Guten Tag,
ich bin Mitte 2008 aus einer Wohnug ausgezogen. Ich habe den Großteil der Kaution nach nachdrücklicher Forderung erhalten. Ein Teil wurde noch einbehalten, da die Abrechnug 2008 noch nicht erstellt wurde. Die ist mir dann am 30.12.09 ins Haus geflattert, mit dem Hinweis, dass sie dann am 7.10.2010 überwiesen wird.
Ich finde das ziemlich dreist, immerhin sind nun keine Forderungen mehr offen und die Wartezeit wäre dann über 2 Jahre. Kann ich den Betrag früher zurückfordern? Und kann ich auch für die Restkaution Zinsen einfordern?
Gruß,
Jan