Hallo,
bei mir Dauert es zwar noch einige Jahre bis es soweit ist, aber dennoch würde ich gerne einmal erfahren, was in der Auszahlungsphase einer Riester-Rente besteuert wird.
Im Moment befinde ich mich in der Einzahlungsphase und zahle ja von meinem versteuerten Einkommen in die Versicherung ein.
Werden später nur die Erträge (Zulagen, Zinsen, etc.) versteuert, oder findet quasi auch eine DOppelbeszeuerung meiner selbst gezahlten Beiträge statt?
Vielen Dank für die Anfrage. Leider bin ich bei der Riester-Rente „nicht zu Hause“ und kann die Frage daher nur als Laie beantworten. Meine Schwerpunkte liegen bei normalen Kapitalversicherungen. Bevor ich etwas Falsches schreibe, lasse ich es lieber ganz.
Frage bitte einen anderen Experten. Sorry.
Hallo,
bei Riester gibt es die sog. nachgelagerte Besteuerung. d.h. der gesamte Auszahlungbetrag (den es bei Riester ja nur bei Tilgung eines Darlehens eines selbst genutzen Wohnungsfinanzierung gibt) ist zu 100% mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Das heißt, Sie haben sie Möglichkeit 30% des angesparten Kapitals in einer Summe auszahlen zu lassen, diese 30% sind 100%ig steuerpflichtig. Der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Rente ist ebenfalls komplett zu versteuern.
Es gibt im Rentenalter aber ja noch Freigrenzen für Einkommen. Welche Steuern dann abgezogen werden hängt von der individuellen Situation ab.
Eine Doppelbesteuerung kann nicht erfolgen, da Sie die Beiträge zur Riester-Rente 100%ig von der Steuer während der Ansparphase geltend gemacht werden können. D.h. Sie können die Beiträge voll absetzen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.