Hallo Community,
folgende Situiation: Person A ist student und arbeitet auf Selbstständiger Basis bei Agentur A für irgendein Produkt das er verkaufen soll.
Person A wurde (vor Beginn des Arbeitsverhältnisses) von der Agentur angerufen (die driiiingend leute suchten) und baten ihn darum schon im folgetag einzuspringen, eine schriftliche Bestätigung des Auftrages hat Person A auch bekommen.
Nach 2 Einsätzen kam erst der Vertrag in dem in ähnlicher Form steht:
…Person A kann eine Rechnung an Agentur A nach einem 2 stufigen Skonto-System freigeben:
Skontostufe 1(3%): Gibt Person A nach Prüfung der Rechnungsvorlage diese bis zum 07. des Monats frei, erfolgt eine Anweisung der Überweisung am folgetag. Hierfür gewährt Person A Agentur A einen Skonto ABZUG von 3 % seines Rechungsbetrags. Vorraussetzung ist die Freigabe der Rechung im Portal mit der Auswahl 3%.
…Skontostufe 2(2%):…Wenn Person A sein Geld noch etwas bei der Agentur liegen lässt (damit die schön mit dem Geld weiter arbeiten können), also bis zum 15. dann werden 2% Skonto abgezogen.
Und wenn Person A sein ERARBEITETES Geld vollständig erhalten will, MUSS er bis zum 26.-30. warten.
Ist das rechtlich konform? Kann man gegen sowas vorgehen? Ich weiss, Person A muss ja diesen Vertrag unterschreiben, sonst gibt es ja kein Geld, zumindest nicht so einfach. Aber beim ersten Einsatz hat man Person A davon NICHTS gesagt, dass man so lange warten muss. Und wenn Person A sein Geld früher (also normal zum 8.) bekommen will, muss Person A einfach mal auf 3% oder 2% verzichten. Die Agentur hat nur gesagt, wir zahlen pünktlich…
Es wäre super, wenn es hier jemandne gibt, der von einem Urteil oder einem Gesetz weiss, das mir weiter helfen könnte.
Vielen Dank 
Gruß, Jessi
