Auszahlung BAV -> Steuern

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat eine BAV gehabt (Arbeitgeberwechsel), in die per Bruttoentgeld-Umwandlung eingezahlt wurde (ein Großteil von dem Arbeitnehmer und ein Teil vom Arbeitgeber). Der Mitarbeiter war Begünstigter und die Firma VN.

Nach der Kündigung wurde die Versicherung auf den Mitarbeiter übertragen. Nach Rücksprache mit der Versicherung beträgt der aktuelle Wert 2500 Euro.
Nach deren Auskunft kann der Mitarbeiter diesen Wert bei Kündigung auszahlen lassen, muss dann allerdings Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.

Das klingt für mich nachvollziehbar, da ja vom Bruttogehalt abgeführt wurde. Nun zur Frage: Wie wäre das genaue Prozedere für den Mitarbeiter?

a) Die Versicherung zahlt ihm die 2500 Euro und er MUSS einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, bei dem er die Zahlung angibt, so dass er die Steuern nachzahlen muss?

b) Die Versicherung zahlt ihm das Geld und die Abgaben werden automatisch abgeführt?

c) ?

Hat der MA irgendwelche schweriegenden Nachteile, wenn er die Versicherung kündige?
Wahrscheinlich wird das aktuelle Jahresgehalt als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern genutzt oder?

Vielen Dank,
RBr2000

Hallo,

Nach der Kündigung wurde die Versicherung auf den Mitarbeiter
übertragen. Nach Rücksprache mit der Versicherung beträgt der
aktuelle Wert 2500 Euro.
Nach deren Auskunft kann der Mitarbeiter diesen Wert bei
Kündigung auszahlen lassen, muss dann allerdings Steuern und
Sozialabgaben nachzahlen.

Das klingt für mich nachvollziehbar, da ja vom Bruttogehalt
abgeführt wurde. Nun zur Frage: Wie wäre das genaue Prozedere
für den Mitarbeiter?

a) Die Versicherung zahlt ihm die 2500 Euro und er MUSS einen
Lohnsteuerjahresausgleich machen, bei dem er die Zahlung
angibt, so dass er die Steuern nachzahlen muss?

Er muss prüfen oder prüfen lassen, wieviel Steuern und Sozialabgaben er gespart hat und nun nachzahlen muss.

b) Die Versicherung zahlt ihm das Geld und die Abgaben werden
automatisch abgeführt?

Nein. Die Versicherung weiß nicht, wieviel Steuern und Sozialabgaben er gespart hat.

c) ?

Hat der MA irgendwelche schweriegenden Nachteile, wenn er die
Versicherung kündige?

Wahrscheinlich bleibt ihm nichts übrig, wenn er die Abgaben gezahlt hat. Er hat ja auch die Provision an die Versicherung gezahlt, so dass die gesamten Einzahlungen sicher wesentlich höher waren als die €2500. Er sollte die Versicherung einfach liegen lassen.

Wahrscheinlich wird das aktuelle Jahresgehalt als
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern genutzt
oder?

Nein. Wie gesagt, es muss berechnet werden, welche Abgaben er gespart hat. Die muss er jetzt nachzahlen.

Cheers, Felix

Hallo Felix,

danke für Deine Antwort, vielleicht kannst noch folgende Nachfragen beantworten :smile:

Hallo,

Nach der Kündigung wurde die Versicherung auf den Mitarbeiter
übertragen. Nach Rücksprache mit der Versicherung beträgt der
aktuelle Wert 2500 Euro.
Nach deren Auskunft kann der Mitarbeiter diesen Wert bei
Kündigung auszahlen lassen, muss dann allerdings Steuern und
Sozialabgaben nachzahlen.

Das klingt für mich nachvollziehbar, da ja vom Bruttogehalt
abgeführt wurde. Nun zur Frage: Wie wäre das genaue Prozedere
für den Mitarbeiter?

a) Die Versicherung zahlt ihm die 2500 Euro und er MUSS einen
Lohnsteuerjahresausgleich machen, bei dem er die Zahlung
angibt, so dass er die Steuern nachzahlen muss?

Er muss prüfen oder prüfen lassen, wieviel Steuern und
Sozialabgaben er gespart hat und nun nachzahlen muss.

Ok, verstanden, aber er muss jetzt nicht zum Steuerberater rennen, oder? Eine „normale“ Steuererklärung reicht doch dann oder wie funktioniert das in der Praxis?

b) Die Versicherung zahlt ihm das Geld und die Abgaben werden
automatisch abgeführt?

Nein. Die Versicherung weiß nicht, wieviel Steuern und
Sozialabgaben er gespart hat.

c) ?

Hat der MA irgendwelche schweriegenden Nachteile, wenn er die
Versicherung kündige?

Wahrscheinlich bleibt ihm nichts übrig, wenn er die Abgaben
gezahlt hat. Er hat ja auch die Provision an die Versicherung
gezahlt, so dass die gesamten Einzahlungen sicher wesentlich
höher waren als die €2500. Er sollte die Versicherung einfach
liegen lassen.

