Auszahlung Jahresabrechnung

Hallo an alle,

ich habe eine frage bezüglich der Jahresabrechnung. Ich habe ein Guthaben von ca 500Euro da ich mehr auf Montage bin als zu Hause. Ich bin auch letztes Jahr aus dieser Wohnung ausgezogen und haben mir ein WG Zimmer genommen. Der Ex Vermieter hat nach Auszug auch etwas stress gemacht, ich soll angeblich Müll im Keller entsorgt habe. das ist auch alles weit ausgeholt.

meine frage ist, wie lange hat der Vermieter Zeit die Auszahlung vorzunehmen? Ich habe eine Mail bekommen Zitat:

"Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Mail und die Übersendung Ihrer Bankverbindung. Sobald alle Bankverbindungen uns vorliegen, wird Ihr Guthaben ausgezahlt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Sorry aber warum muss ich warten bis alle Mieter ihre Kontonummer angegeben haben? In denn letzten Jahren musste ich nachzahlen und hatte ein Zahlung Vorgabe von 7 Tagen. Ist das nicht ein bisschen unfair? Ich muss in 7 Tagen Zahlen und die sagen mir „wenn wir alles…“ ??? vielleicht hat jemand ein Urteil oder ein Tipp für mich was ich mein Ex Vermieter schreiben kann. Nicht das ich noch 3-4 Monate warten muss bevor ich mein Geld bekommen. Vielen lieben dank an alle!

Lg guruplay

hallo,
soweit mir bekannt, wenn alle die Jahresabrechnungen,werden auch Guthaben ausbezahlt

lisa

Hallo,

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen hat der Vermieter sofort auszuzahlen.

MfG P. Kunze

Lob: Konkrete Anfrage mit konkreten Informationen.
so wie ich die Sache aufgrund der Angaben sehe, hat der Ex-Mieter den Vermieter missverstanden: Bis alle Bankverbindungen vorliegen, bezieht sich auf die des einzelnen Mieters. Sobald der Mieter also seine Bankverbindung dem Vermieter mitteilt, kann dieser das Guthaben auszahlen.
Das (eventuell) vorhanden Entsorgungsproblem ist weniger ein Grund für die Einbehaltung einer Guthabens der Betriebskosten als einer für die Einbehaltung der Kaution, mit der der Vermieter solche „Vertragsschulden“ verrechnen könnte. Die Kaution muss nach ca. einem Jahr abgerechnet sein. Guthaben oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren nach 3 Jahren.
Mein Rat: Die Bankverbindung mitteilen und in der Mitteilung eine Frist „freundlich, aber bestimmt“ setzen, zB: meine Kontodaten… Bitte überweisen Sie doch das Guthaben … bis zum … auf das benannte Konto.
Für die evtl. Forderung wegen des „entsorgten Mülls“: Abwarten, bis das eine tatsächliche, schriftliche Forderung wird. Wenn das nur eine nebenbei geäußerte Unmutserklärung ist, ist sie ohne Relevanz, denke ich.
lg

Zahlfrist ist nie 7 sondern meist 14 Tage für den Schuldner und 4 Wochen für den Gläubiger - auch ich bekam 300 EUR zurück aber wie immer erst nach 4 Wochen. Ein Urteil kenn ich darüber nicht. Wer klagt schon wenn er Geld bekommt

Hallo guru,

so ein Troll. Der hat doch die Bankverbindungen von den Mietzahlungen der Mieter !

Mahnen Sie Ihn - ist die NK-Abrechnung erstellt, werden die Zahlungen fällig, ansonsten sind Sie berechtigt bankübliche Verzugszinsen zu verlangen. Das gilt für Nachzahlungen, sowie für Rückzahlungen.

Die Tatsache dass vielleicht noch irgendwelches Gerümpel herumlag berechtigt Ihn vielleicht zu einer Rüge, aber nicht dazu die NK-Abrechung zu verzögern. Das ist Schikaniererei.
Sie haben Ihren Teil des Mietvertrages erfüllt - haben Sie eine Übergabe der Räume gemacht. Wenn nicht, dann ist er selber schuld.
BG
hardy

Setzen sie eine lewtzte kurze Frist für die Übeweisung und drohen sie dem Schuldner für den Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Frist einen Mahnbescheid an! - Was um alles in der Welt sollen Sie mit dem Bekanntwerden irgendwelcher Bankverbindungen Dritter zu schaffen haben!?!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.