Auszahlung Bausparer ?

Liebe/-r Experte/-in,

im Rahmen meines Hausbaues 2005 habe ich neben meinem Bankkredit einen BHW Bausparer (137000€) abgeschlossen.
Der Baukredit läuft bis 6/2015 und soll dann vom Bausparer abgelöst werden.
Nun muß ich leider wegen einer schweren Erkrankung meine Haus verkaufen.
Der Preis wird auf jeden Fall die offene Kredisumme der Bank abdecken. Daher stellt sich mir die Frage:
Soll ich den Bausparer ( 18.000€ angespart ) der Bank überlassen und dann nur noch den Restbetrag zahlen oder kann ich den Bausparer behalten und mir später auszahlen lassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

ich seh die Sache so: bei Abschluss des BSP-Vertrages hast Du 1 oder 1,6% Abschlussgebühr gezahlt. bei der von Dir genannten BSP-Summe war das nicht wenig. Wenn Du jetzt einfach das Guthaben der Bank überläßt und den Vertrag ansonsten kündigst, hast Du von den Gebühren nichts gehabt.

Ich würde also den Kredit vom Erlös tilgen und mir überlegen, was ich ansonsten mit dem BSP-Vt anstellen könnte.

Wahrscheinlich würde ich mit der Bausparkasse sprechen und den bestehenden Vertrag teilen lassen. Einen Teil würde ich so wählen, dass mit dem Guthaben eine relativ kurzfristige Zuteilung erreicht werden wird. Also z. Bsp. einen 30.000-EUR-Vertrag absplitten, diesen nicht weiter bezahlen sondern in Kürze zuteilen lassen. Dann kannst Du in relativ kurzer Zeit über Dein Guthaben verfügen und bekommst noch ein Darlehen über 12.000 EUR zusätzlich.

Die restlichen EUR 107.000 würde ich weiter besparen, wenn dies aus finanzieller Sicht klappt. Oder Du überträgst diesen restlichen Bausparvertrag innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis und versuchst, vom Übernehmer zumindest einen Teil der Gebühr wieder zu bekommen.

Aus der Entfernung und ohne grundlegende Kenntnis der genauen Sachverhalte können hier nur grundsätzliche Ratschläge gegeben werden. Detailierte Auskünfte gerne per http://www.signal-iduna.de/o_o.stumpf/infoseite?nr=1

Liebe Grüße

Oliver

Hallo Matze47,

Bausparverträge haben eine vertragliche Kündigungsfrist, i.d.R. 6 Monate, und ich vermute, dass Dein Bausparvertrag an die kreditgebende Bank abgetreten wurde.

Wenn der Hausverkauf und damit die Kreditablösung schon bald (früher als in 6 Monaten) ansteht, wäre eine Kündigung des Bausparvertrags (BSV) fristgerecht nicht möglich.

Bei einer nicht-fristgerechten Kündigung hast Du in der Regel Verluste (die BHW kann einen Abzug vom Auszahlungsbetrag einbehalten; einfach in Deinen Bedingungen zum BSV unter „Kündigung“ nachlesen.)

In diesem Fall würde ich Dir empfehlen, die Kreditablösung komplett durch den Verkaufserlös des Hauses zu erledigen und den BSV (dessen Abtretung die Bank dann freigeben muss, weil der Kredit ja zurückgezahlt wurde) anschließend fristgerecht zu kündigen.

Falls sich der Verkauf und damit die Kreditablösung noch länger als 6 Monate hinziehen sollte, kannst Du den BSV auch zusammen mit der Bank (die wegen der Abtretung mit unterschreiben muss) fristgerecht kündigen und das Guthaben dann schon mit dem Kredit verrechnen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiter helfen und wünsche Dir - auch im Hinblick auf Deine Erkrankung - alles, alles Gute!

Wenn Du nochmal Hilfe brauchst - gerne!

Gruß

Sandra

Hallo,

wäre ja schade der Bank den ganzen Bausparvertrag zu geben. Wenn der Betrag nicht gebraucht wird, würde ich den BSV umwandeln und dann gibt es z.B. alle 3 Jahre die Möglichkeit ein Darlehen über die 18.000 € zu 1,9% zu haben :smile:

Am besten mit dem zuständigen Bausparvertreter darüber sprechen.

Wenn das nicht gewünscht ist, unter Angabe der Bausparnummer kann ich auch nachsehen welcher Vertrag das ist, da ich Verkaufsleiter bei der BHW bin. Ab Montag Tel.: 08681/479516, Spiegelsperger Stefan

Hallo,

wenn der Kaufpreis die Kreditsumme komplett abdeckt, kannst du auf die Auszahlung des Bausparvertrags verzichten und ihn später in Anspruch nehmen.

Allerdings solltest du dir gut überlegen, welche Verzinsung du bei dem Bausparvertrag geniesst und ob du ggfs. Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen berechtigt bist.

