Auszahlung Kaution aus OST Mark in Euro

Hallo,

Mann hat eine Dame beerbt.
Diese hatte 1983 mit einer anderen Familie einen Wohnungstausch vorgenommen. Auch die AWG Anteile in Höhe von 1800 OST Mark wurden überschrieben.
Nun möchte er ja gern seine Anteile zurück.
Aber niemand kann mir sagen, was er denn in Euro zurück bekommt. Denn die AWG hatte in der Wendezeit jedem Mieter nochmals einige Anteile aus dem Kreuz geleiert, um eine Anpassung zur DM zu erreichen. Diese hat aber die Dame selbst bezahlt.
Es geht also rein um die 1800 OST Mark.
Wer kann helfen ??

Vielen DAnk schon mal im Voraus

Hallo,

ich würde vermuten das man die Ostmark erst in Dm umrechnen muss und dann die DM zum Euro.

Gruß SUnny

Servus,

die AWG hat eine DM-Eröffnungsbilanz aufgestellt, in der die Werte der Anteile aufgeführt sind. Als Genossenschaft ist sie zu einer ziemlich peniblen Rechnungslegung verpflichtet - da wird nix irgendwie diffus rum- oder rausgeleiert, sondern es ist eindeutig nachvollziehbar, mit welchem Wert die Anteile heute in den Büchern stehen.

Übrigens: Beim Thema „Auszahlung“ sollte beachtet werden, dass es sich um eine Genossenschaft handelt. Zwischen der Kündigung des Anteils und der Auszahlung des Geschäftsguthabens kann eine ziemliche Zeit vergehen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Mann hat eine Dame beerbt.
Diese hatte 1983 mit einer anderen Familie einen Wohnungstausch vorgenommen. Auch die AWG Anteile in Höhe von 1800 OST Mark wurden überschrieben.
Nun möchte er ja gern seine Anteile zurück.

Also hat er die Wohnung und die Anteile/Mitgliedschaft gekündigt?

Aber niemand kann mir sagen, was er denn in Euro zurück bekommt. Denn die AWG hatte in der Wendezeit jedem Mieter nochmals einige Anteile aus dem Kreuz geleiert, um eine Anpassung zur DM zu erreichen. Diese hat aber die Dame selbst bezahlt.
Es geht also rein um die 1800 OST Mark.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn sie nach der Wende noch weitere Anteile gekauft hat, dann geht es jetzt um alle Anteile, die die Dame hatte?

Wer kann helfen ??

Die Genossenschaft? Mitglieder die vor kurzem gekündigt haben und deren Anteile ausgezahlt worden sind?
Solche Anteile müssen keinen fixierten Wert haben. Insofern muss eine Umrechnung auch nicht der richtige Weg sein. So ein Anteil kann je nach wirtschaftlicher Lage der Genossenschaft auch schon mal nichts wert sein. Im dümmsten Fall ist man sogar noch nachusspflichtig.

Grüße