Auszahlung des Gehaltes in zwei Teilen möglich?

Hi!

der AN hat so gerechnet:
Festgehalt: 1300€ ergibt Lohnsteuer: ca. 71€
Urlaub/Überstunden: 1600€ ergibt Lohnsteuer: ca. 152€
Summe Lohnsteuer: 223€

Ne - das geht so nicht!

Eine Urlaubsabgeltung ist ein so genannter Einmalbezug.
Kurzer Crashkurs ohne Anspruch auf Vollständigkeit im Steuerrecht:

Ein AN erhält monatlich 2000€, er zahlt also auch von diesen 2000€ monatlich die Lohnsteuer (inkl. Annex-Steuern).

Er bekommt einen Einmalbezug iHv. 5000€.
Dann zahlt er aber nicht von 7000€ Steuern.

Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer, die nur monatlich (quasi als Vorschuss) direkt an der Quelle (deshalb auch "Quellen"steuer) abgezapft wird, deshalb:

Steuerlich wird ein fiktives Jahreseinkommen errechnet:
2000 x 12 = 24000
Von diesen 24000 € werden die Steuern abgelesen.

Dann wird auf diese 24000 € der Einmalbezug iHv 5000 € addiert und von den 29000 € werden die Steuern abgelesen.

Die Differenz zwischen den Steuern ohne und mit Einmalbezug ergeben die Steuern für den Einmalbezug.

Es ist also völlig unerheblich, ob einmal die 5000€ oder fünfmal 1000€ als Einmalbezug abgerechnet werden - die Steuern bleiben bei gleichen monatlichen Bezügen gleich!

Bei schwankenden monatlichen Bezügen müssten diese schon erheblich schwanken, damit sich da ein merkbarer Unterschied entwickelt.

Ich hoffe, das war verständlich!

LG
Guido