Wenn du das Guthaben in Anspruch nehmen willst, kannst du den Bausparvertrag nach Rückzahlung des Darlehens teilen, so bleibt ein Bausparvertrag mit dem gesamten Guthaben und einer der das Guthaben 0 aufweist. Diesen kannst du wieder neu ansparen (lohnt sich nur, wenn du Pärmien bekommst, dazu den Steuerbescheid checken, bzw. die zukünftigen Steuern berücksichtigen).

Du musst den Bausparvertrag weder auf die alte Bausparsumme wieder anpassen, noch kündigen. Dabei würden alle Prämienansprüche verloren gehen.

Hoffe das hat geholfen.

Liebe/r Matze,

zunächst einmal gute Besserung.

Zu Deiner Bauspar-Frage:
es kommt darauf an was Du später vorhast.
Grundsätzlich ist es so daß (abhängig vom Tarif) 40% oder 50% der Bausparsumme als Mindestguthaben angespart sein müssen bevor Du überhaupt darüber verfügen kannst (Stichwort: Zuteilung) und einen Darlehensanspruch hast.
Bei einer Summe von 137.000 sind das 54.800 (bei 40%) bzw. 68.500 (bei 50%).
Das bedeutet nichts anderes, als dass Du zunächst schön weiter anzusparen hast wenn Du den Bausparvertrag in dieser Form weiterführen willst.

Alternative wäre, die Bausparsumme so herabzusetzen, dass der derzeit angesparte Betrag dem erforderlichen Mindestguthaben (musst Du im Vertrag schauen ob der Tarif 40% oder 50% erfordert) entspricht. Dann ist nicht mehr weiter anzusparen und kann bis zur Zuteilung liegenbleiben - ein späterer Darlehensanspruch verringert sich natürlich auch entsprechend auf die Differenz zwischen der neuen (herabgesetzten) Bausparsumme und dem vorhandenen Ansparguthaben.
Falls Du auf den Darlehensanspruch verzichtest gibt es auch Tarife, bei denen die Guthabenverzinsung nachträglich erhöht wird (musst Du in die Bedingungen Deines Bauspartarifs gucken bzw. mal mit Deinem Bausparberater oder der Hotline der BHW klären).

Aber, wie gesagt, es kommt auf Deine weitere Planung an was Du genau vorhast.

Eine Übertragung des Bausparvertrages auf die Bank wird nach meiner Erfahrung ohnehin nicht möglich sein und auch nicht im Interesse der Bank liegen.

Zusätzlicher Hinweis:
eine vorzeitige Ablösung eines Baukredites kostet i.d.R. Vorfälligkeitsgebühren. Hast Du das mit der Bank bereits geregelt?

Gruss
Walter

Guten Tag!

Ich kann es mir leider nicht verkneifen zu fragen, wo Ihre Absicherung für den Berufsunfähigkeitsfall ist, daß Sie aufgrund Krankheit Ihr Haus verkaufen?

Der Bausparer dürfte für die Finanzierung gedacht gewesen und daher unrentierlich sein!

Aus dem Grund würde ich ihn an Ihrer Stelle so schnell wie möglich loswerden wollen, sprich mit dem vorhandenen Guthaben die Bank speisen!

Was Sie auf jeden Fall prüfen sollten:

Ist der Tarif wandelbar, sprich können Sie noch einen höher verzinslichen Vertrag draus machen, wenn Sie den Vertrag kündigen!

Dann wäre noch ein unter Umständen ansehnlicher Zinsbonus drin, der auch zur Tilgung verwendet werden könnte!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

P.S.: 95% der Deutschen sind falsch versichert!

Beides ist möglich. Es kommt darauf an, ob Sie den Bausparvertrag gerne aufrechterhalten möchten = spätere Verwendung oder nicht. Überprüfen Sie die Guthabenzinsen - wenn Sie bei einer anderen Anlage mehr erhalten macht das keinen Sinn Ihn aufrecht zu erhalten.

Hallo Matze,

ich würde nach Verkauf des Hauses und Ablösung des Kredits den B-Vertrag behalten.(= Rücknahme der Abtretung). Vielleicht kannst du Ihn auch später gebrauchen. Du hast lange angespart und dein PLUS ist die entprechende Bewertungszahl. Dann immer teilen, nie kündigen.
Verkaufen =Übertragen geht auch an direkte Verwandschaft oder „Verlobte!“

MfG

Dieter Herrmann

Hallo Matze47,

DAS ist natürlich eine heikle Frage! Natürlich ist es auch abhängig von Deiner notwendigen Flexibilität.
Den Bausparer kannst Du sicher „später“ für eine Darlehensoption nutzen. Sofern Du allerdings nicht unbedingt an ein neues Eigenheim denkst, ist sicher die Auszahlung ebenso interessant.
Auch ist evtl. eine Auszahlung im sogenannten Renditesystem nach den 7Jahren Steuerbindefrist sinnvoll. Dann Ermässigen und Zuteilung incl. Bonus.

