Auszahlung bei Kündigung durch AN - Weiterbildung

Moinsen,

angenommen, eine Person ist in einen Unternehmen beschäftigt, dass für die AN eine betriebliche Altersvorsorge vornimmt. Jetzt möchte diese Person das Unternehmen verlassen um sich z.B. einen Studium zu widmen. Besteht die Möglichkeit, sich die angesparte Summe auszahlen zu lassen? Wenn ja, unter welchen Umständen?
Wenn das von Belangen ist, gehen wir mal davon aus, dass nicht länger als 8 Jahre im Unternehmen gearbeitet wurde.

Besten Dank für eure Unterstützung

cheers Topper

Moinsen,

Hallo,

angenommen, eine Person ist in einen Unternehmen beschäftigt,
dass für die AN eine betriebliche Altersvorsorge vornimmt.
Jetzt möchte diese Person das Unternehmen verlassen um sich
z.B. einen Studium zu widmen. Besteht die Möglichkeit, sich
die angesparte Summe auszahlen zu lassen? Wenn ja, unter
welchen Umständen?

Das läßt sich hier per Ferndiagnose nicht sagen, da es auf Art der Versicherung, die Art der Leistungszusage sowie die konkrete betriebliche Leistungsordnung ankommt.

Wenn das von Belangen ist, gehen wir mal davon aus, dass nicht
länger als 8 Jahre im Unternehmen gearbeitet wurde.

Von Belang ist eher, ob mindestens 5 Jahre im Unternehmen gearbeitet wurde, da dann die Leistungen gem. § 1b Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich „unverfallbar“ sind.

Besten Dank für eure Unterstützung

cheers Topper

&Tschüß
Wolfgang