Hallo liebe Wer-weiß-was-Community!
Ich stehe vor folgendem Problem:
AN hat betriebliche AV gekündigt und an sich auszahlen lassen. Der Betrag zur bAV wurde teils aus steuerfreier Gehalsumwandlung, teils aus AG-Zuschuss finanziert.
Steuerlich ist mir klar, dass bei Auszahlung der Rückkaufswert über die ZfA gemeldet wird und über die EStE versteuert wird. Somit kein Steuer-Brutto.
Mein PROBLEM ist die sozialverischerungsrechtliche Auswirkung.
Meine Fragen:
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Welche Lohnart muss ich bei Datev wählen??? Gem. Versicherung soll die Auszahlung als „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sv-pflichtig“ abgerechnet werden.
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Gesamtbrutto ja oder nein?
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UV Pflicht?
Vielen Dank im Voraus!!!