Auszahlung eines Sparkassenbriefes nach Tod

Mein verstorbener Vater hat im Alter von 93 Jahren bei der Sparkasse einen Sparkassenbrief über 15.000 € gekauft, der im Mai 2005zuzüglich 2,5 % Zinsen fällig werden sollte.
Meine Vater verstarb kurz darauf.
Bei der Auflösung seines Girokontos habe ich die Bank nach möglichen weiteren Konten meines Vaters befragt. Dies wurde verneint!
Bei der Entsorgung alter Papiere und Schriftstücke fand ich nun per Zufall ein Kuvert mit dem von ihm und der Bank ausgefertigten und abgestempelten Vertrag. Dies war im Mai 2022, so dass also 17 Jahre der Vertrag „ruhte“,
Ich bin einziger Sohn und Erbe und wurde als solcher von der Bank niemals über die Existenz dieses Sparkassenbriefes unterrichtet. Man hat weder nachgeforscht und eine Suche nach eventueller Namensgleichheit unternommen. Und dies, obwohl ich bei derselben Bank zwei eigene Konten führte. Hinzu kommt, dass unser Familienname in Deutschland außergewöhnlich selten ist.
Mein Verlangen auf nachträgliche Auszahlung lehnt die Bank ab.
Sie begründet dies mit dem Ablauf einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist und dass Unterlagen hierzu nicht mehr vorlägen.

Meine Fragen hierzu:

  1. Die Einhaltung irgendwelcher Fristen war mir doch gar nicht möglich, weil ich
    falsch informiert worden bin und nichts von diesem Brief wusste.
    Setzen Verjährungsfristen nicht erst dann ein, wenn man Kenntnis von Bestehen eines solchen Vertrages erlangt hat?

  2. Wäre die Bank nicht verpflichtet gewesen, gewissenhafte Nachforschungen nach möglichen Erben zu unternehmen?

  3. Auch wenn Verjährungsfristen gelten sollten, haben dann nicht Verjährungsfristen für Ansprüche eine Laufzeit von 30 Jahren?

  4. Für den Fall, dass das Guthaben an eine andere Person ausgezahlt worden sein sollte. Habe ich nicht dann ein Recht darauf, dass mir diese Person und das Datum der eventuellen Auszahlung benannt wird?

  5. Kann die Bank das Geld ohne Weiteres für sich einbehalten oder was geschieht mit solchen „dubiosen“ Beständen?

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, der vielleicht eine ähnliche Erfahrung gesammelt hat oder anderweitig über Kenntnisse zum Sachverhalt verfügt.
Vielen Dank dafür und freundliche Grüße

Es gibt durchaus die Möglichkeit vertraglich Verjährungsfristen recht frei zu vereinbaren und durchaus auch in AGB (als eine solche wäre auch ein von der Sparkasse regelmäßig verwendeter Vordruck) festzuschreiben. D.h., die erste Frage wäre, ob sich nicht in den Vertragsunterlagen nicht ein Hinweis auf eine konkrete Verjährungsfrist findet. Und diese wäre dann grundsätzlich auch beachtlich.

Ansonsten ist der Schuldner einer Forderung nicht verpflichtet von sich aus den Gläubiger auf eine drohende Verjährung eines Anspruchs gegen ihn hinzuweisen.

D.h. wenn hier eine inzwischen abgelaufene Verjährungsfrist inzwischen abgelaufen ist, ist Essig!

Sollte hier tatsächlich noch keine Verjährung eingetreten sein, ist zu beachten, dass ein Sparkassenbrief ein Inhaberpapier ist. D.h. ist der von Dir genannte „Vertrag“ der Sparkassenbrief selbst, dann reicht die Vorlage des Originals grundsätzlich aus, da hierdurch der Anschein der bislang nicht erfolgten Einlösung gegeben ist. Die Sparkasse müsste diesem ersten Anschein dann mit „besseren Beweisen“ entgegen treten. Da sie aber schon mitgeteilt hat, dass sie hierüber keine Unterlagen mehr hat, würde ihr dies nicht gelingen.

