Auszahlung der Abfindung optimieren

Hallo liebes Team,

Arbeitnehmer A ist in Steuerklasse 1 und hat 2016 ein Jahresbruttoverdienst von ca. 63.000 € und verlässt die Firma im November 2016 und erhält eine Abfindung von ca. 120.000€. Arbeitnehmer A fängt im Nachgang in einer neuen Firma an, wo er dann ca. 48.000 € brutto bekommt.

Lohnt es sich für Ihn die Abfindung auf nächstes Jahr zu verschieben ? Die Abfindung wird dann aber mit Steuerklasse 6 versteuert. Welche Möglichkeiten stehen Arbeitnehmer A für Optimierung noch bereit ?

Danke und Gruß, Marsi

Hallo Marsi,

die Höhe der Steuern für die Abfindung hat mit der Steuerklasse nichts zu tun. Klar, bei Steuerklasse 6 werden bei der Abrechnung mehr Steuern abgezogen. Dies wird bei der Einkommensteuerklärung wieder gerade gerückt.
Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Jahreseinkommen komplett. Hier wäre es interessant, auszurechnen, wieviel Steuern bei 63.000 € und bei 48.000 € gezahlt werden müssen.
Ich habe es kurz in einen Abfindungsrechner eingegeben. Bei Zahlung der Abfindung im neuen Jahr mit 48.000 € Jahreseinkommen zahlst du ca. 4.000 € weniger Steuern auf die Abfindung.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob es so einfach geht (steuerrechtlich gesehen), die Abfindung im neuen Jahr zu zahlen. Die Steuerklasse 6 muss dann übrigens angewendet werden, weil deine alte Firma keine aktuellen Daten mehr von dir hat.

Data

Ja, die Verschiebung in 2016 lohnt sich sehr.

Bei 48.000€ brutto in 2017 könnte es sogar durchaus sein, dass er netto mehr Geld hat, wenn er ein Jahr garnicht arbeiten geht. Einfach mit den Abfindungsrechnern durchrechnen, wieviel Netto bleibt bei 120t€ Abfindung + 48t€ Jahreseinkommen bzw. 0€ Jahreseinkommen.

Wenn ich (steuer-Single) bei der Konstellation in 2017 garnicht arbeiten würde, hätte ich 35t€ netto mehr bei der Abfindung. Allerdings fehlen dann noch Rentenversicherung und Krankenkasse.

Sehr lukrativ in 2017 (bei weiterarbeit) sind berufliche Abschreibungen (Weiterbildung, Bücher, Fahrtkosten etc.). Teilweise gibt es für einen abgesetzten Euro mehr als 1 Euro zurück. (durch die fünftel-Regelung)

Bei einer echten Abfindung werden keine Beiträge zur Sozialversichung fällig.

1 Like

Wenn der AN ein Jahr nicht arbeitet (die 48.000€ des UP nicht verdient), muss er seine Krankenversicherung ggf. selbst bezahlen und entweder Rentenversicherung bezahlen oder mit entsprechenden Abzügen leben.

Diese Beträge habe ich nicht mit berechnet (und darum aufgeführt).

Da hast Du aber einen seltsamen Eintopf angerührt. Ich denke, es geht darum, die Abfindung zu beurteilen??

es geht - entscheidend ist die „Zusammenballung“. Alles muss auf einmal fließen.

[Beitrag editiert - www Team]

Schöne Grüße

MM

Das ist geschehen. Die Frage lässt vermuten, dass der UP die Fünftelregelung und deren Wirkungen nicht kennt. Ich möchte ermutigen, scheinbar „idiotische“ Szenarien durchzuspielen.

Selbst Du warst noch vor kurzem überrascht, dass man damit u.U. finanziell neutral für Monate oder gar ein Jahr zuhause bleiben kann, bzw. dass 1 ausgegebener absetzbarer Euro die Steuerlast um (geringfügig) mehr als 1 Euro senken kann.

Servus,

das Thema, wie man sich versichern kann und will, wenn man eine Weile keine Einkünfte hat, ist aber ganz unabhängig davon, woher die finanziellen Reserven kommen, die man in dieser Zeit einsetzt. Hängt also inhaltlich nicht mit dem Thema ‚Abfindung‘ zusammen.

Ferner deutet die Sache mit der Klasse 6 im Sachverhalt darauf hin, dass es nicht darum geht, die Abfindung für eine „Auszeit“ zu nutzen, und dass sder Exempelmensch in dem auf das Ausscheiden folgende Jahr in Lohn und Brot steht, sich mithin über seine Versicherung keinerlei Extragedanken machen muss.

Schöne Grüße

MM