Auszahlung Bausparvertrag mit VWL

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage bezüglich vermögenswirksamer Leistungen in Bausparverträgen (LBS).

Ich habe mir zu meinem Ausbildungsbeginn einen Bausparvertrag über eine Zielsumme von 15.000 andrehen lassen, in den ich meine VWL fliessen lasse. Der Vertrag besteht nun 4,5 Jahre und es sind nichtmal 25% erreicht, aber bei meinem neuen Arbeitgeber dürfen VWL lediglich in die Altersvorsorge fliessen. Ich möchte auch meine derzeitigen monatlichen Raten für den Bausparvertrag gerne in die Altersvorsorge fliessen lassen und da im Moment noch ne grössere Autoreparatur ansteht, würde mir das Geld ganz recht kommen, jedoch bekam ich einen seltsam formulierten Brief auf meine sofortige Kündigung und konnte meinen Berater bislang nicht erreichen.

Die Formulierung lautet; „Wenn Wohnungsbauprämien gewährt wurden, bzw. ein Anspruch auf Wohnungsbauprämien besteht oder vermögenswirksame Leistungen angelegt wurden, beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 7 Jahre ab Vertragsbeginn. (…) eine sofortige Zahlung ist auch möglich. Dann berechnen wir jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von 6 Monaten einen Zinsausgleich von 7,2% jährlich (…)“

Heisst das jetzt, dass ich mir den Anteil an VWL in meinem Guthaben noch nicht auszahlen lassen kann, oder ist das nur ungünstig formuliert und bezieht sich rein auf die staatlichen Förderungen, die ich bislang sowieso nicht in Anspruch genommen habe.

Villeicht hatte ja einer von Euch bereits einen solchen Fall. Wüsste gerne, ob ich den Vertrag komplett auflösen und auszahlen lassen kann?

Danke im Voraus

Hallo

das kannst du, aber dann hast du Verlust - so wie es im Schreiben steht.
Lass dir ausrechnen wie hoch der Betrag ist und wenn du ihn verschmerzen kannst, kündige.

Gruß

Das klingt nicht schlecht. Verstehe ich das richtig, dass ich mein Bausparguthaben (inkl. der VWL) nehmen muss und 3,6 % abziehen muss, da die normale Kündigungsfrist 6 Monate beträgt und die 7,2 % Zinsen pro Jahr berechnen?

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Auch wenn das nicht unbedingt die Antwort auf deine Frage ist, aber wenn du deine VWL eben nicht in die Altersvorsorge fließen lassen willst, sondern statt dessen lieber die Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen abfassen möchtest, kannst du das tun.
Dein Arbeitgeber muss dir diese Möglichkeit lassen.
Inwiefern das bei über 4Mio Arbeitslosen Sinn macht, musst du selbst entscheiden.
Denn betriebliche Altersvorsorge hat auch Nachteile.

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abziehen muss, da die normale Kündigungsfrist 6 Monate beträgt
und die 7,2 % Zinsen pro Jahr berechnen?

Solltest Du staatliche Förderung erhalten haben (Arbeitnehmersparzulage) ist diese auch wieder zurückzuführen. Wenn man es ganz genau nimmt, könnte der AG seine Zuschüße auch zurückverlangen, was in der Praxis jedoch nicht geschieht, da der AG von der Auflösung des Kontos in der Regel nichts erfährt.

Hallo!

Ein Bausparvertrag kann jederzeit, gekündigt werden. Bei einigen Gesellschaften besteht eine Kündigungsfrist. Kommt aber auf Deinen Vertrag/Tarif an.

Solltest Du Deinen Vermittler nicht erreichen, ist das nicht schlimm, denn die Gesellschaft regelt das auch ohne Ihn.

Anmerkung:

Die VL in die bAV fliessen zu lassen, ist wensetlich ertragreicher als Deine bisherige Anlageform in einem Bausparvertrag.

Lg
Björn Bause

Die VL in die bAV fliessen zu lassen, ist wensetlich
ertragreicher als Deine bisherige Anlageform in einem
Bausparvertrag.

Nicht zwingend!