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Wende Dich dahin:


Das ist die Aufsichtsbehörde für das Banken- und Versicherungswesen.
ramses90

Wiz,
vielen Dank für deine interessante und aufschlussreiche Stellungnahme.
So schnell hätte ich gar nicht mit einer Reaktion auf meine Problem gerechnet.

Im Kaufvertrag zum Sparkassenbrief, der übrigens im Oktober 2003 abgeschlossen wurde, ist keine konkrete Verjährungsfrist festgelegt. Die Sparkasse beruft sich allein auf die gesetzliche Verjährungsfrist.
Im Vertrag ist lediglich vereinbart,: "dass eine Kündigung während der Laufzeit für beide Seiten ausgeschlossen ist. Desweiteren ist festgelegt, dass die Ausfertigung einer Urkunde bis auf weiteres zurückgestellt ist. Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung der Urkunde verlangen. Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenbriefes dem Konto Nr … (Anm.: exakt angegeben!) , lautend auf (Name meines Vaters!), gutzuschreiben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse. "

Mein Rechtsgefühl sagt mir deutlich, dass mir hier zunächst Unrecht widerfährt und die Sparkasse auszahlen müsste. Vielleicht es doch besser, einen Anwalt einzuschalten?

Danke für die Antwort und das Interesse an meinem Fall.
Freundliche Grüße
Walexandro

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Ramses90,

auch dir herzlichen Dank für deinen Hinweis. Über deinen Link habe ich mich informiert und werde ggfls. beide Schritte (BaFin und/oder Ombudsmann) gehen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Walexandro

Der richtig Weg wäre dann:
Ombudsmann und mit dessen Ergebnis dann zur BaFin.
ramses90

Ein Sparkassenbrief ist weder ein Konto noch wird für den Sparkassenbrief ein Konto angelegt. Die Frage wurde also korrekt beantwortet. Hinzu kommt, dass ein Wertpapier, das man einem Kunden verkauft hat, auch nicht auftaucht, wenn man eine Konto- oder anderweitige Datenabfrage macht. Der Mitarbeiter bei der Sparkasse hätte insofern gar nicht herausfinden können, dass es diesen Sparkassenbrief gab, wenn er nicht manuell alle Umsätze des laufenden Kontos bis zum Kauf abgefragt hätte. Dafür gab es weder im Zusammenhang mit dem Todesfall noch der Kontoauflösung noch mit Deiner Anfrage eine Veranlassung.

Da ein Sparkassenbrief auch nicht in einem Depot verwahrt wird, sondern nur in Form der Urkunde existieren, taucht der auch auf dem Wege nicht auf.

Zusammengefasst: der Mitarbeiter der Sparkasse hatte keinerlei praktisch relevante Möglichkeiten, von der Existenz des Sparkassenbriefs zu erfahren.

Also lauten die Antworten wie folgt:

Du wurdest so gut informiert, wie es dem Mitarbeiter möglich war.

Nein.

Gewissenhafte Nachforschungen hätten zu keinem anderen Ergebnis geführt. Ich will jetzt gar nicht über den Buchungsvorgang schwadronieren, der hinter dem Verkauf eines Spar(kassen)briefs steckt, aber es ist eben nicht so, dass man als Schaltermitarbeiter einen Namen in den PC tippt und der daraufhin den Sparbrief ausspuckt. Wenn man gewusst hätte, dass es den Sparbrief gab, hätte man über die Fachabteilung auch ohne Urkunde u.U. mehr Informationen bekommen können, aber so war da nix zu machen.

Um mal einen Vergleich zu bemühen: die Deutsche Bank gibt Namensaktien heraus. Natürlich gibt es ein Aktionärsverzeichnis, aber wenn Du bei der Hotline anrufst oder in eine Filiale latschst und fragst, ob man Dir man eine Aufstellung aller Deiner Konten geben könnte, wirst Du hinsichtlich der Aktien, die Du mal irgendwann gekauft hast, auch keine Antwort bekommen.

Die Verjährungsfrist sollte auf der Urkunde stehen. Oftmals beträgt sie sechs Jahre und - ja - diese Verjährungsfrist ist rechtmäßig. Dazu gibt es ein OLG Hamm aus dem Jahre 1999, dem m.W. kein anderes Urteil entgegensteht.

