Auszahlung eines Einkaufsgutscheins

Hallo,

ich habe beim ProMarkt eine Kamera gekauft und diese nach
16 Tagen zurückgegeben. Der Kaufpreis wurde mir als Einkaufsgutschein erstattet. Hätte ich die Kamera nach 14 Tagen
zurückgegeben hätte ich das Geld bar bekommen.
Jetzt habe ich einen Gutschein über ca. 200 Euro.

Mein Problem ist nun, daß ich normalerweise nie beim ProMarkt einkaufe und dies nur getan habe weil mich das Kamera-Angebot interessierte.

Ich habe es dann mit einem Trick versucht und mir ein anderes Gerät gekauft. Das Gerät habe ich mit dem Gutschein bezahlt.
Nach einer gewissen Zeit habe ich dann das Gerät wieder zurückgegeben und gehoft, daß ich nun das Geld bar ausbezahlt bekomme. Da aberauf dem Kassenbeleg stand, daß ich das Gerät mit einem Gutschein bezahlt hatte bekamm ich wieder nur einen Gutschein.
So ein Gutschein ist wie ein Fluch. Man bekommt ihn scheinbar nicht mehr los.

Ich habe keine Ahnung was ich mir für den Gutschein kaufen sollte.

Nun meine Frage:
Ist diese Praxis überhaubt zulässig ? Kann man mir mein Geld verweigern. Mußich als Kunde akzeptieren, daß das Geschäft zinzlos mit meinem Geld arbeiten kann oder kann ich doch bezugnehmend auf irgendein Urteil/Gesetz die Auszahlung des Gutscheines verlangen.

Falls es diesbezüglich eine Lösung gibt schreibt sie mir bitte mit Urteilsangabe oder Gesetz.

Hilfe was mach ich mit dem Ding. wie kann ich es wieder zu Bargeld machen.

Danke
ArnI

Hallo,

ich habe beim ProMarkt eine Kamera gekauft und diese nach
16 Tagen zurückgegeben.

warum? Hatte sie einen Mangel? Wenn ja, hättest und hast Du Anspruch auf Bargeld.

Ich nehme aber mal an, daß sie keinen Mangel hatte und Du das Teil aus irgendwelchen anderen Gründen doch nicht haben wolltest. Damit ist der Umtausch durch ProMarkt eine reine Kulanzsache und Du hast mit dem Gutschein schon mehr bekommen, als Dir vom Gesetz her zusteht. Statt einem Gutschein hätte man Dir genauso ein Beutelchen Sand oder ein Thunfischbrötchen anbieten können.

Will sagen: Du bist davon abhängig, was ProMarkt Dir anbietet. Wenn man Dir kein Bargeld, sondern nur einen Gutschein anbietet, ist es halt so.

Gruß
Christian

Hallo,

hast du schon einmal probiert, irgendetwas anderes von geringerem Wert zu kaufen und dir dann einfach den Rest bar auszahlen zu lassen? Bei manchen Geschäften geht das. Vielleicht mal ganz fies zur Rush Hour sich an die Kasse stellen und das versuchen… Stress verhilft manchmal zu Wundern :wink:.

Ansonsten… vielleicht lässt er sich noch als Geschenkgutschein verwerten.

Viele Grüße
Susanne

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Wie steht es mit AGB’s ?
Muß diese Handhabung durch den Markt in den AGB’s stehen.
diese AGB’s müssen doch dann für den Kunden frei zugänglich ausgehängt sein.
Wenn das nicht so ist hat man dann eine Chance ?

Was ich aber nicht verstehe ist, daß der Markt nun mein Geld und die Kamera besitzt. Er hat doch nun mehr als ihm zusteht. Und er kann mit meinem Geld machen was er will. Er hat ein zinzloses
Darlehen von mir. Wie verbucht er das rechtlich/steuerlich.
Als Privatmann kann ich doch auch nicht wenn ich etwas z.B. bei ebay verkauft habe und es später wieder zurücknehme das Geld des Käufers behalten. Ist das nicht Betrug ??

Gruß
Arni

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Wie steht es mit AGB’s ?