Ein angenehmes WE
RF

Lieber Matze,

auf gar keinen Fall würde ich die jetzigen Konditionen belassen.

  1. Zunächst müsste geklärt werden, ob und in welcher Höhe die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, weil das Haus Jahre vor Ende der Zinsfestschreibung verkauft wird. Das muss der Restsumme zugerechnet werden und kann zig-Tausende betragen.

  2. Der abgeschlossene BSV ist für meine Begriffe ohnehin viiieeelll zu hoch! In der Tilgungsphase wäre die monatliche Rate heftig gewesen -gemessen am finanzierten Kapital. Also würde ich den Vertrag teilen lassen, den neuen 18.000-er stehen lassen und die Zuteilung abwarten, den anderen gar nicht bedienen. Der endet dann zwar als Karteileiche irgendwann, aber zum Ansparen um des Sparens willen wählt man ja auch keinen BSV.

3.UND JETZT GANZ WICHTIG: Lass die Guthabenzinsen ändern, da es nicht zum Darlehen kommen wird! Wenn ich nur anspare und das Guthaben auszahlen lasse, bekomme ich viel mehr Zinsen. Die BSK lacht sich sonst tot, denn für die Vermittlung des Vertrages hat der Vertreter damals 1.370,-- Euro bekommen. Die müssen sie nun nicht auszahlen, obwohl es nur zur Guthabenentnahme kommt. Dann sollen sie aber die Zinsen gutschreiben, die einer Ansparsituation entsprechen!

  1. Ich müsste ein bisschen mehr wissen über die Erkrankung und die Prognose einer weiteren beruflichen Tätigkeit. Evtl. gibt es eine andere Lösung als den Verkauf… Sofern erhalten, müsstest Du auch die Eigenheimförderung evtl. zurückbezahlen ans FA, da noch keine 10 Jahre herum sind. Da kommt eins zum anderen.

Wenn Du magst, nimm nochmal Kontakt mit mir auf. Dann können wir das genauer besprechen. Zunächst einmal wünsche ich dir alles Gute und hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Es grüßt ganz herzlich

die Sue

Hallo,
wenn der Kredit bei der Bank durch den Hausverkauf komplett getilgt werden kann, ist der Bausparvertrag frei verfügbar. Ich würde prüfen, ob es sich rentiert, dass der Vertrag weiterläuft (Guthabenzins checken). Andernfalls ist zu überlegen, wenn Sie kein Darlehen mehr aus dem Bausparvertrag benötigen, den Vertrag zu kündigen und das Guthaben evtl. rausnehmen.

Viele Grüße und alles Gute.

Hallo,

ich würde nachsehen, wieviel Guthabenszins du auf den Bausparer bekommst. Wenn der annehmbar ist, dann behalte den Bausparer. Nach eine Laufzeit von 7 Jahren kannst das Geld jederzeit rausnehmen.

Du kannst auf jeden Fall beides machen! Das musst du entscheiden.
Ich würde es von dem Guthabenszins abhängig machen.
Viele Grüsse
G.S.

Hallo Matze47,

wenn der Verkaufspreis der Immobilie ausreicht, die aktuelle Restschuld inkl. Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen, spricht nix dagegen, das genau so zu machen.

Der Bausparvertrag würde in dem Zuge frei werden und steht zur freien Verfügung. Ob es sinnvoll ist, den Bausparvertrag zu behalten, ist von der Guthabenverzinsung abhängig. Bei einem älteren Bausparvertrag kann der Guthabenzins noch ganz ordentlich sein. Das sollte man mal prüfen bzw. rechnen.

Gleiches gilt für die weitere Ansparung des Bausparvertrages. Prüfe, wie lange der Guthabenzins noch gezahlt wird. Eventuell ist es aber auch ein Finanzierungstarif mit niedrigen Guthabenzinsen. Dann ist eventuell ein Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einer anderen Sparform sinnvoll.

Oder denkbar ist auch, dass der Vertrag mit dem Ziel einer neuen Baufinanzierung (evtl. für eine kleinere Immobilie) weiter bespart wird. Das wird bei der Bausparsumme und dem bisherigen Guthaben aber noch viele Jahre dauern, bis das nötige Mindestguthaben und die Mindestbewertungszahl erreicht ist. Das ließe sich dann über eine Genossenschaftsfinanzierung deutlich schneller bewerkstelligen (innerhalb von 1 bis 2 Jahren).

Viele Grüße
Georg Pütz

Hallo,
den Bausparer kann man auch behalten, aus den hier gemachten Angaben ( Konditionen? Zinsen?)kann man so nicht sagen welche Möglichkeit besser wäre.Wenn der Kredit bezahlt wird, braucht man den Bausparer ja nicht mehr zur Kreditablösung,somit ist er zur freien Verfügung.

Gruß
Gaby

ka.