AUszahlung Erbschaft bei Hartz IV

Fall: 3 Geschwister erben eine Wohnung, sie ist noch nicht abbezahlt. Einer der 3 ist bereit die WOhnung zu übernehmen, damit die Schwester drin wohnen bleiben kann. Die 3. im Bunde ist Hartz IV empfängerin und müßte ausbezahlt werden. Das geht aber aus finanziellen Gründen nicht direkt sondern erst in ca 5-6 Jahren. Sie ist einverstanden damit. Geht das Oder kann das Amt die direkte Auszahlung verlangen?

Warum geht das nicht?

was?Die Auszahlung? Weil die Wohnung finanziert werden muss und derzeit nicht mehr Geld aufgenommen werden kann.

Bin zwar nicht im Sozialrecht fit, meine aber, dass die Behörde sich nach dem richten muß, wie sich die Erbengemeinschaft einigt. Nur Schenkung oder Verzicht gilt nicht ihr gegenüber.

das wäre ja schonmal was :wink: danke

was?Die Auszahlung? Weil die Wohnung finanziert werden muss
und derzeit nicht mehr Geld aufgenommen werden kann.

Ich bezweifle, das sich das Amt damit zufrieden gibt. Schließlich zahlt dann die Allgemeinheit weiter, obwohl eigentlich keine Bedürftigkeit bestehen würde.

Bei einer Erbausschlagung wird beispielsweise eine Kürzung des Sozialgeldes vorgenommen:

http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten…

Ich kann mir gut vorstellen, daß das auch dafür gilt, wenn die Auszahlung des Erbes so in die Länge gezogen wird.

Schließlich kann es nicht sein, daß der Steuerzahler 6 Jahre weiter für den Lebensunterhalt eines Hartz4-Empfängers aufkommen muß, nur damit ein Erbe das Haus übernehmen kann.

Irgendwie der Allgemeinheit gegenüber nicht fair, findest Du nicht?

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Die Behörde kann sich für die SGB II-Leistungen durch einen Eintrag ins Grundbuch absichern, wobei das anrechnungsfrei Guthaben frei bleiben muss.

SGB II? HIlfe… was ist das?

Hallo,

Fall: 3 Geschwister erben eine Wohnung, sie ist noch nicht abbezahlt.
Einer der 3 ist bereit die WOhnung zu übernehmen, damit die Schwester drin wohnen bleiben kann.

Diie Schwester ist eine der Erben? Und der eine, der die Wohnung übernimmt auch?

Die 3. im Bunde ist Hartz IV empfängerin und müßte ausbezahlt werden. Das geht aber aus finanziellen Gründen nicht direkt sondern erst in ca 5-6 Jahren. Sie ist einverstanden damit. Geht das Oder kann das Amt die direkte Auszahlung verlangen?

Na das Amt kann den leistungsbezieher durchaus dazu auffordern das geerbte Vermögen zu verwerten.
Bis dahin (bzw. im Rahmen der Höhe des zu verwertenden Vermögens) wird man die Leistungen eventuell nur darlehensweise gewähren.

Zum Einlesen wie es zugehen kann, vielleicht mal dieses eine Urteil http://openjur.de/u/358037.html
Grüße

SGB II? HIlfe… was ist das?

Das ist das Gesetz, mit dem die Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt ist. Hartz IV ist vereinfachende Volkssprache dafür.

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