Guten Tag, vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Mein Bruder und ich haben ein Sparbuch von unserer Eltern geerbt. Der Erbschein liegt vor. Bekommt mein Bruder seinen Anteil an diesem Sparbuch auch ausgezahlt, wenn ich mein Einverständnis (Erbengemeinschaft) dazu erst einmal verweigere?
Der Hintergund: mein Bruder schuldet mir noch Geld (das habe ich schriftlich) für das gemeinsam geerbte Auto des Vaters und ich habe Anlass zu der Annahme, dass ich den Anteil dafür von ihm nicht in vollem Umfang bekomme.(das müsste ich dann einklagen, was ich natürlich nicht möchte)
Es gibt wohl so etwas wie ein „Rückhalterecht“…
Das Sparbuch befindet sich, zusammen mit einer Generalvollmacht über den Tod hinaus in meinem derzeitgen „Besitz“.
Vielen Dank fürs Lesen 