Auszahlung des Gehaltes in zwei Teilen möglich?

Hallo,

angenommen ein Mitarbeiter scheidet zum Ende des Monats aus dem Betrieb aus, da sein Vertrag befristet ist. Am Ende des Monats wird er zusätzlich zu seinem Festgehalt noch die Überstunden sowie Urlaubstage vergütet bekommen.
Nun möchte der AN natürlich nicht, dass alles in einer Summe ausbezahlt wird. Dadurch würde er nämlich mehr Lohnsteuer bezahlen, als wenn die beiden Beträge in zwei Teilen (Festgehalt + Überstunden/Urlaub) ausbezahlt werden.

Hat der AN einen Anspruch auf Auszahlung in zwei Teilen?

Oder ist er nur auf die „Gutmütigkeit“ seines AG angewiesen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß von Fred

Urban Legend
Hi

Da der AG zum Einen verpflichtet ist, eine korrekte Abrechnung zu erstellen und zum Anderen Abgeltungen als Jahresbezug versteuert werden, ist es völlig egal, ob er AG in EINEM oder in DREI Monaten auszahlt - die Abgaben ändern sich nicht.

LG
Guido

Hallo,

die Abgaben ändern sich nicht.

kurzfristig schon.

Gruß, Niels

Hallo Guido,

der AN hat so gerechnet:
Festgehalt: 1300€ ergibt Lohnsteuer: ca. 71€
Urlaub/Überstunden: 1600€ ergibt Lohnsteuer: ca. 152€
Summe Lohnsteuer: 223€

Wenn er das alles in einem bekommt, würde er ca. 517€ Lohnsteuer bezahlen. Also eine Differenz von gut 294€.

Könntest du mir das mit den „Anderen Abgeltungen als Jahresbezug
versteuert werden“ bitte näher erläutern?
Was fällt alles unter „andere Abgeltungen“?
Was bedeutet es wird „als Jahresbezug versteuert werden“?

Grüße, Fred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Könntest du mir das mit den „Anderen Abgeltungen als
Jahresbezug
versteuert werden“ bitte näher erläutern?
Was fällt alles unter „andere Abgeltungen“?
Was bedeutet es wird „als Jahresbezug versteuert werden“?

Kurz: mach hinterher eine Lohnsteuerabrechnung und Du erhälst ggf. zu viel bezahlte Steuern und Abgaben zurück.

Gruß
Ingo

Nein
Hi!

die Abgaben ändern sich nicht.

kurzfristig schon.

Tun sie nicht - erläuter doch mal Deine (falsche) Theorie!

LG
Guido

Hi!

die Abgaben ändern sich nicht.

kurzfristig schon.

Tun sie nicht - erläuter doch mal Deine (falsche) Theorie!

je nach Lage im Detail gibt man dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit.
Das ist ein realer wirtschaftlicher Schaden, wenn auch nur ein geringer.
Leider darf ja nur das FA 6% Zinsen erheben, nicht der Bürger.

Gruß,

Malte

Hi!

der AN hat so gerechnet:
Festgehalt: 1300€ ergibt Lohnsteuer: ca. 71€
Urlaub/Überstunden: 1600€ ergibt Lohnsteuer: ca. 152€
Summe Lohnsteuer: 223€

Ne - das geht so nicht!

Eine Urlaubsabgeltung ist ein so genannter Einmalbezug.
Kurzer Crashkurs ohne Anspruch auf Vollständigkeit im Steuerrecht:

Ein AN erhält monatlich 2000€, er zahlt also auch von diesen 2000€ monatlich die Lohnsteuer (inkl. Annex-Steuern).

Er bekommt einen Einmalbezug iHv. 5000€.
Dann zahlt er aber nicht von 7000€ Steuern.

Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer, die nur monatlich (quasi als Vorschuss) direkt an der Quelle (deshalb auch "Quellen"steuer) abgezapft wird, deshalb:

Steuerlich wird ein fiktives Jahreseinkommen errechnet:
2000 x 12 = 24000
Von diesen 24000 € werden die Steuern abgelesen.

