Hallo zusammen,
angenommen, jemand hat eine BAV gehabt (Arbeitgeberwechsel), in die per Bruttoentgeld-Umwandlung eingezahlt wurde (ein Großteil von dem Arbeitnehmer und ein Teil vom Arbeitgeber). Der Mitarbeiter war Begünstigter und die Firma VN.
Nach der Kündigung wurde die Versicherung auf den Mitarbeiter übertragen. Nach Rücksprache mit der Versicherung beträgt der aktuelle Wert 2500 Euro.
Nach deren Auskunft kann der Mitarbeiter diesen Wert bei Kündigung auszahlen lassen, muss dann allerdings Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.
Das klingt für mich nachvollziehbar, da ja vom Bruttogehalt abgeführt wurde. Nun zur Frage: Wie wäre das genaue Prozedere für den Mitarbeiter?
a) Die Versicherung zahlt ihm die 2500 Euro und er MUSS einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, bei dem er die Zahlung angibt, so dass er die Steuern nachzahlen muss?
b) Die Versicherung zahlt ihm das Geld und die Abgaben werden automatisch abgeführt?
c) ?
Hat der MA irgendwelche schweriegenden Nachteile, wenn er die Versicherung kündige?
Wahrscheinlich wird das aktuelle Jahresgehalt als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern genutzt oder?
Vielen Dank,
RBr2000