Mod bitte beenden!
Schreib doch einfach nichts mehr dazu!
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Hallo,
Also bei allem Respekt, aber Du kannst doch nicht einfach irgendwelche Behauptungen aufstellen, wie und was mit Geldern aus auszuzahlenden LVs zu geschehen oder nicht zu geschehen hat und dann, wenn Dich jemand nach der Grundlage eben dieser Behauptungen fragt, hingehen und sagen:
DAS IST EGAL,solange wir nicht eindeutig geklärt haben,
welche der beiden obigen Varianten nun gilt.
Weiter unten gehst Du noch einen Schritt weiter und behauptest, dass es gar keine richtige rechtliche Grundlage gibt, aber dass irgendwelche Gerichte das im Laufe der Zeit so mal irgendwie entschieden haben (auf welcher Basis entscheiden die denn? Was sind das denn für Entscheidungen? Wo kann man das nachlesen?).
Sorry, aber durch gebetsmühlenartige Wiederholungen werden UNBELEGTE Argumente nicht besser.
Bis zu dem Punkt, an dem Du mir endlich eine Grundlage für Deine Thesen lieferst, beende ich für meinen Teil diese mal wieder endlos auszuarten drohende Diskussion.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
und dann, wenn Dich jemand nach der Grundlage eben dieser
Behauptungen fragt, hingehen und sagen:DAS IST EGAL,solange wir nicht eindeutig geklärt haben,
welche der beiden obigen Varianten nun gilt.
Ich habe deutlich gesagt, daß mir nicht klar ist, nach welcher Variante Versicherungsleistungen aus LV behandelt werden (das konnte auch niemand anders hier bisher beantworten) und dann für beide Varianten die möglichen Rechtsfolgen genannt. Was mißfällt Dir denn daran bitte?
Weiter unten gehst Du noch einen Schritt weiter und
behauptest, dass es gar keine richtige rechtliche Grundlage
gibt, aber dass irgendwelche Gerichte das im Laufe der Zeit so
mal irgendwie entschieden haben (auf welcher Basis entscheiden
die denn? Was sind das denn für Entscheidungen? Wo kann man
das nachlesen?).
Die rechtliche Grundlage ist der Tatbestand der Untreue im StGB. Diese Bestimmungen sind aber kurz und unpräzise. Die Ausgestaltung der Vorschriften übernehmen Gerichte. Und Gerichtsurteile kann entweder bei Gericht anfordern oder sucht sie in entsprechenden Publikationen.
Untreue ist im Grunde nichts anderes als die untreue Verwaltung anvertrauter Sachen, in erster Linie Geld. Maßgabe dabei ist, daß der Verwalter so handeln soll, wie auch ein normaler Mensch mit seinem Geld umgehen würde. Dazu gehört nicht nur, keine Vermögensminderung herbeizuführen (indem das Geld aus dem Fenster geschmissen wird), sondern im Rahmen des normalen Handelns auch keine verringerte Vermehrung des Vermögens zu verursachen, indem man anvertraute Gelder willentlich und wissentlich nicht marktüblich verzinslich anlegt. Das ist dasselbe Prinzip wie bei der Mietkaution. Der Vermieter muß die Kaution verzinslich anlegen, weil so auch ein normaler Mensch mit seinem zurückgelegten Geld umgehen würde. Und die Mietkaution ist fremdes, dem Vermieter anvertrautes Geld.
Benni
Ach du liebe Zeit,…
…daß die Beiträge so umfangreich und in eine Kabbelei enden würden, hätte ich nicht gedacht und war von mir mit diesem Beitrag auch nicht beabsichtigt!! –allerdings finde ich die Pro - Kontra Argumente sehr interessant!
Es war auch unser Gedanke, daß das Geld nicht im Tresor der Gesellschaft liegt und deshalb wohl auch zur Erwirtschaftung von Erträgen beiträgt.
Ebenfalls, daß die Vers.-Gesellschaft das Geld nicht (im Interesse d. VN und ohne dessen Einverständnis) Zinsbringend anlegen muß, meinen jedoch aber auch, daß sie es i.d. Praxis wohl kaum im Tresor verweilen, ruhen wird oder wie auch immer, sondern, daß es im ‚großen Topf‘ –so nenne ich das jetzt mal, verbleibt, wie Benni es auch schreibt; dies scheint mir das glaubhafteste Argument für die Praxis zu sein.
Aber mal realistisch nachgefragt, wie hoch ‚könnten‘ denn (vorausgesetzt es rechtens wäre) die Zinsen, Prozent % sein, und wie hoch die Gegenkosten der Vers.-Gesellschaft (Verwaltungs- kosten, -aufwand, Gebühren, etc.)- also was dürfte wie hoch angerechnet werden??
Ich denke, ob rechtl. Anspruch oder nicht, sollte das vielleicht erst mal als Grundlage (Basis) berücksichtigt werden. –Einer Nachzahlung könnte man so ja schon mal aus dem Weg gehen 
Eine zusätzliche Frage:
Was wäre eigentlich gewesen, wenn mein Vater in diesem Zeitraum verstorben wäre, hätte die Versicherung dann nicht zahlen brauchen?? –ich kenn mich da nicht so genau aus, es gibt ja auch verschiedene Vers.-Formen! –vielleicht zu viele?!!
mfg u. danke an alle
marco