Dann wird auf diese 24000 € der Einmalbezug iHv 5000 € addiert und von den 29000 € werden die Steuern abgelesen.

Die Differenz zwischen den Steuern ohne und mit Einmalbezug ergeben die Steuern für den Einmalbezug.

Es ist also völlig unerheblich, ob einmal die 5000€ oder fünfmal 1000€ als Einmalbezug abgerechnet werden - die Steuern bleiben bei gleichen monatlichen Bezügen gleich!

Bei schwankenden monatlichen Bezügen müssten diese schon erheblich schwanken, damit sich da ein merkbarer Unterschied entwickelt.

Ich hoffe, das war verständlich!

LG
Guido

Andere Baustelle
Hi!

je nach Lage im Detail gibt man dem Finanzamt einen
kostenlosen Kredit.

Das hat aber mit dem Auftauchen auf einer oder meinetwegen 5 Abrechnungen nichts zu tun - sofern der AG korrekt abrechnet, sollte sich da keine Differenz ergeben.

Es sei denn, Du bezifferst den beschriebenen Schaden an der Dauer, die das Finanzamt die Steuern behält, bis der Ausgleich gemacht wird.

Da die Steuern aber eh „weg“ sind, egal, ob im April oder im Dezember gezahlt wird, „fühlt“ man das ja nicht wirklich.

LG
Guido

Hi Malte, auch dies ist nicht richtig. Das FA verzinst ab einer gewissen Dauer sowohl die Schulden die du hast, als auch das Guthaben das du beim FA hast. Und beides mit den gleichen Zinssatz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider darf ja nur das FA 6% Zinsen erheben, nicht der Bürger.

Hi Malte, auch dies ist nicht richtig. Das FA verzinst ab
einer gewissen Dauer sowohl die Schulden die du hast, als auch
das Guthaben das du beim FA hast. Und beides mit den gleichen
Zinssatz.

Für die mir (mutmaßlich) verfassungswidrig vorenthaltene Entfernungspauschale bekomme ich AFAIK keinen Cent Zinsen…

Gruß,

Malte

Hi,

Es sei denn, Du bezifferst den beschriebenen Schaden an der
Dauer, die das Finanzamt die Steuern behält, bis der Ausgleich
gemacht wird.

natürlich, den meine ich. Warum das so ist, ist mir wohlbekannt, müssen wir nicht groß diskutieren.

Da die Steuern aber eh „weg“ sind, egal, ob im April oder im
Dezember gezahlt wird, „fühlt“ man das ja nicht wirklich.

Man fühlt es nicht, weil die Beträge relativ gering sind. Wenn man das nachrechnet, kommt da bundesweit aber sicher ein hübsches Sümmchen zusammen.

Gruß,

Malte

MOD: Wegen off topic - Gefahr geschlossen

Hallo Guido,

vielen Dank für die Schulung „Einblicke in das Steuerrecht“ :wink:

Wie verhält es sich bei solchen „Einmalbezügen“ mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

Gruß, Fred

Hi!

Wie verhält es sich bei solchen „Einmalbezügen“ mit den
Sozialversicherungsbeiträgen?

Die durchschnittlichen 21% sind 21% - da tut sich nichts, ob es 21% von ein mal 5000€ sind oder von fünf mal 1000€…

Auch SV-rechtlich handelt es sich um einen Einmalbezug (da ansonsten in einem Monat die Bemessungsgrenzen überschritten werden können).
Es gibt allerdings die so genannte Märzklausel.http://www.haufe.de/personal/topIssueDetails?view=th…

LG
Guido

Hi!

die Abgaben ändern sich nicht.

kurzfristig schon.

Tun sie nicht - erläuter doch mal Deine (falsche) Theorie!

Die Lohnsteuer ist ja kein fixer Prozentsatz.
Würde man den gesamten Betrag sofort beziehen und besteuern, würde ein höherer Prozentsatz Anwendung finden.
Somit würde ich für diesen Monat wie ein deutlich Besserverdienender besteuert, bekomme das aber am Ende des Jahres über den Lohnsteuerjahresaisgleich wieder raus.

