Auszahlung Darlehen und Jobkündigung

Guten Morgen,

angenommen jemand hat nach langer Suche endlich die richtige Immobilie gefunden und die Bank schlißt mit ihr einen entsprechenden Darlehensvertrag ab.

Nachdem der Vertrag geschlossen ist, verliert die Person ihren Arbeitsplatz (Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen). Der Notartermin ist bereits anberaumt und das Darlehen soll sechs Wochen später ausbezahlt werden. Der Darlehensnehmer könnte Tilgung und Zins auch ohne das Einkommen, d.h. mit dem Gehalt der Frau und seinem Arbeitslosengeld ohne Probleme bezahlen (ist sogar weniger, als er bisher für die MIetwohnung bezahlen musste). Der Mietvertrag für die bisher bewohnte Wohnung wurde auch bereits gekündigt.

Prüft denn die Bank vor Betragsauszahlung nochmals, ob sich die Einkommensverhältnisse verändert haben?

Wenn der Darlehensnehmer nunmehr den Vertrag widerrufen würde, würden sehr hohe Gebühren anfallen (Notar, Bank, evtl. Verkäuferin ihr Aufwand). Was soll der Mensch denn nun machen? (Jobmäßig ist davon auszugehen, dass er in den nächsten drei MOnaten eine neue Stelle finden wird).

Grüße Dora

Hallo.

Wochen später ausbezahlt werden. Der Darlehensnehmer könnte
Tilgung und Zins auch ohne das Einkommen, d.h. mit dem Gehalt
der Frau und seinem Arbeitslosengeld ohne Probleme bezahlen
(ist sogar weniger, als er bisher für die MIetwohnung bezahlen
musste).

Hausgeld schon mit eingerechnet?

Prüft denn die Bank vor Betragsauszahlung nochmals, ob sich
die Einkommensverhältnisse verändert haben?

Wenn nicht vereinbart wurde, daß noch aktuelle Einkommensnachweise vorzubringen sind, dann eher nicht.

Was soll der Mensch denn nun machen?

Schwer zu sagen. Rein auf dem Papier besteht keine Unterrichtungspflicht für den Fall der Arbeitlosigkeit, jedoch behalten sich die Kreditinstitute eine außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung vor, „wenn eine erhebliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden“ eintritt. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen und wie die Bank das sehen würde, auch nicht.

Allein die Tatsache, daß Du diese Frage stellst, zeigt ja, daß Du zumindest das Problem erkennst und das Gefühl hast, daß die Bank evtl. ein Interesse daran hätte, über diese Information zu verfügen. Die Grundlage einer Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde ist Vertrauen, erst recht wenn Kredit im Spiel ist (Kredit von credere, lat. glauben, trauen).

Der Kredit ist sicherlich auf Basis des verfügbaren Haushaltseinkommens eingeräumt worden, und insofern wäre natürlich ein wegfallendes Einkommen zur Kreditbeurteilung nicht ganz unwichtig. Wie die Bank reagieren würde, wenn Ihr die Information weitergibt und darüber hinaus nachweist, daß der Kredit nicht in Gefahr ist, weiß ich nicht.

Alles in allem kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, sondern nur ein paar Punkte aufzeigen, die sich bei den Überlegungen einbeziehen lassen können.

Gruß,
Christian

P.S.
Solltet Ihr Euch dazu entscheiden, das kleine Malheur „geheimzuhalten“, denkt bitte daran, das Arbeitslosengeld über eine andere Bank zu leiten.