haben die Kinder ein Recht auf ihr Pflichtteil zu Lebzeiten?
NEIN
Hallo
Die Eltern können bis zum letzten Cent sich ein schönes Leben machen. Warum auch nicht?
Gruß
Michael
haben die Kinder ein Recht auf ihr Pflichtteil zu Lebzeiten?
NEIN und das ist auch gut und richtig so!
MfG ramses90
haben die Kinder ein Recht auf ihr Pflichtteil zu Lebzeiten?
Wenn Du mit Lebzeiten, die der Eltern meinst - nein, dann haben die Kinder kein Recht aufs Pflichtteil. Solange die Eltern leben können sie mit dem Geld machen was sie wollen, sogar ausgeben und den Kindern nix hinterlassen.
Wenn Du mit Lebzeiten, die der Kinder meinst, dann sieht es schon anders aus. Wenn die Eltern verstorben sind, könnte sich dann schon ein Recht aufs Pflichtteil ergeben.
Gruß
Edith
Hallo,
vor der Erbrechtsreform ist glaube es war 1998 hatten nicht ehelich geborene Kinder unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf vorherige Auszahlung ihres Erbanspruchs. War im BGB geregelt. Gilt aber wie gesagt, seit ca. 1998 nicht mehr.
Manchmal spuckt aber diese Regelung noch herum.
Gruß
P.
vor der Erbrechtsreform ist glaube es war 1998 hatten nicht
ehelich geborene Kinder unter bestimmten Umständen einen
Anspruch auf vorherige Auszahlung ihres Erbanspruchs. War im
BGB geregelt.
Welcher Erbanspruch?
NeKis - es sei denn für den Erbfall galt das ZGB der DDR (01.01.1976 - 02.10.1990)- hatten keine dingliche Nachlassbeteiligung. Es gab lediglich einen Erbersatzanspruch als rein schuldrechtlichen Anspruch in Geld.
ml.
Hallo,
Welcher Erbanspruch?
Nannte sich wohl vorzeitiger Erbausgleich, der in § 1934 BBGB geregelt war.
Grüße