Ich scheide ende des Monats aus dem Unternehmen aus weil ich gekündigt habe und habe 32 Überstunden und 2 Urlaubstage übrig. Ich bin zuerst davon ausgegangen dass ich diese am Ende frei bekomme… Nun sagt meine Chefin sie müsse mal gucken ein teil würde wohl ausgezahlt…
Darf sie dass einfach so entscheiden oder muss ich erst meine zustimmung geben?
Ja, das kann deine Chefin entscheiden, ohne dass du ein Mitspracherecht hast. Betriebliche Belange gehen hier vor ‚Einzelschicksalen‘.
Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind Überstunden wie Urlaub durch arbeitsfreie Zeit abzugelten, nicht durch Geld.
Sollten aber dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen, so können Urlaub und Überstunden durch Geld abgegolten werden. Lehnt der Arbeitgeber also wie von Ihnen beschrieben die Abgeltung durch Freizeit ab, so dürfen Sie nicht einfach von der Arbeit wegbleiben, sondern müssen ihn sich auszahlen lassen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe nicht vorliegen, können Sie Ihren Urlaubsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht durchsetzen.
Ernst-Erwin
Also der genaue Satz meiens Arbeitsvertrages lautet wie folgt:
Über-Mehrarbeit:
Durch die nach §4 zu zahlende Brutto-Vergütung ist eine etwaige Über-Mehrarbeit von dem AN in Höhe von maximal 10 Stunden im Monat abgegolten.
Darüber hinausgehende Überstunden werden in Freizeit je nach Absprache abgegolten.
Und mein Arbeitgeber weiss schon seid märz dass ich gehe und hatte also mehr als genug zeit um ersatz einzustellen!
Mfg
Fabian
Dann sieht die Sache anders aus und Sie sollten sich genau darauf berufen. Hat er keine hinreichende Begründung, können Sie ihm ankündigen, dass Sie eine einstweilige Verfügung beantragen wollen.
Ernst-Erwin
Hallo,
ja, das darf sie. Wenn Ihre Arbeitskraft bis zum Ausscheiden gebraucht wird, dürfen die Tage/Stunden auch ausgezahlt werden. Das bedarf keiner Zustimmung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Gruß
Birgit