Die zehn Jahre, von denen seitens der SK die Rede war, ist eine Aufbewahrungsfrist. Nun ist es beileibe nicht so, dass alles nach zehn Jahren geschreddert und gelöscht wird, aber nach zehn Jahren wird es u.U. insofern schwieriger, einen Sachverhalt überhaupt noch aufzuklären.

Eine Auszahlung erfolgt nur bei Vorlage der Urkunde. Wer sollte die gehabt haben? Und selbst wenn: die Urkunde lautete auf den Namen Deines Vaters. An irgendjemanden wird nicht einfach ausgezahlt. Dafür hätte man schon eine ordentliche Abtretungserklärung mit beglaubigten Unterschriften usw. verlangt. Das ist ein sehr unwahrscheinliches Szenario.

Das ist nicht dubios. REWE macht auch keine dubiosen Geschäfte, wenn es die Verbindlichkeiten aus ausgegebenen Pfandzetteln ausbucht. In beiden Fällen wird bzw. wurde eine Forderung nicht geltend gemacht. Nach einer gewissen Frist wird so etwas dann als Ertrag ausgebucht.

Um mal ganz praktisch zu denken: selbst wenn irgendwo im Mai 2005 aufgepoppt wäre, dass da ein fälliger SK-Brief nicht vorgelegt wird: was hätte man denn machen sollen? Der SK-Brief war mit dem Datensatz Deines Vaters gar nicht verknüpft. Vielleicht hat sich sogar ein MA die Mühe gemacht, mit dem Namen in den Systemen zu recherchieren, stieß aber nur auf einen gelöschten Nachlass-Kundensatz. Adresse, Telefonnummer: mit nichts wäre man da weitergekommen.

Einfach alle Leute anzurufen, die den gleichen Namen haben, geht eigentlich kaum. Das Bankgeheimnis gilt über den Tod hinaus und schon die Frage „ich bin von Sparkasse sowieso; sind Sie eventuell mit dem verstorbenen Herrn XY verwandt?“ wäre vor dem Hintergrund grenzwertig. Mal abgesehen davon, dass man nicht bei jedem Google-Treffer eine Telefonnummer oder Adresse findet.

Tatsächlich bergen derartige Papiere ein großes Risiko und man tut gut daran, derart wichtige Unterlagen in einem Ordner oder Fach aufzubewahren, von dem die engsten Verwandten wissen. Es geht ja auch nicht nur darum, dass man auf einmal tot sein muss. Schlaganfall, Herzinfarkt, Koma. Alles schnell mal passiert und dann sollte jemand in der Lage sein, auf derartige Unterlagen zugreifen zu können. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören übrigens auch in so einen Ordner.

Gruß
C.

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Ach so, Nachtrag: es gibt Kanzleien, die der Ansicht sind, dass Forderungen aus Guthaben, Sparbriefen usw. nicht verjähren. Inwieweit das auch für die Mandanten ein einträgliches Geschäftsmodell ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich wäre dann eher der Ansicht, dass die Verjährungsfrist auf dem SK-Brief die entscheidende ist und man da auch mit Anwalt bzw. vor Gericht nicht viel erreicht. Ich wollte die Variante aber wenigstens erwähnt haben.

Die Besonderheit hier ist zudem, dass bislang nur der Vertrag mit der Formulierung vorliegt, dass die Ausfertigung der Urkunde abgeschoben ist. D.h. dieser Vertrag ist ganz offensichtlich nicht das eigentliche Inhaberpapier, gegen dessen Vorlage überhaupt ein Auszahlungsanspruch geltend gemacht werden könnte. Niemand weiß aktuell ob diese Urkunde dann jemals erstellt wurde, wer die ggf. hat/hatte und ggf. sogar schon benutzt hat um sich das Geld auszahlen zu lassen.

Das ist ein guter Hinweis. Inzwischen wird wohl vielfach auf die Ausstellung des Briefes zunächst verzichtet und nur eine Kaufbestätigung ausgestellt. Eine Urkunde wird dann nur auf Kundenwunsch erstellt.

