Auszahlung Guthaben bei BfA nach Verbeamtung?

Hallo,
ich habe bereits gelesen, dass dieses Thema ansatzweise schon einmal behandelt wurde. Jedoch nicht im Hinblick auf Beamte. Meine Frage ist, ob ich mir das Rentenguthaben bei der BfA auszahlen lassen kann? Ich wurde vor einigen Jahren verbeamtet, habe davor aber länger als diese 60 Monate-Frist gearbeitet. Rente wegen Erwerbsminderung würde ich z.B. nicht bekommen, da ich in den letzten fünf Jahren nichts in die BfA eingezahlt habe. Gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit wenigstens einen Teil der Beiträge zurückzubekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe.

Quitschkugel

Hallo!

Nein, in diesem Fall gibt es keine Möglichkeit der Beitragserstattung. In diesem Fall werden gem. § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI die Beiträge nur erstattet, wenn keine Versicherungspflicht vorliegt und auch das Recht zur freiwilligen Versicherung nicht besteht.

Du hast aber gem. § 7 Abs. 2 SGB VI auf jeden Fall das Recht zur freiwilligen Versicherung, da die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) bereits erfüllt ist.

Somit ist eine Beitragserstattung vollkommen ausgeschlossen!

Viele Grüße
Florian

Hallo,
Florian hat Dir schon geantwortet. Eines möchte ich hinzufügen:
Wenn Du Rentenansprüche bei der BfA bereits erworben hast, musst Du sie später bei Deiner Verwaltungsstelle angeben und Du musst sie auch beantragen! Du erhältst zwar insgesamt höchstens Deine Beamtenpension, aber die Behörde muss die erworbene Rente berücksichtigen.
Tja, mein Mann musste dies auch schon zur Kenntnis nehmen, dass er von der erworbenen Rente nichts hat…
Gruss, Eva

Hallo Florian, hallo Eva,

zunächst mal vielen Dank für die ausführliche Info! Was ich von dieser Regelung halte, sage ich lieber nicht laut. Zumal ich ja nie was mit der BfA zu tun haben werde und mir der erworbene Rentenanspruch, sollte ich ihn denn erhalten, von der Pension abgezogen wird und ich erst nicht mehr habe. Aber so ist es nunmal.
Trotzdem vielen Dank für die prompten Antworten.
Gruss, Quitschkugel

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