Wieso sollte nichts übrig bleiben? Wenn nachversteuert wird, so als ob der MA das Geld bekommen hätte sollte doch pi mal Daumen so ungefähr 50% übrig bleiben?!
Beispiel:
Der MA bekommt 3000 Euro Brutto im Monat, davon zahlt er 100 Euro ein.
Bei Steuerklasse I wäre der Unterschied so (ganz ungefähr):

3000 EUR = 1874 EUR netto, 1126 EUR Abgaben
2900 EUR = 1823 EUR netto, 1077 EUR Abgaben

Für 100 Euro mehr brutto bekommt er also 51 Euro mehr Netto im Monat. Hätte er 2500 Euro angespart, machen das nach meiner Logik 25 * 51 € = 1275 € und das ist doch nicht nichts?!

Wahrscheinlich wird das aktuelle Jahresgehalt als
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern genutzt
oder?

Nein. Wie gesagt, es muss berechnet werden, welche Abgaben er
gespart hat. Die muss er jetzt nachzahlen.

Cheers, Felix

Hallo,

Ok, verstanden, aber er muss jetzt nicht zum Steuerberater
rennen, oder? Eine „normale“ Steuererklärung reicht doch dann
oder wie funktioniert das in der Praxis?

Steuererklärung gut und schön, aber da werden immer noch keine Sozialabgaben ermittelt.

Bei den Rückabwicklungen die ich bisher gesehen habe (was nicht viel waren, weil die meisten die Versicherung mitnehmen oder ruhend stellen), hat der Arbeitgeber das Geld ausgezahlt welches er von der Versicherung erhalten hat. Und alle waren zufrieden…wenns nicht gerade als laufendes Entgelt verbeitragt wurde.

Wieso sollte nichts übrig bleiben? Wenn nachversteuert wird,
so als ob der MA das Geld bekommen hätte sollte doch pi mal
Daumen so ungefähr 50% übrig bleiben?!

Sicherlich, aber dafür setzt man auch mal - umgerechnet - eine Woche Urlaub in den Sand.

Btw: Mal die Versicherung fragen, ob man den Vertrag „behalten“ darf. Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet eine Gehaltsumwandlung durchzuführen, so dass der neue Arbeitgeber die Versicherung weiterführen könnte/müsste.

Greetz
S_E

Bei den Rückabwicklungen die ich bisher gesehen habe (was
nicht viel waren, weil die meisten die Versicherung mitnehmen
oder ruhend stellen), hat der Arbeitgeber das Geld ausgezahlt
welches er von der Versicherung erhalten hat. Und alle waren
zufrieden…wenns nicht gerade als laufendes Entgelt
verbeitragt wurde.

Danke für die Info! Heisst das denn, dass der ALTE Arbeitgeber für die Auszahlung zuständig ist? Selbst wenn die Versicherung bereits auf den Mitarbeiter übertragen wurde ist dieser für die Rückabwicklung verantwortlich?
Dann lässt der sich wahrscheinlich 6 Monate Zeit damit :wink:

Betragsfrei stellen ist nicht möglich, dazu reicht das angesparte Kapital nicht aus, laut Versicherung.

Gruß,
rbr2000

Danke für die Info! Heisst das denn, dass der ALTE Arbeitgeber
für die Auszahlung zuständig ist? Selbst wenn die Versicherung
bereits auf den Mitarbeiter übertragen wurde ist dieser für
die Rückabwicklung verantwortlich?

Soweit stecke ich versicherungstechnisch nicht drin, ich bin eher nur auf der Finanzierungsseite…was schlimm genug ist aufgrund der Rechtslage =)

Nur mir fällt auch adhoc nicht ein, wie der Arbeitnehmer selber die SV-Beiträge abführen könnte (und aufgrund welcher Vorschriften, sind ja schließlich nicht nur Beiträge, sondern auch Entgelt was Auswirkungen auf Sozialleistungen hat), außer er wendet sich an die Krankenkasse selber (die macht den ganzen Beitragseinzug).

Von daher tendiere ich schon dazu, dass der alte Arbeitgeber das Rückabwickeln muss und m.E. sind die Beiträge schon fällig geworden, als die Rückabwicklung statt gefunden hat, weil ja da dem Arbeitnehmer das Geld zugeflossen ist.

LG
S_E

b) Die Versicherung zahlt ihm das Geld und die Abgaben werden automatisch abgeführt?

Die Versicherung meldet diesen Vorgang dem FA und der KK. Beide berechnen ihre Ansprüche, die dann von der Versicherung aus dem Vertragsguthaben beglichen werden. Der Arbeitnehmer erhält dann den Rest ausgezahlt.

Betragsfrei stellen ist nicht möglich, dazu reicht das angesparte Kapital nicht aus, laut Versicherung.

Das wundert mich bei einer bAV sehr. Das würde ich noch einmal hinterfragen.