Auszahlung Geldanlage

Guten Abend ihr lieben www-ler
Nach einem Todesfall weigert sich die Bank die Geldanlage für die Beerdigunskosten auszuzahlen. Das Guthaben auf der Geldanlage überschreitet 8000 Euro.
Meine Frage: Kennt jemand diese 8000 EURO-Grenze .

Vielen Dank für die Beantwortung und Gruß
Nobling

Nach einem Todesfall weigert sich die Bank die Geldanlage für die Beerdigungskosten auszuzahlen.

Hallo,
ich kenne es so, dass der Erbe bei der Bank ueber das Konto verfuegen kann mit Erbschein. Vorher zahlt die Bank nicht aus.
Sehr wohl ueberweist die Bank vom Konto des Toten Kosten der Beerdigung direkt bei Vorlage der Rechnung an den Rechnungsteller, nicht an moegliche Erben.

lies auch mal hier
http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D2930.pdf
Gruss Helmut

Hallo,

die Bank muss nicht alle Kosten ohne Legitimation (Erbschein usw.) auszahlen, auch wenn es Beerdigungskosten sind.
Auszuzagheln sind nur die Beerdigungskosten im üblichen Rahmen.
Diesen scheint diese Bank eben auf 8.000 EUR festgesetzt zu haben, was ich schon für recht großzügig halten.
Ich habe schon 4.000 gesehen.

Grüße

Uwe

Hallo,

also eine betragliche Grenze gibt es nich unbedingt. Sind vielleicht interne Vorgaben.
Ansonsten soll Dir der Berater doch mal zeigen wo das steht…

Wenn Du alles an Kosten nachweisen kannst sehe ich eigentlich kein Problem in der Auszahlung.

Aber da ist jede Bank eigen.

Auf jeden Fall dranbleiben und nicht abwimmeln lassen :smile:

Viel Erfolg !

Domm

Hallo,

handelt es sich um eine Festanlage, kann es sein, dass die Bank die Auszahlung erst vornimmt, wenn die Laufzeit beendet ist.
Jede Bank hat AGB’s, dort sollte auch der Todesfall nach zu lesen sein. Schau mal auf die Internetseite der Bank unter AGB’s oder lass sie dir vom Berater geben.
Ein Nachweis muss vorgelegt werden: Bankvollmacht, Erbschein, Testament oder Generalvollmacht, je nach dem was die Bank verlangt. So war es beim Todesfall in unserer Familie.

Gruß gerlisingle