Sind denn die Zahlungen für Überstunden ein „Einmalbezug“?
Ich war davon ausgegangen, dass dem nicht so ist.Es war die Rede von Urlaubsanspruch und Überstunden.
Urlaub generell immer!
Bei Überstunden gilt grob: Wenn sie einem konkreten Monat
zugeordnet werden können, dann kann man sie diesen einzelnen
Monaten zuordnen.
Da ich einfach mal von gesammelten Überstunden ausgehe
(Stichwort: Austritt), die auch gesammelt ausgezahlt werden,
reden wir aber auch hier von einer Einmalzahlung.
OK, dies war also der Grund meines Falschverstehens, Danke!