Mir fiel in dem Kontext noch ein, dass die Briefe mitunter eine Klausel enthielten, nach der der Kunde spätestens einen Monat vor Fälligkeit angeschrieben und ihm ein Angebot für einen Folgebrief unterbreitet wurde. Erfolgte keine Erklärung des Kunden, wurde ein neuer Brief mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit erworben. Ob das bei dieser SK damals auch so war, weiß ich natürlich nicht und nachvollziehen, was damals passierte, kann man ja angeblich nicht mehr.

Wobei ich es durchaus für möglich halte, dass es noch Aufzeichnungen gibt. Damals wurden vielfach noch Microfiche verwendet. Es würde mich wundern, wenn die wirklich jedes Jahr einen Trupp von Azubis in den Keller schicken würden, um die alten Filme rauszusuchen und wegzuwerfen. Es kann natürlich sein, dass es da irgendwann mal eine große Vernichtungsaktion gab und dieser die Jahre 1970-2005 zum Opfer gefallen sind. Man weiß es nicht. Je nachdem, wie die bisherigen Auftritte des Fragestellers beim Institut waren, würde ich mir gerne den Spaß machen und der Sache nachgehen.

Liebe User,

vielen Dank für die rege Teilnahme an meiner Anfrage und eure Versuche, mir vielleicht zu helfen.
Aber bitte, bitte … streitet doch deshalb nicht untereinander. Das sollte nicht sein und ich mag es nicht, wenn wegen mir gestritten wird.

Zu euren Fragen:

  1. Den Brief fand ich in einem Couvert mitten in einem dicken, großen Fotoalbum. Mein alter Herr war damals schon 93 Jahre alt, aber fit uns vor allem geistig auf der Höhe. Den Vertrag schloss er am 03.11.2003 ab, am 15.11. desselben Jahres (also 12 Tage später) verstarb er dann doch völlig plötzlich durch Sekundentod.
    Ich gehe davon aus, dass er sich alte Erinnerungen zurückholen wollte und deshalb in das Album geschaut hat. Dabei dürfte er
    mehr oder weniger ohne Absicht den SK mit in das Album gelegt haben. Dies fand ich nämlich (zugeklappt ) auf seinem Tisch. Bald nach dem Tod meines Vaters habe ich meinen ständigen Wohnsitz dauerhaft nach Österreich (Tirol) verlegt. Die Wohnung meines Vaters wurde weitgehendst aufgelöst und ich habe nur einige persönliche Gegenstände (wie z.B. dieses Album) mitgenommen.
    Erst jetzt kürzlich war mir danach, einmal wieder da hinzuschauen und fand dabei zu meinem Erstaunen diesen Sparkassenbrief.

  2. Ein Konto muss nach meiner Ansicht bestanden haben, denn es sind im SK folgende beiden Kontonummern aufgeführt

" a) Sparkassenbrief normal verzinst: Konto Nr. …
Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des SK diesem Konto, lautend auf (Name meines Vaters!) gutzuschreiben.

b) Belastungskonto Kapitalbetrag: Konto Nr. …
Diesem zweiten Konto sollen nachträglich zum Zinstermin auch die Zinsen gutgeschrieben werden.

Der SK ist beidseits unkündbar; die Ausfertigung einer Urkunde wird bis auf weiteres zurückgestellt. "