Gut :wink: Im Ernst: In den AGB wirst Du dazu nichts finden. Es gibt für den Rundfunk- und Elektrohandel - genauso wie z.B. bei den Banken - standardisierte AGB, die die größeren Ketten verwenden. Da ist derartiges nicht verankert. Ganz einfach deshalb, weil es eben keine allgemeine Geschäftsbedingung ist, sondern eine Einzelfallregelung. Der Verkäufer hätte sich auch ganz einfach weigern können, die (anscheinend ja mangelfreie) Ware zurückzunehmen. Im Zweifel wird er das auch tun, wenn z.B. der Käufer von vornherein rotzig auftritt.

Muß diese Handhabung durch den Markt in den AGB’s stehen.
diese AGB’s müssen doch dann für den Kunden frei zugänglich
ausgehängt sein.
Wenn das nicht so ist hat man dann eine Chance ?

S.o.

Was ich aber nicht verstehe ist, daß der Markt nun mein Geld
und die Kamera besitzt. Er hat doch nun mehr als ihm zusteht.
Und er kann mit meinem Geld machen was er will. Er hat ein
zinzloses
Darlehen von mir.

In der Tat, allerdings mit Deiner Einwilligung, Du hast den Gutschein schließlich angenommen. Daß ein Gutschein vom ProMarkt z.B. bei Saturn nicht angenommen wird, dürfte Dir von vornherein klar gewesen sein, jedenfalls sagt einem das der gesunde Menschenverstand.

Wie verbucht er das rechtlich/steuerlich.

Bilanztechnisch stellt der Gutschein eine Verbindlichkeit dar, evtl. wird es auch als Rückstellung verbucht.

Als Privatmann kann ich doch auch nicht wenn ich etwas z.B.
bei ebay verkauft habe und es später wieder zurücknehme das
Geld des Käufers behalten. Ist das nicht Betrug ??

Wowow, immer schön langsam.

  1. Du wolltest das Teil nicht mehr haben.
  2. Der Händler hat es aus Kulanz zurückgenommen

Er hat Dir den vollen Kaufpreis zurückerstattet, jedoch nicht in bar, jedoch barähnlich, mit der Einschränkung, daß Du den Gutschein bei ihm einlösen mußt. Das ist gängige Praxis und ganz sicher kein Betrug.

(Der von Dir skizzierte Ebay-Vorgang ist was völlig anderes. Der Händler hat das Geld ja auch nicht behalten, sondern Dir in voller Höhe zurückerstattet.)

Nochmal: Der Händler war nie verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen und Dir Dein Geld zurückzugeben. Das war reine Kulanz. Deine Alternativen waren damals a) Kamera behalten oder b) Gutschein akzeptieren. Du hast den Gutschein gewählt und Dich mit den Nebenbedingungen einverstanden erklärt. Daß Du nun nichts Gescheites bei ProMarkt findest, ist Dein Problem. Warum kaufst Du auch eine Kamera, die Du in Wirklichkeit gar nicht haben willst…

Ob das nun kundenfreundliches Verhalten ist, oder nicht, ist eine Sache. Die rechtliche Situation eine andere. Diese sagt: Sei erstens froh, daß Du den Kram überhaupt umtauschen durftest. Nun suche zweitens etwas, das Du für den Gutschein erwerben kannst.

Ganz allgemein: Ich verstehe heute so manchen Kunden nicht mehr. ProMarkt hat jeden Tag zigtausend Kunden, die meist aufgrund irgendwelcher Sonderangebote kommen und dann nie wieder gesehen werden. Kundenbindung ist also eher uninteressant. Das liegt in der Geschäftsstruktur von ProMarkt begründet.

Es gibt Ketten, bei denen das anders aussieht. Ganz sicher sieht das beim kleinen Fachhändler aus, der um jeden Kunden kämpft, mit ihm ein kleines Schwätzchen hält und auch mal telephonisch die Bedienungsanleitung ersetzt. Wer aber lieber bei ProMarkt schlechten Service, völlig inkompetente Verkäufer und nicht zuletzt vielfach schlechte Ware kauft, der muß sich nicht wundern, wenn hinterher der große Katzenjammer einsetzt.

Im übrigen, falls es Dich interessiert, ProMarkt ist gerade eben für einen Euro von Kingfisher an seine früheren Besitzer und Gründer verkauft worden und schreibt satt rote Zahlen.

Gruß
Christian

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