Auszahlung Gewährleistungseinbehalt

Ich, Einelunternehmer, montierte 2006 mehrere hundert Innentüren für meinen Auftraggeber. Es würde ein Gewährleistungseinbehalt von 5% der Bausumme vereinbart und nach Stellung Bauschlußrechnung durch den AG einbehalten. Mittlerweile sind die 5 Jahre Gewährleistungsfrist vorbei. 2010 habe ich meinen Betrieb geschlossen. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf das vom AG einbehaltene Geld?

Vielen Dank im voraus.

Ja, sofern der Auftragnehmer keine Mängel rügt.