Ich, Einelunternehmer, montierte 2006 mehrere hundert Innentüren für meinen Auftraggeber. Es würde ein Gewährleistungseinbehalt von 5% der Bausumme vereinbart und nach Stellung Bauschlußrechnung durch den AG einbehalten. Mittlerweile sind die 5 Jahre Gewährleistungsfrist vorbei. 2010 habe ich meinen Betrieb geschlossen. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf das vom AG einbehaltene Geld?
Vielen Dank im voraus.