Auszahlung Direkversicherung: Krankenkassenbeitrag

Hallo,
wie wehrt man sich am zweckmäßigsten gegen den „Abgriff“ von Krankenkassenbeiträgen bei Auszahlung einer Direktversicherung ?
Nach Gesetzeslage erfolgt dieser Abgriff in jedem Fall, egal
a) ob die Zahlungen aus Arbeitslohn deutlich oberhalb der Bemessungsgrenzen (z.B. durch Jahressonderzahlung) erfolgten
b) ob im Zuge der Einzahlung von Beiträgen keinerlei Vergünstigungen -weder Pauschalbesteuerung noch Freistellung von Sozialbeiträgen - in Anspruch genommen wurden
c) ob der Empfänger der Auszahlung zum Zeitpunkt dieser schon den Höchstbeitrag für die Krankenkasse zahlt .
Muss man dagegen klagen, und gegen wen ?
Oder genügt ein Einspruch bei der Krankenkasse und den solange aussetzen lassen, bis die einschlägigen Musterprozesse entschieden sind ?

Vielen Dank im voraus
Gruß
Karl

Hallo,
letzteres ist zu empfehlen, da je nach Ausgang dieser Musterprozesse
entweder alle oder niemand davon profitiert - ich meine natürlich
damit die Betroffenen.

Gruss

Günter Czauderna