklärt sich aber laut Antwortschreiben nur bereit, die Reperatirrechnung zu begleichen, nicht die im Kostenvoranschlag festgestellten Kosten an mich auszuzahlen.
Ist das ok? Dürfen die das? Kann ich die Wertminderung (zB Kratzer im Armaturenbrett) nicht in Kauf nehmen und mir das Geld auszahlen lassen?

Gruß

Greg

Das versuchen die Versicherungen gerne!
Du kannst da eisern Nachhaken, die Versicherung kann aber auch ihrerseits einen Gutachter vorbeikommen lassen.
In unserem Fall lief es Problemlos: WerkstattKVA; Versicherung -> Verrechnungsscheck! Allerdings haben die die MWST sich vorbehalten bis zur eigentlichen Rep. (Da der Wagen einen geringen Restwert hatte, wäre das dann eh auf Totalschaden herausgelaufen…)
MArkus

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