Auszahlung der Kaution

Hallo,

A ist Anfang November diesen Jahres aus der Mietswohnung ausgezogen. Übergabeprotokoll liegt A auch schon vor.
Nun kam aber Vermieterin B auf die Idee, dass A für den 2. Kellerraum (im Mietvertrag stehen 2 gemietete Kellerräume) monatlich rückwirkend für die letzten 2,5 Jahre 10 Euro zahlen sollen.
Das wäre eine mündliche Absprache bei Vertragsschluss gewesen.
A kann sich daran nicht erinnern, dass sowas beschlossen wurde.

Jetzt will B eigenmächtig einfach die 250 Euro von der von A hinterlegten Kaution abziehen.
B hat ja das Recht für noch ausstehende Nebenkostenforderungen einen angemessenen Teil einzubehalten, aber B kann doch nicht einfach streitige Forderungen (die für A so nie entstanden sind) einfach abziehen, oder?
Von den hinterlegten 1200 Euro will B der A nun nur noch 800 Euro ausbezahlen.

Ist das so statthaft?

Hallo !

A hat einen Mietvertrag zu einem genannten Mietpreis,und bei der Beschreibung der Mieträume stehen auch 2 Kellerräume mit in der Aufzählung.
Dann ist das alles zum genannten Preis vermietet.
Nachforderungen müsste der Vermieter beweisen,das sie von Anfang an vereinbart waren. Warum stehts dann nicht drin,notfalls auch handschriftlich nachgetragen ?
Dem steht m.E. aber die Tatsache entgegen,das die extra Kellermiete niemals eingefordert wurde sondern erst nach Auszug "bemerkt " wurde.

Mit den Zahlen läuft aber einiges verkehrt, oder ?

2,5 Jahre sind 30 Monate x 10 € = 300 € nicht 250 € .
Und von 1200 € Kaution werden nur 800 € erstattet,das sind wieder andere Zahlen.
Aber das ist ja auch nicht das Problem.

Es könnte allenfalls so sein,es war vereinbart,wenn man den 2.Keller auch nutzen will,dann kostet es extra. Wer ihn nutzt zahlt,wer mit 1 Keller auskommt,der zahlt nichts dazu.
Das klingt für mich plausibel. Die Nutzung des 2. Raums wurde eben erst beim Auszug bemerkt.

Aber die Beweispflicht für die Vereinbarung bleibt beim Vermieter,wenn er es nicht schriftlich festgehalten hat. Mündliche Absprachen sind immer schlecht nachweisbar,wenn nur 2 Personen anwesend waren.

MfG
und schöne Weihnachten wünscht
duck313

FAQ:1129 (gilt insbesondere für Antworten)

Hallo,
ich

…und Ende