AUszahlung bei Promotion-Agenturen

Hallo Community,

folgende Situiation: Person A ist student und arbeitet auf Selbstständiger Basis bei Agentur A für irgendein Produkt das er verkaufen soll.
Person A wurde (vor Beginn des Arbeitsverhältnisses) von der Agentur angerufen (die driiiingend leute suchten) und baten ihn darum schon im folgetag einzuspringen, eine schriftliche Bestätigung des Auftrages hat Person A auch bekommen.
Nach 2 Einsätzen kam erst der Vertrag in dem in ähnlicher Form steht:
…Person A kann eine Rechnung an Agentur A nach einem 2 stufigen Skonto-System freigeben:
Skontostufe 1(3%): Gibt Person A nach Prüfung der Rechnungsvorlage diese bis zum 07. des Monats frei, erfolgt eine Anweisung der Überweisung am folgetag. Hierfür gewährt Person A Agentur A einen Skonto ABZUG von 3 % seines Rechungsbetrags. Vorraussetzung ist die Freigabe der Rechung im Portal mit der Auswahl 3%.
…Skontostufe 2(2%):…Wenn Person A sein Geld noch etwas bei der Agentur liegen lässt (damit die schön mit dem Geld weiter arbeiten können), also bis zum 15. dann werden 2% Skonto abgezogen.

Und wenn Person A sein ERARBEITETES Geld vollständig erhalten will, MUSS er bis zum 26.-30. warten.

Ist das rechtlich konform? Kann man gegen sowas vorgehen? Ich weiss, Person A muss ja diesen Vertrag unterschreiben, sonst gibt es ja kein Geld, zumindest nicht so einfach. Aber beim ersten Einsatz hat man Person A davon NICHTS gesagt, dass man so lange warten muss. Und wenn Person A sein Geld früher (also normal zum 8.) bekommen will, muss Person A einfach mal auf 3% oder 2% verzichten. Die Agentur hat nur gesagt, wir zahlen pünktlich…

Es wäre super, wenn es hier jemandne gibt, der von einem Urteil oder einem Gesetz weiss, das mir weiter helfen könnte.

Vielen Dank :smile:

Gruß, Jessi

Servus,

Fälligkeit von Rechnungen 30 Tage ist nichts Ungewöhnliches, auch bei Dienstleistungen. Ausnahme: Speditionen.

Skontierung bei Dienstleistungen ist zwar nicht so ganz häufig, aber wenn mir ein Dienstleister solche Konditionen bestätigt, bin ich gleich dabei: Dann kann ich 30 Tage einhalten, wenn ich die Liquidität brauche, und bei Erhalt der Rechnung zahlen, wenn ich das Skonto nutzen will.

Bei unseren Nachbarn ist es üblich, Dienstleistungen „30 jours fin de mois le 10“ zu bezahlen, d.h. Fälligkeit zum zehnten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem 30 Tage ab Rechnungstellung vorbei sind. Du siehst also: Schlimmer geht immer.

Schöne Grüße

MM

hallo,

die situation ist - für die, die für promo-firmen arbeiten - hinlänglich bekannt. das ist eben so bei den jungs & mädels von der werbefront und allgemeiner usus.
meine schwester macht seit jahren promos und leidet ebenso darunter - zahlungsverzug über etliche wochen sind völlig normal.
eine gesetzesgrundlage, die die skonti verbietet bzw. eine promo-agentur dazu zwingt, das geld sofort auszuzahlen, gibt es meines wissens nach nicht. man muß so einen vertrag ja nicht unterschreiben, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
was die skonti betrifft: 3% sind immer noch weniger als die x% dispo- oder überzugszinsen auf´m giro. zynisch, aber wahr.

gruß, boris

Danke für eure Antwort!
Hab mir schon gedacht, dass es darauf hinaus läuft, Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…da schadet es nicht Leute zu fragen, die mehr wissen :wink:

VG