Ein AN war lange krank, schon seit letztem Jahr. Nun geht er wieder arbeiten. Er hat einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen. Bei dieser Anzahl wäre er nun erst gar nicht richtig bei seiner Arbeit angekommen und hätte bis ca. Ende des Jahres aufgrund des ganzen Urlaubs erst mal frei. Er wollte nun seinem Betrieb anbieten, zu arbeiten und sich den Urlaub ausbezahlen lassen. Sein AG sagt aber, das gehe nicht, er müsse den Urlaub nehmen, der Tarifvertrag verbiete eine Auszahlung des Urlaubs. Nun hat der AN aber ein Urteil aus Brüssen gehört, nachdem dort einige Menschen (Beamte, Berlin) Recht bekommen haben und nun zumindest einen Großteil ihres Urlaubsanspruches ausgezahlt werden muss. Dies soll wohl gerade ganz neu sein.
Gilt dieses Urteil nun für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder nur für diese Beamten? Die konnten ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen. Der Unterschied ist aber, dass der AN lieber jetzt endlich wieder arbeiten gehe, als nun auch noch seinen ganzen Urlaub anzutreten, was seinen Kollegen auch lieber wäre. Muss der AN seinen Urlaub real nehmen?
Wie sieht das aus? Gibt es da wirklich etwas neues?