C-Punkt: Deine Argumente in allen Ehren. Aber es darf einer Bank doch nicht so einfach sein, ohne Nachforschungen und ähnliche Maßnahmen sich das Geld so einfach einzustreichen. 15.000 € sind doch keine Peanuts.
Außerdem würde ein solches Vorgehen meinen Glauben an die Rechtsstaatlichkeit völlig untergraben und obendrauf mein bis dato vorhandenes Gerechtigkeitsgefühl völlig auf den Kopf stellen.
Selbst wenn im Zuge einer Digitalisierung gewisse Altvorgänge
„entsorgt“ werden, so sollte sich dies nur auf abgewschlossene Vorgänge beziehen dürfen. Nicht jedoch auf offene und ungelöste Fälle!
Und ob die Sparkasse einen Praktikanten oder sonst wen in ihr Kellerarchiv entsendet, ist mir eigentlich egal. Nur tun müsste sie es, denn gerade als öffentliches Institut obliegt ihr eine besondere Sorgsamspflicht.
Du hast mir aus dieser Sicht bisher nur die „Probleme“ der Bank aufgeführt. Gibt es von dir auch Vorschläge, wie ich dennoch an die mir zustehende Summe herankommen kann? Als Experte, für den ich dich einschätze, hast du hierzu bestimmt etwas auf Lager? Vielen Dank.
PS: Die Auftritte des Fragestellers (also meine) beim Institut waren zielgerichtet, höflich und der Sache angepasst. Leider wurden meine Fragen nach möglichen weiteren Konten meines Vaters jedoch negativ beschieden.
Und darin - so sehe ich es - liegt das aller größte Versäumnis der Bank, gefolgt von einer unterlassenen Nachforschung.

Ich wünsche allen einen schönen Tag.
walexandro

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Das sind keine Konten für den SK-Brief, sondern das sind die Konten, über die der Kauf, die Zinszahlungen und die Rückzahlung abgewickelt wurden. Es wird sich dabei um laufende Konten (also vulgo: Girokonten) handeln. Eine Suche nach weiteren Konten Deines Vaters hätte deswegen niemals zu einer Fährte in Richtung Sparkassenbrief geführt.

Das hat auch niemand behauptet, aber wenn niemand kommt und die Rückzahlung verlangt: was soll man da als Kreditinstitut machen? Du schreibst selbst, dass Du ins Ausland umgezogen bist. Selbst wenn da jemand gewesen wäre, der versucht hätte, entgegen aller üblichen Vorgehensweisen einen Begünstigten aufzutreiben, wäre das erfolglos geblieben.

Äh, nein.

Die Forderung aus dem SK-Brief hätte geltend gemacht werden müssen. Wurde sie nicht. Thema durch.

Ja, das mag Deine Meinung sein, die ist aber - wie ich schilderte - realitätsfern.

Damit wir hier alle entspannt weiterleben können, schlage ich vor, dass Du via Internet einen Rechtsanwalt suchst, der der gleichen Meinung ist wie Du, nämlich dass Forderungen aus Sparguthaben und Sparkassenbriefen nicht verjähren. Wer am Ende am meisten davon hat, wird sich noch herausstellen.

Gruß
C.

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Mein lieber C-Punkt,

es kommt mir gerade so vor, als ob du ein maßgeblicher Mitarbeiter dieser Bank bist. Du findest nur Argumente für deren Verhalten, und dies noch in einer ziemlich „lässigen“ Art der Betonung.

Gründe für meine Sicht der Dinge lieferst du jedenfalls nicht in einem einzigen Punkt.
Nach deiner Darstellung handelt es sich beim Kauf eines SK`s also gerade zu um ein Glücksspiel, das aber immer zu Gunsten der Bank ausgeht, sobald der Anleger verstirbt oder etwa dement wird oder ähnlich. Toll!

  1. Und noch einmal: Das Girokonto meines Vaters habe ich aufgelöst. Weitere Konten bestanden nicht nach (falscher) Auskunft der Bank. Also kann es sich bei den im SK enthaltenen Konten danach nicht um Girokonten handeln, sondern um spezielle Konten im Zusammenhang mit dem SK, die man mir hätten benennen müssen. Alles andere wäre ein Versteckspiel und Manipulation innerhalb der Bank, um nur ja die spätere Auszahlung zur erschweren oder gar zu verhindern.

2)Was hältst du überhaupt von dieser Bank, die einem 93-Jährigen noch zum Kauf eines Sparkassenbriefes rät ohne zu fragen , wer im Falle seines doch eventuell eintreffenden Todes in den Genuss kommen soll. Ist das solides und moralisches Verhalten einer öffentlichen Bank ? Ich denke nicht!

