Auszahlung der Versicherungssumme nach dem Tod

Hallo,

mal angenommen, ein Herr x hat eine Kapitallebensversicherung und gibt als Begünstigten seinen Lebenspartner Frau y an. Nun trennen sich nach Jahren die Wege, Herr x findet einen neuen Lebenspartner mit dem er auch ein Kind zeugt und dann kommt das Versicherungsereignis, Herr x stirbt. Leider vergaß Herr x, den Begünstigten zu ändern, weshalb nun die längst verflossene Frau y die ganze Summe bekommt, anstatt der Tochter als Alleinerbin, wie man nach moralischem Standpunkt eher vermuten würde. Ist das so korrekt oder kann man nicht mit Nachweis der langanhaltenen Trennung und der neuen Familie (ohne Ehe) von einem Versehen ausgehen um der minderjährigen Tochter noch etwas zukommen zu lassen?
Alles nur mal angenommen…

Micha

Herr x stirbt. Leider vergaß Herr x, den Begünstigten zu ändern,

Dieser Fehler wird gerne geamcht und ist leider nicht reparabel.

Tochter als Alleinerbin, wie man nach moralischem Standpunkt
eher vermuten würde. Ist das so korrekt

Ja. Herr X hat jemanden begünstigt und diese Begünstigung nicht mehr geändert.

mit Nachweis der langanhaltenen Trennung und der neuen Familie
(ohne Ehe) von einem Versehen ausgehen um der minderjährigen
Tochter noch etwas zukommen zu lassen?

Das spielt alles keine Rolle. Einzig die Begünstigung zählt.

Danke! (kT)
.