Hallo,
mal angenommen, ein Herr x hat eine Kapitallebensversicherung und gibt als Begünstigten seinen Lebenspartner Frau y an. Nun trennen sich nach Jahren die Wege, Herr x findet einen neuen Lebenspartner mit dem er auch ein Kind zeugt und dann kommt das Versicherungsereignis, Herr x stirbt. Leider vergaß Herr x, den Begünstigten zu ändern, weshalb nun die längst verflossene Frau y die ganze Summe bekommt, anstatt der Tochter als Alleinerbin, wie man nach moralischem Standpunkt eher vermuten würde. Ist das so korrekt oder kann man nicht mit Nachweis der langanhaltenen Trennung und der neuen Familie (ohne Ehe) von einem Versehen ausgehen um der minderjährigen Tochter noch etwas zukommen zu lassen?
Alles nur mal angenommen…
Micha