Das kann doch so schwer nicht sein!
Hi!
Sehe ich anders.
Sag mal, liest Du auch, was ich schreibe?
Die Lohnsteuer ist eine JAHRES- keine MONATSsteuer.
Aber extra für Dich noch einmal:
Wenn jemand einen ständigen monatlichen Bezug in Höhe von 2000€ hat, dann zahlt er monatlich bei StKl. I ohne Kinder und Kirche
255,33 € Lohnsteuer und
14,04 € Soli
Da wir aber über ein Jahressteuer reden, zahlt er für das ganze Jahr
3064 € LSt und
168,52 € Soli
Wird nun ein Einmalbezug in Höhe von 5000€ gezahlt, dann ist das kein monatlicher Bezug, sondern einer, der an der Jahrestabelle abgelesen wird.
Das heißt, man liest zunächst das fiktive Jahreseinkommen ohne die Einmalzahlung ab (siehe oben) und anschließend selbiges plus Einmalbezug, also hier von 29000€.
Das wären dann
4456€ LSt und
245,08€ Soli
Für den Einmalbezug fallen also an:
1392€ LSt und
76,56€ Soli
und nicht
1868,25€ Lst und
102,75€ Soli
(wie es bei einer Versteuerung für 7000€ brutto passieren würde)
Und diese
1392€ LSt und
76,56€ Soli
fallen immer in genau dieser Höhe an - egal, ob man sie im März oder im Oktober zahlt (vorausgesetzt, da kommen nicht noch andere Einmalbezüge hinzu) und auch egal, ob man sie in einem Monat oder in fünf Raten zahlt!
LG
Guido, der darum bittet, weitere Erläuterungen zur Versteuerung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt im Steuerbrett einzufordern
Alle meine Azubis haben das bislang immer verstanden, wenn ich es erklärt habe