Auszahlung bAV - vorzeitig gekündigt - Welche Datev Lohnart?

Hallo liebe Wer-weiß-was-Community!

Ich stehe vor folgendem Problem:

AN hat betriebliche AV gekündigt und an sich auszahlen lassen. Der Betrag zur bAV wurde teils aus steuerfreier Gehalsumwandlung, teils aus AG-Zuschuss finanziert.

Steuerlich ist mir klar, dass bei Auszahlung der Rückkaufswert über die ZfA gemeldet wird und über die EStE versteuert wird. Somit kein Steuer-Brutto.

Mein PROBLEM ist die sozialverischerungsrechtliche Auswirkung. 

Meine Fragen:

  1. Welche Lohnart muss ich bei Datev wählen??? Gem. Versicherung soll die Auszahlung als „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sv-pflichtig“ abgerechnet werden.

  2. Gesamtbrutto ja oder nein?

  3. UV Pflicht?

Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo,

versicherungstechnisch kann ich dir nicht folgen.

Hallo liebe Wer-weiß-was-Community!

Ich stehe vor folgendem Problem:

AN hat betriebliche AV gekündigt und an sich auszahlen lassen.

  1. ist bei einer BAV der AG der Versicherungsnehmer.
  2. müsste dieser erst mal einer Übertragung auf den VN zustimmen.
  3. Kann eine BAV frühestens zum 60 bzw. 62. Lebensjahr gekündigt werden.

Gruß Merger

Die Versicherung wurde in Absprache mit dem AG und der Versicherung gekündigt und vor Fälligkeit ausgezahlt.

Stehe jetzt vor dem Problem, dass ich den Betrag irgendwie in die Abrg bekommen muss :-/

Servus,

zu „steuerfrei - SV-pflichtig“ gibt es keine Stammlohnart, da muss aus Umkopieren von steuerpflichtigen Einmalzahlungen eine steuerfreie Variante erzeugt werden.

Gesamtbrutto und UV-Bemessungsgrundlage wurden durch die Beiträge nicht verringert, wenn ichs richtig sehe. Dann wären sie jetzt auch nicht zu erhöhen.

Schöne Grüße

MM

Danke! :smile: