Wie steht es mit AGB’s ?
Gut
Im Ernst: In den AGB wirst Du dazu nichts finden. Es gibt für den Rundfunk- und Elektrohandel - genauso wie z.B. bei den Banken - standardisierte AGB, die die größeren Ketten verwenden. Da ist derartiges nicht verankert. Ganz einfach deshalb, weil es eben keine allgemeine Geschäftsbedingung ist, sondern eine Einzelfallregelung. Der Verkäufer hätte sich auch ganz einfach weigern können, die (anscheinend ja mangelfreie) Ware zurückzunehmen. Im Zweifel wird er das auch tun, wenn z.B. der Käufer von vornherein rotzig auftritt.
Muß diese Handhabung durch den Markt in den AGB’s stehen.
diese AGB’s müssen doch dann für den Kunden frei zugänglich
ausgehängt sein.
Wenn das nicht so ist hat man dann eine Chance ?
S.o.
Was ich aber nicht verstehe ist, daß der Markt nun mein Geld
und die Kamera besitzt. Er hat doch nun mehr als ihm zusteht.
Und er kann mit meinem Geld machen was er will. Er hat ein
zinzloses
Darlehen von mir.
In der Tat, allerdings mit Deiner Einwilligung, Du hast den Gutschein schließlich angenommen. Daß ein Gutschein vom ProMarkt z.B. bei Saturn nicht angenommen wird, dürfte Dir von vornherein klar gewesen sein, jedenfalls sagt einem das der gesunde Menschenverstand.
Wie verbucht er das rechtlich/steuerlich.
Bilanztechnisch stellt der Gutschein eine Verbindlichkeit dar, evtl. wird es auch als Rückstellung verbucht.
Als Privatmann kann ich doch auch nicht wenn ich etwas z.B.
bei ebay verkauft habe und es später wieder zurücknehme das
Geld des Käufers behalten. Ist das nicht Betrug ??
Wowow, immer schön langsam.
- Du wolltest das Teil nicht mehr haben.
- Der Händler hat es aus Kulanz zurückgenommen
Er hat Dir den vollen Kaufpreis zurückerstattet, jedoch nicht in bar, jedoch barähnlich, mit der Einschränkung, daß Du den Gutschein bei ihm einlösen mußt. Das ist gängige Praxis und ganz sicher kein Betrug.
(Der von Dir skizzierte Ebay-Vorgang ist was völlig anderes. Der Händler hat das Geld ja auch nicht behalten, sondern Dir in voller Höhe zurückerstattet.)
Nochmal: Der Händler war nie verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen und Dir Dein Geld zurückzugeben. Das war reine Kulanz. Deine Alternativen waren damals a) Kamera behalten oder b) Gutschein akzeptieren. Du hast den Gutschein gewählt und Dich mit den Nebenbedingungen einverstanden erklärt. Daß Du nun nichts Gescheites bei ProMarkt findest, ist Dein Problem. Warum kaufst Du auch eine Kamera, die Du in Wirklichkeit gar nicht haben willst…
Ob das nun kundenfreundliches Verhalten ist, oder nicht, ist eine Sache. Die rechtliche Situation eine andere. Diese sagt: Sei erstens froh, daß Du den Kram überhaupt umtauschen durftest. Nun suche zweitens etwas, das Du für den Gutschein erwerben kannst.
Ganz allgemein: Ich verstehe heute so manchen Kunden nicht mehr. ProMarkt hat jeden Tag zigtausend Kunden, die meist aufgrund irgendwelcher Sonderangebote kommen und dann nie wieder gesehen werden. Kundenbindung ist also eher uninteressant. Das liegt in der Geschäftsstruktur von ProMarkt begründet.
Es gibt Ketten, bei denen das anders aussieht. Ganz sicher sieht das beim kleinen Fachhändler aus, der um jeden Kunden kämpft, mit ihm ein kleines Schwätzchen hält und auch mal telephonisch die Bedienungsanleitung ersetzt. Wer aber lieber bei ProMarkt schlechten Service, völlig inkompetente Verkäufer und nicht zuletzt vielfach schlechte Ware kauft, der muß sich nicht wundern, wenn hinterher der große Katzenjammer einsetzt.
Im übrigen, falls es Dich interessiert, ProMarkt ist gerade eben für einen Euro von Kingfisher an seine früheren Besitzer und Gründer verkauft worden und schreibt satt rote Zahlen.
Gruß
Christian