  1. Ja, mein Wohnsitz wurde nach Österreich verlegt. Dennoch unterhielt ich bei derselben Bank am selben Ort bis 2021 noch zwei eigene Konten, nämlich ein Girokonto und ein Aktiendepot mit dazu gehörendem Wertpapierabwechslungskonto.
    Man hätte also leicht darauf kommen können (müssen!), dass hier möglicherweise eine verwandtschaftliche Verbindung besteht. Unser Familienname ist nämlich nicht Schmitz oder Müller oder ähnlich, sondern in ganz Deutschland höchstens 20 mal vorzufinden.
    Zwischen der Bank und mir bestand trotz meines Auslandswohnsitzes regelmäßiger, teils intensiver Kontakt. Vor wenigen Tagen sandten sie mir noch Unterlagen zu meiner Depotverlagerung zu.
    Wenn sie es gewollt hätten, wäre ich also leicht erreichbar gewesen.

  2. Ich sehe ein grobfahrlässiges, wenn nicht gar vorsätzliches
    Vorgehen im Verhalten dieser Bank. Und es kann nicht sein, dass sie sich auf diesem Weg und mit diesen unlauteren Mitteln zu Unrecht am Geld ihrer „verehrten“ Kundschaft bereichern.

  3. Ich werde den mir von Ramses90 und anderen hier angeraten Weg gehen, nämlich Ombudsmann, BaFin und dann die Einschaltung eines Fachanwalts, notfalls bis zur Klage.

Ich hatte gehofft, hier im Forum Vorschläge und Hinweise zu bekommen, wie ich doch noch an das Erbe meines Vaters gelangen kann. Teilweise habe ich ja auch solche bekommen, für die ich sehr danke.

Aber du, mein lieber C-Punkt, stellst dich voll hinter die Bank allein und gibst den Anschein, dass deren Verhalten auch noch korrekt, verantwortungsvoll und rechtmäßig sei. Na, dann danke!
Du scheinst mir irgendwie von diesem Bankenwesen infiziert zu sein.

Dennoch herzlich Grüße an alle und herzlichen Dank für euer
Interesse.
walexandro

PS: Wenn jemand noch eine Idee haben sollte, wäre ich für jeden weiteren Beitrag dankbar.

Wir reden nicht von „dieser Bank“, sondern von einer von 375 Sparkassen in Deutschland. Ich arbeite für keine von diesen.

Unsinn. Wenn man verstirbt oder schwer erkrankt und Verwandte nicht darüber informiert sind, wo sich wichtige Unterlagen befinden,

  • gibt es kein Krankentagegeld,
  • kann die Lebensversicherung nicht auszahlen,
  • weiß niemand von der Sterbegeldversicherung,
  • finden die Erben die Guthaben jenseits der vielleicht bekannten Hausbankverbindung nicht usw.

Sich auf Ernstfälle, über die niemand gerne spricht, vorzubereiten, ist vielleicht nichts, was man gerne macht, aber dennoch etwas, das wichtig ist. Eine Liste mit Bankverbindungen, Versicherungen, ggfs. Passwörtern von online-Zugängen, Lagerort von wichtigen Unterlagen, Schlüsseln, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten usw. Das alles sollte es geben und es sollte dort aufbewahrt werden, wo eine Vertrauensperson Zugriff hat.

Was passiert, wenn man das anders handhabt, erlebst Du gerade. Ich glaube gerne, dass Dir nicht gefällt, was ich schreibe, aber das ändert nichts am Sachverhalt. Ich habe meine Bankausbildung 1991 begonnen und seitdem mehr als einmal Tage in Archiven aus Papier und Microfichen zugebracht, weil Kunden bzw. deren Angehörige irgendwelche Unterlagen nicht mehr fanden. Heute, da das meiste elektronisch abläuft, gibt es solche Archive in Kreditinstituten kaum noch. Entweder befindet sich das alles bei externen Dienstleistern, die die Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen aus Platz- und Kostengründen schreddern oder die Daten liegen elektronisch vor.

Dass es noch Möglichkeiten gibt, diese in Deinem Fall zu finden, schrieb ich bereits. Das ist - neben dem Auffinden der eigentlichen SB-Urkunde - die einzige Möglichkeit, noch Licht ins Dunkel zu bringen.

