Hallo Matze47,
Bausparverträge haben eine vertragliche Kündigungsfrist, i.d.R. 6 Monate, und ich vermute, dass Dein Bausparvertrag an die kreditgebende Bank abgetreten wurde.
Wenn der Hausverkauf und damit die Kreditablösung schon bald (früher als in 6 Monaten) ansteht, wäre eine Kündigung des Bausparvertrags (BSV) fristgerecht nicht möglich.
Bei einer nicht-fristgerechten Kündigung hast Du in der Regel Verluste (die BHW kann einen Abzug vom Auszahlungsbetrag einbehalten; einfach in Deinen Bedingungen zum BSV unter „Kündigung“ nachlesen.)
In diesem Fall würde ich Dir empfehlen, die Kreditablösung komplett durch den Verkaufserlös des Hauses zu erledigen und den BSV (dessen Abtretung die Bank dann freigeben muss, weil der Kredit ja zurückgezahlt wurde) anschließend fristgerecht zu kündigen.
Falls sich der Verkauf und damit die Kreditablösung noch länger als 6 Monate hinziehen sollte, kannst Du den BSV auch zusammen mit der Bank (die wegen der Abtretung mit unterschreiben muss) fristgerecht kündigen und das Guthaben dann schon mit dem Kredit verrechnen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiter helfen und wünsche Dir - auch im Hinblick auf Deine Erkrankung - alles, alles Gute!
Wenn Du nochmal Hilfe brauchst - gerne!
Gruß
Sandra