Wenn nach dem Tod der Mutter das Erbe an den Vater 50% und die Söhne jeweils 25% geht wie sieht es dann mit der Auszahlung von dem Erbteil aus?Kann man die Auszahlung erzwingen wenn einem ein Teil von 25% zusteht?Und wie hoch sond die Kosten wenn man so was machen will?
Hallo,
Wenn nach dem Tod der Mutter das Erbe an den Vater 50% und die Söhne jeweils 25% geht wie sieht es dann mit der Auszahlung von dem Erbteil aus? Kann man die Auszahlung erzwingen wenn einem ein Teil von 25% zusteht?
Gibt es ein Testament und wenn ja, was wurde da festgelegt?
Und wie hoch sond die Kosten wenn man so was machen will?
Wenn man was machen will?
Nebenbei und auch wenn es nicht gefragt war: Manchmal herrschen bei miterbenden Kindern falsche Vorstellungen bezüglich ihres Erbteiles vor, insbesondere wenn nichts geregelt wurde. Oft wird übersehen, dass (stark verallgemeinert und pauschal ausgedrückt) dem Ehegatten ohnehin die Hälfte des Vermögens gehört und gar nicht zur Erbmasse zählt.
Grüße
Hallo erstmal,
eigentlich sollte man ja auf so hingerotzte Fragen gar nicht antworten. Aber für die Allgemeinheit, weil es ein nicht auszurottender Irrglaube ist:
Ein Auszahlungsanspruch besteht für einen Erben überhaupt nicht! Denn der Erbanspruch ist kein Anspruch in Geld, sondern führt dazu, dass eine Mehrheit von Erben eine Erbgemeinschaft bilden, in der von jedem Kuchenkrümel jedem jeweils ein ideeller Anteil in Höhe seiner Erbquote gehört. Erst durch Auseinandersetzung des Erbes können Zahlungsansprüche entstehen, wenn z.B. ein Erbe unter Verzicht auf seinen Anteil an einer Immobilie Anpruch auf Barverömgen oder einen Ausgleichsbetrag erwirbt. Das geht aber alles nur einvernehmlich! Kein Erbe kann einen Betrag X verlangen, den ihm die anderen Erben dann auszahlen müssen (verlangen kann man natürlich viel, durchsetzbar ist dies aber so nicht).
Wenn alle Veruche einer gütlichen Einigung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitern, kann ein Erbe die Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft verlangen. Dann wir alles zu Geld gemacht, was dann wiederum nach Erbquote verteilt wird. Diesen Schritt sollte man sich allerdings gut überlegen, da er teuer (zu Lasten des Erbes) ist, und aus solchen Versteigerungen regelmäßig viel weniger Geld als aus freihändigem Verkauf/Verteilung nach Wert im Rahmen einer gütlichen Einigung raus kommt.
Gruß vom Wiz
sollte man sich allerdings gut überlegen, da er teuer (zu
Lasten des Erbes) ist, und aus solchen Versteigerungen
U.u. erzielt die Versteigerung der Immobilie einen guten Preis, und Amtsgericht mit Gutachter sind billiger als Makler und Notar.
Gruß
Keksdose
Hallo,
ja, das trifft dann zu, wenn es sich um eine Immobilie in 1A Lage handelt, nach der sich jeder die Finger leckt, und an der man das „Zu Verkaufen“-Schild kaum angebracht hat, und das Objekt weg ist.
Das sind geschätzt irgendwelche maximal im kleinen einstelligen Prozentbereich liegende Objekte. Ich habe einen Haufen solcher Fälle mitgemacht. Bei denen hat es nicht ein einziges Mal diesen Glücksfall gegeben. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle vernichten man hierbei gegenüber freihändigen Verkauf massiv Geld.
Gruß vom Wiz