Du meinst, man sollte einen hochbetagten Kunden mit dem Hinweis auf sein baldiges Ableben wegschicken? Immerhin hat die Sparkasse ihm keine hochriskanten Derivate oder High Risk-Long Live-Top-Up-Down-Double-Trip-All-Loss-Zertifikate angedreht.

Nein, muss man nicht. Das Kreditinstitut zahlt bei Vorlage der Urkunde aus. Mehr Pflichten gibt es nicht. Dass man im allgemeinen in solchen Fällen noch ein bisschen recherchiert, ist reine Nettigkeit.

Vor vielen Jahren schloss mein damaliger Arbeitgeber eine Niederlassung in einem Stadtviertel einer Stadt im Ruhrgebiet, das vornehmlich von damals so genannten Gastarbeitern bewohnt war. Als dann später das Produkt Sparkonto abgeschafft wurde, stellte sich heraus, dass es hunderte von Sparkonten gab, zu denen keine gültigen Anschriften vorlagen. Vermutlich waren die Familien wieder in die Türkei und nach Griechenland zurückgekehrt. Was wäre an der Stelle Deine Idee gewesen? Betriebsausflug nach Südosteuropa und alle Leute ansprechen, die Mitsutakis und Yilmaz heißen?

Das magst Du so sehen, aber das geht halt an der Realität vorbei.

Na, dann los.

Ich bin nicht infiziert, ich kenne mich nur ein bisschen aus. Nach nunmehr gut 30 Jahren weiß ich auch, dass diese Unterhaltungen sehr, sehr selten mit „ach so ist das, wie doof. Aber danke, dass Du mir das erklärt hast enden“, sondern vielmehr mit „Du bist ja sowieso auf der Seite der Bank, weil Du für eine arbeitest. Ihr seid ja alles Verbrecher, die sich am Geld der Kunden bereichern wollen“.

Interessanterweise liest man aber auch selten nach Wochen, Monaten oder Jahren, dass die Fragesteller vor Gericht oder beim Ombudsmann Recht bekommen haben, was ja wohl das mindeste wäre, das ich hierher schriebe, wenn ich mit der Beratung hier unzufrieden war und am Ende - entgegen der Aus- und Vorhersagen - doch Recht bekommen hätte.

Also: mach wie Du meinst und vergiss nicht, uns in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren von Deinem grandiosen Sieg zu berichten. Wie gesagt:

Es kann natürlich sein, dass sich die Sparkasse ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf einen Vergleich einlässt, aber das halte ich angesichts Deiner Schilderungen auch für eher unwahrscheinlich.

Es war unverkennbar, dass du ein Vertreter der Banken sein musstest! Dafür waren deine bisherigen Beiträge allzu sehr einseitig ausgerichtet, wenngleich ich den einen oder anderen durchaus akzeptiere.

Nun jedoch werde ich die beschriebenen Wege einschlagen und als ersten Schritt einmal feststellen, wie die Sachlage durch einen Ombudsmann bewertet wird.
Über den Ausgang werde ich berichten.

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Nein, sie waren neutral und schlicht am Sachverhalt ausgerichtet. Nur, weil Dir das Ergebnis inhaltlich gefällt, heißt das nicht, dass ich parteiisch bin. Wieso sollte ich das auch sein? Weil ich es schön finde, dass wieder ein Mensch mehr herumrennt und verbreitet, dass die Banken ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen?

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[Weil ich es schön finde, dass wieder ein Mensch mehr herumrennt und verbreitet, dass die Banken ihren Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen?]

Davon darfst du - je nach Ausgang - mit Sicherheit ausgehen. Und es wird dann nicht nur 1 Mensch sein.

Und Du glaubst ernsthaft, dass mir das irgendwas bringt?

Möööönsch, das soll Dir nix bringen das soll Dir schaden. Also ob jetzt Dir persönlich oder den „Banken allgemein“ oder vielleicht doch nur „der Sparkasse in Kleinkleckerlesdorf“ sei vielleicht mal dahingestellt :wink:

Nö! Aber mir!!