NEIN
Hi!

Somit würde ich für diesen Monat wie ein deutlich
Besserverdienender besteuert,

Das ist schlicht falsch!
/t/auszahlung-des-gehaltes-in-zwei-teilen-moeglich/4…

LG
Guido

Somit würde ich für diesen Monat wie ein deutlich
Besserverdienender besteuert,

Das ist schlicht falsch!
/t/auszahlung-des-gehaltes-in-zwei-teilen-moeglich/4…

Sehe ich anders.
Wer jeden Monat 2000€ verdient, zahlt z.B. 255€ Lohnsteuer.
Wer 1000€ verdient: 12€
Wer 3000€ verdinet: 548€.

Somit zahlt einer, der 2 Monate lang je 2000€ verdient hat: 510€
Und einer, der einen Monat 1000 und einen Monat 3000 verdient hat: 560€

(Quelle: nettolohn.de, Klasse 1, keine Kinder, einfach die Standardeinstellungen nehmen und den Bruttolohn eintippen)

Am Ende des Jahres wird dann natürlich der Betroffene das zuviel gezahlte zurück bekommen, wenn er sich die Mühe macht, die Formulare auszufüllen.

Das kann doch so schwer nicht sein!
Hi!

Sehe ich anders.

Sag mal, liest Du auch, was ich schreibe?

Die Lohnsteuer ist eine JAHRES- keine MONATSsteuer.

Aber extra für Dich noch einmal:
Wenn jemand einen ständigen monatlichen Bezug in Höhe von 2000€ hat, dann zahlt er monatlich bei StKl. I ohne Kinder und Kirche
255,33 € Lohnsteuer und
14,04 € Soli

Da wir aber über ein Jahressteuer reden, zahlt er für das ganze Jahr
3064 € LSt und
168,52 € Soli

Wird nun ein Einmalbezug in Höhe von 5000€ gezahlt, dann ist das kein monatlicher Bezug, sondern einer, der an der Jahrestabelle abgelesen wird.

Das heißt, man liest zunächst das fiktive Jahreseinkommen ohne die Einmalzahlung ab (siehe oben) und anschließend selbiges plus Einmalbezug, also hier von 29000€.
Das wären dann
4456€ LSt und
245,08€ Soli

Für den Einmalbezug fallen also an:
1392€ LSt und
76,56€ Soli

und nicht
1868,25€ Lst und
102,75€ Soli
(wie es bei einer Versteuerung für 7000€ brutto passieren würde)

Und diese
1392€ LSt und
76,56€ Soli
fallen immer in genau dieser Höhe an - egal, ob man sie im März oder im Oktober zahlt (vorausgesetzt, da kommen nicht noch andere Einmalbezüge hinzu) und auch egal, ob man sie in einem Monat oder in fünf Raten zahlt!

LG
Guido, der darum bittet, weitere Erläuterungen zur Versteuerung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt im Steuerbrett einzufordern

Alle meine Azubis haben das bislang immer verstanden, wenn ich es erklärt habe

Wird nun ein Einmalbezug in Höhe von 5000€ gezahlt

Sind denn die Zahlungen für Überstunden ein „Einmalbezug“?
Ich war davon ausgegangen, dass dem nicht so ist.

Hi!

Sind denn die Zahlungen für Überstunden ein „Einmalbezug“?
Ich war davon ausgegangen, dass dem nicht so ist.

Es war die Rede von Urlaubsanspruch und Überstunden.

Urlaub generell immer!
Bei Überstunden gilt grob: Wenn sie einem konkreten Monat zugeordnet werden können, dann kann man sie diesen einzelnen Monaten zuordnen.
Da ich einfach mal von gesammelten Überstunden ausgehe (Stichwort: Austritt), die auch gesammelt ausgezahlt werden, reden wir aber auch hier von einer Einmalzahlung.

LG
GUido